Grundnessel
Grundnessel | ||||||||||||
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Grundnessel (Hydrilla verticillata) | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name der Gattung | ||||||||||||
Hydrilla | ||||||||||||
Rich. | ||||||||||||
Wissenschaftlicher Name der Art | ||||||||||||
Hydrilla verticillata | ||||||||||||
(L.f.) Royle |
Die Grundnessel (Hydrilla verticillata) ist eine Wasserpflanzenart aus der Familie der Froschbissgewächse (Hydrocharitaceae). Sie ist die einzige Art der Gattung Hydrilla.
Beschreibung
Hydrilla ist eine mehrjährige krautige Pflanze. Sie wächst submers (untergetaucht) in Süßwasser. Hier bildet sie dichte Bestände mit bis zu acht Meter langen Sprossachsen.
Die Blätter sind sechs bis 20 Millimeter lang und zwei bis vier Millimeter breit. Sie sind linealisch mit deutlicher Spitze sowie deutlich gezähntem Rand. Sie stehen quirlig zu vier bis acht an den Knoten (Nodien).
Diese Art mit getrenntgeschlechtigen Blüten kommt in zwei Formen vor, in einer einhäusigen (monözischen) und einer zweihäusigen (diözischen). In letzterer gibt es männliche und weibliche Pflanzen. Vor allem letztere sind in den USA verbreitet.
Die Chromosomenzahl der Art ist 2n = 16, seltener 24.[1]
Vorkommen
Die Grundnessel ist in Teilen Asiens, Afrikas und Australiens beheimatet. Ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet reicht von Osteuropa bis Asien, von Uganda bis zum nördlichen Sambia und umfasst auch Australien.[2] Sie ist besonders in küstennahen Bereichen der USA ein aggressiver Neophyt, welcher dort mit Herbiziden wie Fluridon bekämpft wird. Zur biologischen Kontrolle wurden Rüsselkäfer der Gattung Bagous diskutiert. Die gelegentlich mit Egeria-, Elodea- und Lagarosiphon (Scheinwasserpest)-Arten verwechselte Pflanze findet als Aquarienpflanze[3] Verwendung.
Vermehrung
Die Vermehrung erfolgt vorwiegend vegetativ über Rhizome und Stolonen. Die Art vermehrt sich auch über Turionen und unterirdische Knollen. Diese Knollen können bis zu vier Jahre lang überdauern. Unter günstigen Bedingungen kann eine Knolle auf einem Quadratmeter bis zu 6000 neue Knollen hervorbringen. Die vegetative Vermehrung ist vor allem dort von Bedeutung, wo nur die weiblichen Pflanzen als Neophyten vorkommen.
Photosynthese
Hydrilla verticillata ist eine fakultative C4-Pflanze. Im Gegensatz zum Großteil der C4-Pflanzen verfügt sie jedoch nicht über eine Kompartimentierung der Blätter in Mesophyll- und Bündelscheidenzellen. Das Mesophyll der Blätter ist aus zwei Schichten gleichartiger Zellen aufgebaut, die C4-Photosynthese kann vollständig innerhalb jeder einzelnen dieser Zellen ablaufen.
Träger von Cyanobakterien
Grundnessel können Träger von Cyanobakterien sein, welche wiederum in Kombination mit anderen Faktoren für ein Tiersterben in verschiedenen Ländern verantwortlich waren.
Literatur
- J. K. Balciunas, M. J. Grodowitz, A. F. Cofrancesco, J. F. Shearer: Hydrilla. In: R. van Driesche et al.: Biological Control of Invasive Plants in the Eastern United States. USDA Forest Service Publication FHTET-2002-04, 2002, PDF-Download
Einzelnachweise
- ↑ Erich Oberdorfer: Pflanzensoziologische Exkursionsflora für Deutschland und angrenzende Gebiete. 8. Auflage. Seite 113. Stuttgart, Verlag Eugen Ulmer, 2001. ISBN 3-8001-3131-5
- ↑ Rafaël Govaerts (Hrsg.): Hydrilla. In: World Checklist of Selected Plant Families (WCSP) – The Board of Trustees of the Royal Botanic Gardens, Kew, abgerufen am 22. August 2016.
- ↑ Christel Kasselmann: Aquarienpflanzen. Ulmer Verlag, Stuttgart 1995; 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 1999, ISBN 3-8001-7454-5, S. 298 f.
Weblinks
- Grundnessel. FloraWeb.de
- Grundnessel. In: BiolFlor, der Datenbank biologisch-ökologischer Merkmale der Flora von Deutschland.
- Verbreitung in den Niederlanden [1] (niederl.)
- Thomas Meyer: Datenblatt mit Bestimmungsschlüssel und Fotos bei Flora-de: Flora von Deutschland (alter Name der Webseite: Blumen in Schwaben)
- Ausführliche Beschreibung mit Fotos (englisch)
- Hydrilla in den USA (englisch)
- Hydrilla in den USA
- Hydrilla verticillata in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013.2. Eingestellt von: Zhuang, X., 2010. Abgerufen am 7. Januar 2014.