Italienische Gemeinden

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Gemeinde (Italien))
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]:
Gliederung Italiens: Regionen und Gemeinden

Die Gemeinden (italienisch comuni, Sg.

comune

) bilden in Italien die unterste Ebene der Gebietskörperschaften. Zum 20. Februar 2021 zählte das gesamtstaatliche Statistikinstitut ISTAT 7.904 Gemeinden.[1]

Aufbau

Das Rathaus Palazzo Comunale in Triest

Abgesehen vom Sonderstatus Roms als Hauptstadt Italiens (italienisch Roma Capitale) besteht aus rechtlicher Sicht kein Unterschied zwischen den Gemeinden.

Für die Gemeindeordnung ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut die jeweilige Region zuständig. Das einschlägige gesetzesvertretende Dekret 267/2000 und die entsprechenden Gesetze der Regionen Aostatal, Trentino-Südtirol,[2] Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien regeln die Belange der Gemeinden auf weitgehend einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland oder der Schweiz gibt es daher nicht.

Ähnlich wie in den Regionen (und früher auch in den Provinzen), gibt es auch in den Gemeinden drei Hauptorgane:

  • den direkt gewählten Gemeinderat (italienisch consiglio comunale), mit 12 bis 60 Mitgliedern je nach Einwohnerzahl
  • den direkt gewählten Bürgermeister (italienisch sindaco)
  • den Gemeindeausschuss (italienisch giunta comunale), in dem die vom Bürgermeister ernannten Beigeordneten (italienisch assessori) sitzen. Jeder Assessor ist mit einem oder mehreren Sachgebieten betraut (z. B. Sicherheit, Umwelt, Tourismus).

Für Gemeinden besteht die Möglichkeit (ab einer bestimmten Einwohnerzahl die Pflicht), das Gemeindegebiet in Sprengel zu untergliedern, die der Dezentralisierung von kommunalen Funktionen dienen sollen (italienisch circoscrizioni di decentramento).[3]

Weitläufige Gemeinden sind auf mehrere Ortsteile verstreut, sogenannte frazioni (deutsch und in Südtirol „Fraktionen“). So besteht zum Beispiel die Gemeinde Brenner aus einigen Fraktionen, darunter der Hauptort Gossensaß.

Funktionen

Streifenwagen der Gemeindepolizei von Campiglia Marittima, Provinz Livorno

Nach dem Grundsatz der Janusköpfigkeit wird zwischen kommunaler Selbstverwaltung und Auftragsverwaltung unterschieden.

Sämtliche Verwaltungsbefugnisse sind laut italienischer Verfassung (Art. 118) den Gemeinden zuerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich anderen Gebietskörperschaften (Provinzen, Metropolitanstädten, Regionen, Gesamtstaat) übertragen sind. Insbesondere gehören Sozialleistungen und die Raumordnung zu den ursprünglichen Funktionen der Gemeinden.[4]

Im Auftrag des Staates übernehmen die Gemeinden die Führung der Wahl-, der Melde- und Standesämter sowie der Ämter für Statistik. Ferner sind sie für die Ersterfassung der für den Wehrdienst in Frage kommenden Personen und deren Meldung ans Militär zuständig; wegen der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt es derzeit bei Erfassung und Meldung.[5]

Die meisten Gemeinden in Italien unterhalten zudem eine zivile Gemeindepolizei (italienisch Polizia Municipale), die dem jeweiligen Bürgermeister oder zuständigen Stadtrat untersteht und der Rechtsaufsicht der italienischen Regionen oder Autonomen Provinzen unterliegt. In der Regel ist die Gemeindepolizei für die Regelung und Überwachung des örtlichen Straßenverkehrs zuständig und übernimmt schutz- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben, soweit sie nicht von nationalen Polizeibehörden wahrgenommen werden.

Sonderstatus Roms

Der Senatorenpalast in Rom, Amtssitz des Bürgermeisters

Verfassungsgemäß nimmt Rom als Hauptstadt Italiens einen Sonderstatus ein (italienisch Roma Capitale).[6] Dieser ist durch zusätzliche Normen[7] präzisiert worden, die Rom erweiterte Funktionen zubilligen: die Erhaltung der Kulturgüter; die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, mit besonderer Bezugnahme auf das produzierende Gewerbe und den Tourismus; die Stadtentwicklung und die Raumplanung; die Organisation und der Betrieb von städtischen Dienstleistungen, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel; der Katastrophenschutz.

