Definitorium
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Definitorium (von lat. definire „bestimmen, begrenzen“) ist bei einigen Ordensgemeinschaften ein Beratungs- und Entscheidungsgremium, das den General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten unterstützt und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hat. Die Mitglieder des Definitoriums werden von den Ordenskapiteln gewählt und Definitor genannt. Auf der Ebene des Gesamtordens heißen sie Generaldefinitor (Definitor generalis).
In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[1]
In einigen Bistümern der katholischen Kirche wird auch der Stellvertreter des Dechanten Definitor genannt.[2]
Weblinks
- Begriffdefinitionen der Franziskaner (Memento vom 6. Februar 2006 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- ↑ Claudia Tietz: Johann Winckler (1642–1705) – Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008
- ↑ https://www.kirche-und-leben.de/artikel/dechant-und-definitor-im-dekanat-dorsten-ernannt