Immaterielles Kulturerbe

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Als immaterielles Kulturerbe (IKE; englisch intangible cultural heritage, ICH) bzw. immaterielles kulturelles Erbe werden kulturelle Ausdrucksformen bezeichnet, die unmittelbar von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden. Sie sind im Gegensatz zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen (z. B. den bekannten Welterbestätten oder dem Weltdokumentenerbe) nicht materiell und damit nicht anfassbar (engl.

intangible

).

Das immaterielle Kulturerbe ist international und oft national rechtlich geschützt. Die UNESCO mit seinen Partnerorganisationen wie Blue Shield International versucht dabei den tatsächlichen Schutz zu koordinieren und sicherzustellen.

Zum Begriff des immateriellen Kulturerbes

Das immaterielle Kulturerbe umfasst (nach Definition der UNESCO-Konvention) „Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume […], die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“[1] Zur weiteren Identifizierung werden fünf Bereiche benannt:[2]

a) mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Träger des immateriellen Kulturerbes
b) darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater
c) gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste
d) Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
e) das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken

Beispiele aus den Listen des immateriellen UNESCO-Kulturerbes sind so die Handwerkstechnik des Blaudrucks, die Hohe Schule und Klassische Reitkunst der Spanischen Hofreitschule, das alpine Bergsteigen, die neapolitanische Kunst des Pizzabackens, die Parfumkunst aus Südfrankreich, die reiche Bierkultur Belgiens, die Herstellung von Terrazzo in traditioneller Handwerkstechnik, Al-Qatt Al-Asiri (eine uralte weibliche Kunstform aus Saudi-Arabien) und der jamaikanische Reggae.

Der Begriff des ‚Kulturerbes‘ hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und erweitert. Kulturerbe endet nicht bei Baudenkmälern oder Kulturgutsammlungen. Es umfasst auch Traditionen und lebendige kulturelle Ausdrucksformen, wie z. B. mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum und Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Das Verständnis, dass lebendige und gelebte Kulturformen ebenfalls Kulturerbe sind, kommt ursprünglich aus den Ländern Asiens und aus der Indigenenbewegung und sollte eine Gegenbewegung zum stark auf Denkmäler ausgerichteten, eurozentrischen Schutzkonzept der UNESCO darstellen. Dass auch in Europa noch ein reicher Schatz an regionalen, nicht dinglich festgelegten Kulturformen vorhanden ist, ist ein Bewusstsein jüngeren Datums. Ebenfalls der Schutz von Sprachen, als größtes und wichtigstes immaterielles kulturelles Erbe, ist in diesem Zusammenhang zu nennen beziehungsweise im Zeitalter der Identitätskriege laut Karl Habsburg, Präsident von Blue Shield International, wichtig, denn gerade die Sprache kann als symbolträchtiges Kulturgut zum Angriffsziel werden.[3]

Als Risiken einer Auszeichnung immateriellen Kulturguts werden Kommerzialisierung und Folklorisierung gesehen. Immaterielles Kulturerbe wird daher auch als lebendiges Kulturerbe bezeichnet (im englischen Sprachraum existieren dafür Begriffe wie

Living heritage, Living national treasure, Living human treasure

) und meint regional autochthone, „gelebte“ Kulturtradition aller Art, die nicht nurmehr im Sinne einer musealen Erhaltung oder touristischen Präsentation von Bräuchen gepflegt wird, sondern vitales, im Lebensalltag verankertes kulturelles Selbstverständnis darstellt.[4] Damit steht der Begriff des immateriellen Kulturerbes auch in Abgrenzung zum modernen Denkmalwesen. Während das Denkmalwesen auf die (materielle) Originalität einer Kulturleistung fokussiert, werden materielle Ergebnisse beim immateriellen Kulturgut als ephemere Nebenerscheinung gesehen, da der Schwerpunkt des Interesses auf den Prozessen liegt. Auch vom Begriff des Museal-Bewahrenden[5] setzt sich das Konzept ab, die Wandlungen der Kulturäußerung in ihrer Weitergabe (‚Tradition‘ i. e. S.) wird als zentraler Aspekt gesehen.[6] Daher sind die Konzepte zum immateriellen Erbe auch zunehmend in Denkansätze von Nachhaltigkeit und ‚alternativen‘ Wirtschaftskonzepten eingebunden.[7]

UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Titel (engl.):
Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage
Abkürzung: UN/ICH
Datum: 17. Oktober 2003
Inkrafttreten: 20. April 2006
Fundstelle: engl.
Fundstelle (deutsch): Offizielle Übersetzung des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts
BGBl. III Nr. 76/2009
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Kultur
Unterzeichnung: 178
Ratifikation: 178 Länder (Stand: Mai 2018) unesco.org

Deutschland: 10. Juli 2013
Liechtenstein:
Österreich: 9. April 2009
Schweiz: 16. Juli 2008
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Auf internationaler Ebene ist insbesondere die UNESCO zum faktischen und rechtlichen Schutz des immateriellen Kulturerbes tätig geworden. Sie hat in drei Proklamationen in den Jahren 2001, 2003 und 2005 90 besonders erhaltenswerte immaterielle Kulturgüter aus allen Weltregionen zu „Meisterwerken des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit“ ernannt.

2003 verabschiedete die UNESCO das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes[8][9] (englisch: Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage[10]). Die Konvention trat im April 2006 in Kraft, nachdem 30 Staaten sie ratifiziert hatten.[11] Die bereits auf der Liste der Meisterwerke enthaltenen Kulturformen wurden am 5. November 2008 offiziell in die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ überführt.

Bis Mai 2018 sind dem Übereinkommen 178 Staaten beigetreten.[12] Der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland erfolgte am 10. Juli 2013 als 153. Mitglied.[13]

Gemäß der Konvention führt die UNESCO zwei Listen und ein Register, in die eine kulturelle Ausdrucksform bzw. ein modellhaftes Projekt zur Erhaltung von Ausdrucksformen aufgenommen werden kann:

Dazu kommen die von den nationalen UNESCO-Kommissionen geführten Listen für das jeweilige Land.

Auf der Repräsentativen Liste stehen ausgewählte kulturelle Ausdrucksformen, die die Vielfältigkeit der Weltregionen sichtbar machen. Die Liste umfasst aktuell (Januar 2020) 549 Einträge aus 127 Ländern.[14] Davon wurden 42 Kulturformen und Modellprogramme im Jahr 2019 neu aufgenommen.[15] Kulturelle Ausdrucksformen, die besonders gefährdet sind, stehen auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes. Derzeit sind 59 dringend erhaltungsbedürftige kulturelle Ausdrucksformen gelistet.[16] Für das Register guter Praxisbeispiele werden Modellprojekte aufgenommen, bei denen die Ziele des Übereinkommens vorbildlich umgesetzt werden. In dem Register befinden sich 19 Projekte.[17]

Ergänzend zum bestehenden UNESCO-Welterbe-Emblem für Kultur- und Naturstätten von außergewöhnlichem universellem Wert haben die Vertragsstaaten des Übereinkommens ein eigenes Emblem für das immaterielle Kulturerbe beschlossen.[18]

Nationales

China

China ratifizierte im August 2004 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO und veröffentlichte am 20. Mai 2006 eine erste Liste von 518 Elementen. Die Erstellung der Liste geht auf ein Projekt zum Schutz von Brauchtum und ethnischer Kulturen zurück, das 2004 von den chinesischen Ministerien für Kultur und Finanzen ins Leben gerufen wurde. Im Juni 2008 wurde eine zweite Liste publiziert, die weitere 510 Elemente enthält.

Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Dezember 2011 die Einleitung des Ratifizierungsverfahren des Übereinkommens beschlossen.[19] Am 12. Dezember 2012 hat das Bundeskabinett den Beitritt zum Übereinkommen beschlossen,[20] alle Bundesländer haben dem im Nachgang einzeln zugestimmt. Im April 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten. Die offizielle Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokowa überreicht. Das Übereinkommen trat in Deutschland am 9. Juli 2013 in Kraft.[21]

Vom 3. Mai 2013 bis zum 30. November 2013 waren Gruppen und Netzwerke mit gemeinsamen Interessen bei der ersten Bewerbungsphase eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Alltagskultur, ihrem Wissen und Können für das neue Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl trafen, prüfte die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelte sie an das 23-köpfige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe. Das Gremium entschied im Sommer 2014 über die ersten Eintragungen in das Verzeichnis.[22] Für die erste Vorschlagsliste gingen 128 Vorschläge ein, von denen es 83 in die engere Auswahl schafften. Diese Vorschläge deckten alle möglichen Bereiche des Übereinkommens ab. Es handelte sich um 29 Vorschläge aus dem Bereich der Bräuche, Rituale und Feste, 19 aus dem Bereich der darstellenden Künste, 19 aus dem Bereich der Handwerkstraditionen, 13 aus dem Bereich Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum und 3 aus dem Bereich der mündlichen Erzähltraditionen.[23] In die im Dezember 2014 veröffentlichte erste Ausgabe des bundesweiten Verzeichnisses wurden schließlich 27 Kulturformen aufgenommen, darunter auch einige regionale Bräuche. Außerdem wurde beschlossen, im März 2015 als ersten Vorschlag Deutschlands für die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit die Genossenschafts-Idee zu nominieren. Die Aufnahme der „Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften“ fiel im November/Dezember 2016 auf der Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses in Addis Abeba, Äthiopien. Deutschland war darüber hinaus in Kooperation mit 17 weiteren Staaten an dem Antrag auf Erweiterung des immateriellen Kulturerbes der Falknerei beteiligt.[24] Im März 2016 hat Deutschland die Nominierung „Orgelbau und -musik“ für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit bei der UNESCO eingereicht. Im Dezember 2017 entschied sich der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe für die Aufnahme dieser zweiten deutschen Nominierung in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.[25]

Im Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befinden sich derzeit 126 Einträge (Stand März 2021). Es soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen. Das Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen UNESCO-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme im Sinne von Wissensorganisation, welche immateriellen Schätze unser Land zu bieten hat, welche Tradierungs- und Organisationsformen in Deutschland vorhanden sind und wie weit das Spektrum der Vielfalt reicht. Im Dezember 2015 wurden darüber hinaus die ersten beiden Programme auf Empfehlung des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in das Register guter Praxisbeispiele immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen. Im Dezember 2016 wurden zwei weitere Programme aufgenommen.

In Deutschland befassen sich neben der UNESCO-Kommission einige Lehrstühle und Institute, u. a. der Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn, wissenschaftlich mit der Thematik.[26] Am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe wird der Masterstudiengang „Kulturerbe“ angeboten.[27] An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg kann im Rahmen eines zweijährigen interdisziplinären Masterstudiums das internationale Programm World Heritage Studies absolviert werden.[28]

Die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen haben aufgrund der Vielfalt ihres kulturellen Lebens zudem eigene Landeslisten eingerichtet: das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes[29] sowie das Inventar des immateriellen Kulturerbes von Nordrhein-Westfalen. In beiden Bundesländern wurden zudem eigene Beratungsstellen (in München und in Paderborn) für das Immaterielle Kulturerbe eingerichtet. Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW ist angesiedelt am Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn. Sie arbeitet im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.[30] Beratungsangebote gibt es auch in Sachsen-Anhalt beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt.[31]

Liechtenstein

Das Fürstentum ist der Konvention bisher nicht beigetreten.

Österreich

Die Republik Österreich hat zum 1. Januar 2006 eine Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission gegründet und ist seit dem 9. April 2009 der 112. Mitgliedstaat des Übereinkommens. Die Liste Immaterielles Kulturerbe in Österreich umfasst schon um 100 Einträge, und drei Einträge in der repräsentativen Welt-Liste.

