Geprüfte Qualität – Bayern

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Geprüfte Qualität – Bayern (kurz: GQ-Bayern oder GQ-B bzw. GQB) ist ein Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem für pflanzliche und tierische Lebensmittel aus der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung.

Die Zertifizierung erfolgt über ein Kontrollsystem, das Futtermittel- und Lebensmitteluntersuchungen und Herkunftskontrollen durchführt. Das dreistufige Kontrollsystem umfasst Eigenkontrolle, externe Kontrolle durch Zertifizierungsstellen sowie über eine staatliche Systemaufsicht.

Träger des Zeichens Geprüfte Qualität – Bayern ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

Geschichte

Vorgänger des aktuellen Programms war das 1985 eingeführte Programm Qualität aus Bayern – Garantierte Herkunft. Um neuen Entwicklungen in der EU gerecht zu werden, wurde das Programm 2002 neu ausgerichtet und Geprüfte Qualität – Bayern eingeführt. Begonnen mit dem Produktbereich Rinder und Rindfleisch, umfasst das Programm inzwischen 25 tierische und pflanzliche Produktbereiche der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung.

Da die Systemkontrolle entlang der gesamten Produktionskette bis zur Verbraucherabgabe stattfindet, werden neben den Erzeugerbetrieben auch zahlreiche Schlacht- und Zerlegebetriebe, Mühlen, Großbäcker, Großhändler, Gastronomiebetriebe, Direktvermarkter und Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe kontrolliert.

Ende 2020 nahmen ca. 15.500 Betriebe an dem Programm teil. Der größte Anteil entstammt dem Produktbereich Rinder / Rindfleisch mit ca. 11.400 Erzeugerbetrieben.

Produktbereiche

Die derzeit aktiv genutzten Produktbereiche mit den im Handel erhältlichen Produkten zeigt folgende Tabelle:

Geprüfte Qualität – Bayern Produktbereiche Produkte Programmteilnehmer (Erzeugerbetriebe) Zeichennutzer
Rinder und Rindfleisch / (Kälber und Kalbfleisch) Rindfleisch (Kalbfleisch) – Teilstücke 11.400 60
Schweine und Schweinefleisch Schweinefleisch – Teilstücke 2.500 65
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis Vollmilch, H-Milch, Butter, Käse, Joghurt, Quark, Schlagrahm, Milchspeiseeis, andere Milcherzeugnisse 520 20
Masthähnchen und Masthähnchenfleisch Masthähnchen – Teilstücke 160 17
Lämmer und Lammfleisch Lammfleisch – Teilstücke 9 6
Puten und Putenfleisch Putenfleisch – Teilstücke 60 13
Gehegewild und  Fleisch von Gehegewild Fleisch von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild – Teilstücke 4 6
Eier Frische Eier, Brotzeiteier (gekocht), gefärbte Eier, Aufschlageier (zur Weiterverarbeitung) 100 70
Honig Honig 5 (inkl. Erzeuger)
Brotgetreide Weizen, Roggen, Dinkel 400 30
Mehl und Mühlenerzeugnisse Weizen-, Roggen- und Dinkelmehle, Hartweizengrieß, Haferflocken usw., Brotbackmischungen 20
Teigwaren versch. Nudelsorten, Spätzle, Maultaschen 5
Brot und Kleingebäck Brot, Semmeln, Brezen, Kleingebäck 15 (mit 230 Filialen)
Feinsauere Delikatessen / Gemüsekonserven Essiggurken, Sellerie, Rote Beete, Rotkohl, Sauerkraut usw. 10
Gemüse einschließlich Salate Gelbe Rüben, Gurken, Kohlarten, Kraut, Lauch, Paprika, Petersilie, Radieschen, Rettich, Rosenkohl, Rote Rüben, Salate, Sellerie, Spargel, Tomaten, Zucchini, Zuchtpilze, Zwiebeln usw. 400 125
Obst Äpfel, Zwetschgen, Beeren etc. 500 35
Raps-Speiseöl Raps-Speiseöl 12 3
Speise-/Veredelungskartoffeln Kartoffeln, Zusammengesetzte Produkte (Knödel usw.) 620 50
Wein und Sekt Wein, Sekt, Perlwein 4
Lebensmitteleinzelhandel – Filialen 2900 Filialen
Christbäume Weihnachtsbaum, Christbaum, Schnittgrün 17 16

Stand: 31. Dezember 2020, Angaben teilweise gerundet

Darüber hinaus wurde Geprüfte Qualität – Bayern für folgende Produktbereiche entwickelt, die aber derzeit nicht genutzt werden:

  • Bier
  • Fische
  • Senfkörner
  • Saft (Apfelsaft)

Zeichen

Um „Geprüfte Qualität – Bayern“-Lebensmittel zu kennzeichnen, wurde ein Zeichen entwickelt. Dieses Zeichen besteht aus einem blau-weißen ovalen Logo mit bayerischen Rauten und dem Schriftzug Geprüfte Qualität und das Wort Bayern.

Die Zeichennutzung ist nicht allen Programmteilnehmern gestattet, sondern nur den Zeichennutzern, die einem aufwändigeren Kontrollverfahren als reine Programmteilnehmer (i. d. R. Erzeugerbetriebe) unterliegen.

Weblinks

Einzelnachweise