Haupttreuhandstelle Ost

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Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) war eine deutsche Behörde zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens des polnischen Staates und seiner Bürger während der deutschen Besetzung Polens 1939–1945. In den in das deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten beschlagnahmte sie Vermögenswerte des polnischen Staates und verwaltete sie kommissarisch.[1] und der polnischen Staatsangehörigen.[2] Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 15. November 1939 eine besondere Treuhandstelle mit Sitz in Krakau errichtet.[3]

Organisation

Die Haupttreuhandstelle Ost wurde am 19. Oktober 1939 von Hermann Göring als Dienststelle des Vierjahresplans gegründet. Während des Krieges unterstand die Behörde dem Parteimitglied Max Winkler. Ihre Aufgabe war die ökonomische „Germanisierung“ Polens, außerdem die Regelung des Geld- und Kreditwesens. Chefjurist in der Abteilung VI der HTO war der spätere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff.

Nebenstellen der Haupttreuhandstelle Ost befanden sich in Gotenhafen (Gdynia), Zichenau (Ciechanów), Posen (Poznań), Litzmannstadt (Lódz) und Kattowitz (Katowice).

Tätigkeit

Die Kompetenzen und Befugnisse der Haupttreuhandstelle wurden von Göring in dem Runderlass vom 19. Oktober 1939 festgelegt.[4] Unter anderem sollte in den von den deutschen Truppen besetzten polnischen Gebieten, die dem deutschen Reich politisch angegliedert worden waren, das Vermögen des polnischen Staates sowie das Privatvermögen „polnischer und jüdischer Hand“ erfasst werden und das Geld- und Kreditwesen geregelt werden. Die Haupttreuhandstelle veranlasste die „Beschlagnahme des Grund und Bodens des ehemals polnischen Staates, der ausgewiesenen polnischen Intelligenz und aller wegen Feindseligkeiten erschossenen oder ausgewiesenen Polen.“[5] Ein „Nahplan“ des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom Dezember 1939 sah vor, 600.000 Juden zu vertreiben und ihr Vermögen einschließlich des Wohnungsmobiliars „im Einvernehmen mit den Treuhandstellen“ zu beschlagnahmen und zu verwerten.[6]

Im August 1940 erließ der Leiter der Haupttreuhandstelle Ost eine Verfügung über die Verwertung des beschlagnahmten Vermögens.[7] Danach sollten rund zehn Prozent des kommissarisch verwalteten Haus- und Grundbesitzes, der Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe sowie der Banken und Versicherungen gegen einen angemessenen Kaufpreis an zuverlässige und geeignete Bewerber übertragen werden. Als individuelle Bewerber kamen Volksdeutsche infrage, die ihren Wohnsitz vor 1939 in Polen hatten oder ihn 1918 verlassen mussten, sowie auslandsdeutsche Umsiedler. Reichsdeutsche sollten „zur Gewährleistung der berechtigten Ansprüche der im Felde stehenden Soldaten“ nur berücksichtigt werden, wenn sie selbst als Kriegsteilnehmer aus dem Heer entlassen worden waren.

Siehe auch

Literatur

  • Jeanne Dingell: Zur Tätigkeit der Haupttreuhandstelle Ost, Treuhandstelle Posen 1939 bis 1945. (=Europäische Hochschulschriften Reihe 3: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 955) Lang, Frankfurt am Main u. a. 2003, ISBN 3-631-50569-8. (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 2002)
  • Ingo Loose: Kredite für NS-Verbrechen. Die deutschen Kreditinstitute in Polen und die Ausraubung der polnischen und jüdischen Bevölkerung 1939–1945. (=Studien zur Zeitgeschichte 75). Oldenbourg, München 2007, ISBN 978-3-486-58331-1 (Volltext digital verfügbar) (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 2005) (Ausgezeichnet mit dem „Prix Jacques Rozenberg“ 2005).
  • Bernhard Rosenkötter: Treuhandpolitik. Die „Haupttreuhandstelle Ost“ und der Raub polnischer Vermögen 1939–1945. Essen, Klartext-Verlag, 2003, ISBN 3-89861-141-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über die Sicherstellung des Vermögens des ehemaligen polnischen Staates vom 15. Januar 1940. In: Reichsgesetzblatt. Teil I S. 174.
  2. Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940. In: Reichsgesetzblatt. Teil 1, S. 1270 ff.
  3. BArch R 144
  4. Akten der Reichskanzlei Die Regierung Hitler. Band IV 1939, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2012, ISBN 978-3-486-71257-5, S. 642 ff.
  5. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. (Quellensammlung) Band 4: Polen – September 1939-Juli 1941. (bearb. von Klaus-Peter Friedrich), München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, S. 113.
  6. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Bd. 4, München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, S. 192.
  7. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Bd. 4, München 2011, ISBN 978-3-486-58525-4, Dokument 155, S. 355–359.