Schweiz

Die Schweiz hat das Ratifizierungsverfahren bereits vollständig durchgeführt, ist daher mit Wirkung zum 16. Juli 2008 vollwertiger Vertragsstaat (99. Beitrittsstaat).[32] Im September 2012 hat das Bundesamt für Kultur eine Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz veröffentlicht, die das vom Übereinkommen vorgeschriebene Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz darstellt. 2017 wurde die Liste der lebendigen Traditionen aktualisiert und umfasst nunmehr 199 kulturelle Ausdrucksformen.[33]

Literatur

  • Barbara Kirshenblatt-Gimblett: Intangible Heritage as Metacultural Production. In: Museum International. 56 (1–2) (2004), S. 52–65.
  • Karl C. Berger; Margot Schindler; Ingo Schneider (Hrsg.): Erb.gut? Kulturelles Erbe in Wissenschaft und Gesellschaft. Selbstverlag des Vereins für Volkskunde, Wien 2009.
  • Valdimar Tr. Hafstein: Making Intangible Heritage. El Condor Pasa and Other Stories from UNESCO. Indiana University Press, Bloomington IN 2018.
  • Dorothee, Hemme; Markus, Tauschek; Regina Bendix (Hrsg.): Prädikat „Heritage“. Wertschöpfungen aus kulturellen Ressourcen. Lit, Berlin 2007.
  • Immaterielles Kulturerbe. In: Deutsche Unesco-Kommission: Unesco heute: Zeitschrift der Deutschen Unesco-Kommission. 54 (1. Halbjahr 2007) 1, Bonn 2007, S. 1–79, ISSN 0937-924X
  • Immaterielles Kulturerbe = Patrimoine immatériel. In: Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften: Bulletin der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften. 2, Bern 2008.
  • Oliver Rymek: Museen und das immaterielle Kulturerbe. Möglichkeiten, Grenzen und Strategien der Vereinbarkeit. Diplomarbeit Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 2008.
  • Eva-Maria Seng: Patrimoine culturel immatériel. Plaidoyer pour une vision globale du patrimoine culturel. In: Jean-René Morice, Guy Saupin, Nadine Vivier (Hg.), Mutations de la culture patrimoniale, Rennes 2015, S. 61–72.
  • Eva-Maria Seng: Patrimoine – global – régional – glocal. Patrimoine matériel et immatériel, une alternative? In: Martine Cocaud, Emmanuel Droit (Hg.), Le patrimoine culturel immatériel. Regards croisés de France et d’Allemagne, Vitré 2015, S. 20–34.
  • Eva-Maria Seng: Materiell gleich immateriell / immateriell gleich materiell. Die zwei Seiten einer Medaille. In: Birgit Franz, Gerhard Vinken (Hg.), Denkmale – Werte – Bewertung. Denkmalpflege im Spannungsfeld von Fachinstitution und bürgerschaftlichem Engagement, Holzminden 2014, S. 49–56.
  • Eva-Maria Seng: Kulturerbe zwischen Globalisierung und Lokalisierung. In: Winfried Speitkamp (Hg.), Europäisches Kulturerbe. Bilder, Traditionen, Konfigurationen, Stuttgart 2013, S. 69–82.
  • Eva-Maria Seng: Kulturlandschaften. Die Rückgewinnung des immateriellen Kulturerbes in die Landschaft. In: Lino Klevesath, Holger Zapf (Hg.), Demokratie – Kultur – Moderne. Perspektiven der politischen Theorie, München (u. a.) 2011, S. 201–220.
  • Markus Tauschek: Wertschöpfung aus Tradition: der Karneval von Binche und die Konstituierung kulturellen Erbes (= Studien zur Kulturanthropologie, Europäischen Ethnologie, Band 3). Lit, Berlin (u. a.) 2010, ISBN 978-3-643-10266-9 (Dissertation Uni Göttingen 2009).
  • Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn 2013, ISBN 978-3-940785-48-0.
  • Identifying and Inventorying Intangible Cultural Heritage. (PDF; 1,9 MB; 16 Seiten) United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Broschüre)