Die Bezeichnung des Gemeinderates als „kapitolinische Versammlung“ (italienisch assemblea capitolina) und der Gemeinderegierung als „kapitolinischer Ausschuss“ (italienisch giunta capitolina) sollen die Sonderstellung Roms unterstreichen.

Metropolitanstädte

Die Metropolitanstädte (italienisch Città metropolitane) sind eine von der italienischen Verfassung vorgesehene Körperschaft, die gleichzeitig sämtliche Funktionen einer Provinz und zusätzlich einige übergeordnete Gemeindefunktionen übernimmt.

Anders als der Wortlaut suggeriert, handelt es sich bei den Metropolitanstädten daher nicht um Städte im eigentlichen Sinne. Die italienischen Metropolitanstädte sind vielmehr die Rechtsnachfolger von ehemaligen italienischen Provinzen, die umbenannt und mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet wurden.

Die Metropolitanstädte sind in Gemeinden untergliedert, genauso wie die Provinzen.

Wahlsystem

Rathaus von Rogno, Provinz Bergamo

Zwecks der Anwendung des Wahlsystems werden die Gemeinden in den Regionen mit Normalstatut in zwei Kategorien unterteilt:[8]

  • Für Gemeinden bis 15.000 Einwohnern gilt das einfache Mehrheitssystem: Es wird zum Bürgermeister gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, die ihn unterstützende Liste bekommt grundsätzlich zwei Drittel der Sitze im Gemeinderat.
  • Für Gemeinden über 15.000 Einwohnern gilt Folgendes: Erreicht ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebene Stimmen, wird er schon im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gekürt. Erreicht kein Kandidat dieses Quorum, ist eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kandidaten erforderlich. Die Koalition des gewählten Bürgermeisters bekommt in der Regel 60 % der Sitze im Gemeinderat.[9]

Wird dem Bürgermeister das Vertrauen durch den Gemeinderat entzogen, tritt er zurück oder lebt er ab, so müssen Neuwahlen einberufen werden. Dieselbe Regelung gilt auch für Regionen. Bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters wird die Gemeinde von einem Regierungskommissar verwaltet. In der Regel beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters (und der anderen kommunalen Organe) fünf Jahre.

Die regionalen Wahlgesetze in den autonomen Regionen mit Sonderstatut haben im Wesentlichen die gesamtstaatliche Regelung übernommen. Allerdings bestehen regionale Besonderheiten.

  • In Sizilien werden die Gemeinden in drei Kategorien unterteilt:
    • Bis 10.000 Einwohner gilt das einfache Mehrheitssystem,
    • über 10.000 bis 15.000 das Proporzsystem ohne die Möglichkeit einer Stichwahl,
    • über 15.000 Einwohner das Proporzsystem mit etwaiger Stichwahl.[10]
  • Für die Gemeinden in der Provinz Bozen sieht das Wahlgesetz von Trentino-Südtirol Sonderregelungen vor, um die angemessene Vertretung der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgruppe sicherzustellen.[2]

Bezeichnungen

Mauerkrone im Wappen der Gemeinden

Durch Dekret der Präsidenten der Republik können Gemeinden in den Rang von Städten erhoben werden (italienisch città). Dies hat keinerlei rechtliche Auswirkungen. Lediglich dürfen solche Gemeinden ihr Wappen mit einer goldenen Krone schmücken.

  • In Südtirol werden diese Gemeinden als „Stadtgemeinden“ bezeichnet. Ferner dürfen sich dort einige Ortschaften „Marktgemeinden“ nennen, sofern sie diesen schon zu Zeiten der Habsburgermonarchie innehatten oder mindestens 5000 Einwohner zählen. In Südtirol haben alle Gemeinden einen deutschen und einen italienischen Ortsnamen. Ladinische Gemeinden in der Region Trentino-Südtirol werden zudem als
    chemun
    oder
    comun
    bezeichnet und tragen auch einen ladinischen Ortsnamen.
  • Im Aostatal werden die Gemeinden sowohl als
    comune
    (it.) als auch als
    commune
    (frz.) bezeichnet. Die Ortsnamen selber sind alle französisch, bis auf die Hauptstadt Aosta/Aoste, welche auch die einzige
    città
    bzw.
    ville
    der Region ist.
  • In Friaul-Julisch Venetien sind auch furlanische und slowenische Bezeichnungen vorzufinden.

Municipio

Gemeinhin wird für comune synonym auch die Bezeichnung municipio (plural municipi) verwendet (abgeleitet aus dem lateinischen Municipium), um den Sitz (Rathaus) oder die Gesamtheit der Gemeindebehörden auszudrücken.[11]

Im Rahmen von Eingemeindungen können zudem Gemeindesprengel eingerichtet werden, die den ursprünglichen Gemeinden entsprechen[12] und ebenfalls municipi genannt werden (nach der Rechtslage Trentino-Südtirols auf Deutsch Ortsgemeinden[2] bezeichnet).

Nach den örtlichen Satzungen werden die Teilgebiete von Gemeinden bisweilen auch als municipi bezeichnet (vgl. beispielsweise die Stadtgliederung Roms).

Zusammenschlüsse von Gemeinden

Gemeinden können gemeinsame Konsortien (italienisch consorzi) bilden, zum Beispiel für den Nahverkehr oder die Müllabfuhr, und sich zur Ausübung gewisser Funktionen zusammentun (

unioni di comuni

).

Die Regionen haben die verfassungsrechtliche Befugnis, die Gemeinden per Gesetz neuzuordnen, also durch Verschmelzung oder Abspaltung neue Gemeinden entstehen zu lassen. Auch können sie bestehende Berggemeinden in sogenannten Berggemeinschaften (italienisch comunità montana) organisieren.

Als Gemeindeverbände bestehen in Südtirol die Bezirksgemeinschaften, im Trentino die Talgemeinschaften (italienisch comunità di valle) und im Aostatal die Unionen der Gemeinden (

Unité des Communes

).

Statistiken

  • Prettau (Predoi) in Südtirol ist die nördlichste Gemeinde auf italienischem Staatsgebiet.
  • In Lampedusa e Linosa befindet sich Italiens südlichster Punkt.
  • Die Gemeinde mit der größten Ausdehnung ist Rom (1.285 km²),
  • die mit der kleinsten Atrani in Kampanien (0,12 km²).
  • Rom ist auch die bevölkerungsreichste Gemeinde, mit über 2,8 Millionen Einwohnern.
  • Nur 29 Einwohner zählt hingegen das piemontesischen Moncenisio, in der Provinz Turin.

Die zehn größten Städte (Stand 31. Dezember 2019):[13]

Rang Stadt Einwohnerzahl
1. Rom 2.837.332
2. Mailand 1.396.059
3. Neapel 962.589
4. Turin 870.952
5. Palermo 657.960
6. Genua 574.090
7. Bologna 390.625
8. Florenz 372.038
9. Bari 322.316
10. Catania 311.402

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ISTAT: istat.it (Stand 20. Februar 2021 )
  2. a b c Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol, Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 mit den durch die Regionalgesetze vom 8. August 2018, Nr. 6 und vom 1. August 2019, Nr. 3 eingeführten Änderungen: regione.taa.it (PDF; 4,1 MB).
  3. Art. 17 gesetzesvertretendes Dekret 267/2000
  4. Art. 13 gesetzesvertretendes Dekret 267/2000
  5. Art. 14 gesetzesvertretendes Dekret 267/2000
  6. Art. 114 Abs. 3 Italienische Verfassung, infolge der umfangreichen Reform von 2001
  7. Staatsgesetz 42/2009, Art. 24 Abs. 2 sowie Gesetzesvertretendes Dekret 56/2010
  8. Art. 71 und 72 gesetzesvertretendes Dekret 267/2000 für die Gemeinden in den Regionen mit Normalstatut.
  9. Italienisches Innenministerium: Wahlsystem für Kommunalwahlen (PDF).
  10. Autonome Region Sizilien: Regionalgesetz Nr. 6 vom 5. April 2011 Archivlink (Memento des Originals vom 2. Dezember 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/pti.regione.sicilia.it
  11. Vocabolario Treccani, municipio treccani.it
  12. Art. 16 gesetzesvertretendes Dekret 267/2000
  13. Istat.it und Demographische Datenbank