Höllhof (Niederstetten)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Höllhof (Wildentierbach))
Höllhof
Koordinaten: 49° 22′ 54″ N, 9° 58′ 20″ O

Höllhof ist ein Wohnplatz auf den Gemarkungen der Niederstettener Stadtteile Oberstetten und Wildentierbach im Main-Tauber-Kreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs.[1][Anm. 1]

Geographie

Der Wohnplatz befindet sich etwa 1,5 Kilometer ostnordöstlich von Oberstetten sowie etwa 1,5 Kilometer südsüdwestlich von Wildentierbach. Die Gemarkungsgrenze der Niederstettener Stadtteile Oberstetten und Wildentierbach teilt den Wohnplatz in zwei etwa gleich große Teile.[1][Anm. 1]

Geschichte

Der Wohnplatz kam als Teil der ehemals selbständigen Gemeinde Oberstetten am 1. Januar 1972 zur Stadt Niederstetten.[2]

Kulturdenkmale

Kulturdenkmale in der Nähe des Wohnplatzes sind in der Liste der Kulturdenkmale in Niederstetten verzeichnet.

Verkehr

Der Wohnplatz ist über zwei Straßen zu erreichen. Eine führt bis nach Oberstetten, wo ein Anschluss an die L 1001 besteht. Die andere führt bis zur L 1020 bei Wildentierbach.[1]

Weblinks

Anmerkungen

  1. a b Die Amtliche Beschreibung (u. a. bei www.leo-bw.de) rechnet das Gehöft Höllhof von Niederstetten ausschließlich zu Oberstetten. Nach dem Gemarkungszuschnitt der landesamtlichen Karte wird der Ort jedoch von der Gemarkungsgrenze zwischen den beiden Stadtteilen Oberstetten und Wildentierbach etwa hälftig geteilt. Ob vielleicht ein Erfassungsfehler bei der Amtlichen Beschreibung vorliegt oder umgekehrt vielleicht eine falsche Darstellung der Gemarkungsgrenze der amtlichen LUBW-Karte, ist unklar.

Einzelnachweise

  1. a b c Ortsinformation nach LEO-BW.de: Höllhof – Wohnplatz. Online auf www.leo-bw.de. Abgerufen am 3. März 2020.
  2. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 453.