Integrität (Informationssicherheit)
Integrität (von lateinisch integritas ‚Unversehrtheit‘, ‚Reinheit‘, ‚Unbescholtenheit‘) ist neben Verfügbarkeit und Vertraulichkeit eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit. Eine einheitliche Definition des Begriffs Integrität gibt es nicht. In den Evaluationskriterien für Informationssicherheit der frühen 1990er Jahre (ITSEC) wird Integrität definiert als „Verhinderung unautorisierter Modifikation von Information“.[1] Laut Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bezeichnet Integrität „die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen“.[2] Für Computersysteme werden verschiedene Integritätszustände definiert:[3]
- Korrekter Inhalt
- Diese Integritätsart liegt vor, wenn Sachverhalte der realen Welt korrekt abgebildet werden. Dies soll beispielsweise durch Integritätsbedingungen sichergestellt werden.
- Unmodifizierter Zustand
- Diese Integritätsart liegt vor, wenn Nachrichten unverändert zugestellt werden und Programme und Prozesse wie beabsichtigt ablaufen. Sie entspricht der Definition im BSI-Glossar.[2]
- Erkennung von Modifikation
- Diese Integritätsart liegt vor, wenn unerwünschte Modifikationen, die nicht verhindert werden können, zumindest erkannt werden.
- Temporale Korrektheit
- Diese Integritätsart liegt vor, wenn Nachrichten ausgetauscht und relevante zeitliche Bedingungen, wie etwa Reihenfolgen oder maximale Verzögerungszeiten, eingehalten werden.
Im Kontext elektronischer Kommunikation ist es nicht sinnvoll, Integrität der Daten und Authentizität des Datenursprungs unabhängig voneinander zu betrachten, da eine Nachricht mit modifiziertem Inhalt aber bekanntem Absender ebenso nutzlos sein dürfte wie eine mit unmodifiziertem Inhalt aber vorgetäuschtem Absender.[4]
Umsetzung
Die Veränderung von Daten kann bei einer typischen elektronischen Datenübertragung prinzipbedingt nicht verhindert werden. Technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität zielen daher darauf ab, fehlerhafte Daten als solche erkennen zu können und gegebenenfalls eine erneute Datenübertragung durchzuführen.
Eine Möglichkeit der technischen Umsetzung zum Schutz vor Übertragungsfehlern ist eine Prüfsumme, die mitübertragen wird und erkennen lässt, ob die Daten verändert wurden. Diese schützt allerdings nicht vor absichtlicher Veränderung. Mit einem Message Authentication Code können sowohl Übertragungsfehler als auch Manipulationen erkannt werden.
Die genannten Verfahren schützen wiederum nicht vor Totalverlust einer Nachricht, ungewollter Duplikation oder einer veränderten Reihenfolge mehrerer Nachrichten. Diese können durch Maßnahmen wie Quittierungsmeldungen oder Sequenznummern sichergestellt werden.
Siehe auch
- Konsistenz, Korrektheit von in Datenbanken gespeicherten Daten
- Datenschutz als komplementärer Begriff
Literatur
- Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Deutschland. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. November 1995
Einzelnachweise
- ↑ Information Technology Security Evaluation Criteria (ITSEC) (englisch, PDF, 374 KiB)
- ↑ a b Online-Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Memento vom 16. April 2019 im Internet Archive)
- ↑ Biskup: Security in Computing Systems: Challenges, Approaches and Solutions. 2009, S. 41–45.
- ↑ Kaufman, Perlman, Speciner: Network security: private communication in a public world. 2002, S. 513.