Weblinks

Commons: Immaterielles Erbe der Menschheit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Zitat Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellens Kulturerbes.
  2. UNESCO-Generalkonferenz 2003: Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, Kap. I, Art. 2, Satz 2. Text des Übereinkommens, S. 3
  3. Vgl. Gerold Keusch: Kulturgüterschutz in der Ära der Identitätskriege. In: Truppendienst – Magazin des Österreichischen Bundesheeres, 24. Oktober 2018.
  4. analog zu Begriffen wie ‚lebendige Volksmusik‘ oder ‚lebendige Tracht
  5. „«Mumifizierung» dieser Riten“. Zitat Ellen Hertz Zürich 2008, zit n. Was bedeutet immaterielles Kulturerbe für die Wissenschaft? 2008, S. 25 (Fundstelle pdf S. 13 Sp. 3).
  6. cf. Michaela Noseck: Was ist Tradition? Hrsg.: Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe, Österreichische UNESCO-Kommission. 2009 (Webdokument, nationalagentur.unesco.at). Webdokument (Memento vom 24. August 2014 im Internet Archive)
  7. Sarah Prehsler: Lokales und traditionelles Wissen als immaterielles Kulturerbe: Quelle kultureller Vielfalt und Garant der nachhaltigen Entwicklung. Hrsg.: Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe, Österreichische UNESCO-Kommission. 2007 (Webdokument, nationalagentur.unesco.at). Webdokument (Memento vom 24. August 2014 im Internet Archive)
  8. Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, offizielle deutsche Sprachfassung
  9. Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes, Schweizer Bundesgesetze
  10. Englischer Originaltext der Convention for the Safeguarding of Intangible Cultural Heritage
  11. Liste der bisherigen Vertragsstaaten der Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage
  12. UNESCO - The States Parties to the Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage (2003). In: ich.unesco.org. 20. April 2006, abgerufen am 13. Januar 2020 (englisch).
  13. Conventions. In: unesco.org. 17. Oktober 2003, abgerufen am 13. Januar 2020.
  14. Kultur und Natur. In: unesco.de. Abgerufen am 13. Januar 2020.
  15. Kultur und Natur. In: unesco.de. Abgerufen am 13. Januar 2020.
  16. Homepage der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe (Memento vom 13. April 2014 im Internet Archive)
  17. Offizielle Website der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe in Deutschland
  18. Offizielles Emblem für das durch die UNESCO-Konvention geschützte immaterielle Kulturerbe (blau)
  19. Immaterielles Kulturerbe in Deutschland - Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Deutsche Unesco Kommission e. V., abgerufen am 8. August 2014.
  20. Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 12. Dezember 2012, abgerufen am 11. September 2019.
  21. Deutschland tritt UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei – Wissen und Traditionen von Generation zu Generation weitergeben. Deutsche Unesco Kommission e. V., April 2013, abgerufen am 8. August 2014.
  22. Aufnahmeverfahren – Prozess für die Anerkennung einer kulturellen Ausdrucksform als immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Deutsche Unesco Kommission e. V., abgerufen am 8. August 2014.
  23. 83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer Wahl – Einträge in bundesweites Verzeichnis werden Ende des Jahres vorgestellt. Deutsche Unesco Kommission e. V., Juni 2014, abgerufen am 8. August 2014.
  24. 27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen, Deutsche UNESCO-Kommission
  25. Organ Craftmanship and Music UNESCO ICH
  26. Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe (Universität Paderborn). Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Paderborn
  27. Master Kulturerbe (Universität Paderborn). Abgerufen am 10. Januar 2019.
  28. Studiengang World Heritage Studies (WHS). Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, abgerufen am 25. Juni 2017.
  29. Immaterielles Kulturerbe. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, abgerufen am 25. Juni 2017.
  30. Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW (Universität Paderborn). Abgerufen am 10. Januar 2019.
  31. Immaterielles Kulturerbe. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V., abgerufen am 25. Juni 2016.
  32. Die Schweiz ratifiziert die UNESCO-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt und immaterielles Kulturerbe (Memento vom 15. Januar 2013 im Webarchiv archive.today), Schweizerische UNESCO-Kommission
  33. Immaterielles Kulturerbe der Schweiz: Liste der lebendigen Traditionen ist aktualisiert. Bundesamt für Kultur BAK, abgerufen am 5. Mai 2019.