Friesisch-Gesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid
Kurztitel: Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts
Abkürzung: FriesischG / FriiskG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Schleswig-Holstein
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17hq/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FriesischGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
Ursprüngliche Fassung vom: 13. Dezember 2004
Inkrafttreten am: 24. Dezember 2004
Neubekanntmachung vom: 29. Juli 2016
Letzte Neufassung vom: 30. Juni 2016
Inkrafttreten der
Neufassung am:
29. Juli 2016
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Juli 2016
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll

Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG[1]) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.

Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte:

  • Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
  • Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
  • Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
  • Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
  • Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
  • Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
  • Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
  • Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
  • Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
  • Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet

Weblinks

Wikisource: Friesisch-Gesetz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise