Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 (Geldtransferverordnung)

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Verordnung (EU) Nr. 1781/2006

Titel: Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Geldtransferverordnung
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Strafrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 95
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 1. Januar 2007
Ersetzt durch: Verordnung (EU) 2015/847
Außerkrafttreten: 25. Juni 2015
Fundstelle: ABl. L 345, 8. Dezember 2006, S. 1–9
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die EU-Geldtransferverordnung vom 15. November 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers[1]) ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus.

Mit dieser Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der

(FATF) in EU-Recht umgesetzt. Sie ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Sie wurde durch die neue Geldtransfer-Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers[2] mit Wirkung zum 26. Juni 2015 ersetzt.

Ziele

Mit der Geldtransferverordnung wurde festgelegt, dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten müssen. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung, Untersuchung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Weblinks

Wiktionary: Geldwäsche – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise