Internationale Vereinigung für Rechtswissenschaft

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International Association of Legal Science
(AISJ-IALS)
AISJ-IALS.jpg
Rechtsform Internationale Nichtregierungsorganisation
Gründung Juli 1950 in Paris Frankreich Frankreich
Sitz Paris Frankreich Frankreich
Vorläufer ICCL
Nachfolger AISJ-IALS
Zweck Internationale vergleichende Rechtswissenschaften
Aktionsraum Global
Vorsitz Antonio Gambaro Italien Italien
Geschäftsführung Meir M. Leker Frankreich Frankreich
Website http://www.aisj-ials.net/

Die Internationale Vereinigung für Rechtswissenschaft (I.A.L.S.) ist eine Nichtregierungs- und Non-Profit-Organisation und wurde im Juli 1950 gegründet, um die Entwicklung der Rechtswissenschaft unter der Einbeziehung divergierender Rechtssysteme weltweit zu erforschen. Als Internationales Komitee des vergleichenden Rechts (I.C.C.L.) im Juli 1950 gegründet, firmiert sie seit dem März 1955 unter ihren gegenwärtigen Namen[1]. Resolutionen, die vor ihrer Umbenennung gefasst und seitdem nicht widerrufen oder umformuliert worden sind, besitzen auch unter dem neuen Namen ihre Gültigkeit. Die IALS steht unter der Schirmherrschaft der UNESCO und ist Gründungsmitglied des Internationalen Wissenschaftsrats (ISC)[1]. Sie repräsentiert 29 nationale rechtswissenschaftliche Institute und ist der Dachverband acht nachgeordneter internationaler Forschungsvereinigungen[2]

  • Institut für europäisches Recht (IDE), Sitz Deutschland Deutschland
  • Internationale Vereinigung für das Strafrecht, Sitz Frankreich Frankreich
  • Internationale Gesellschaft für Arbeits- und soziale Sicherheitsfragen, Sitz Schweiz Schweiz
  • Internationale Vereinigung zur Pflege von Rechtsbibliotheken, Sitz Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
  • Kommission für die Rechtspflege in der Gegenwart (IUAES), Sitz Niederlande Niederlande
  • Europäisches Konsortium für Kirchen- und Staatsrecht, Sitz Italien Italien
  • Zentrum für Familienrecht, Sitz Belgien Belgien
  • Verein für Menschenrechte, Sitz Frankreich Frankreich

Das Internationale Komitee tritt auf Einladung seines Präsidenten mindestens einmal im Jahr zusammen. Es sei denn, der Ausschuss beschließt aus außergewöhnlichen Gründen die Sitzung für zwei Jahre zu vertagen[3].

Einzelnachweise

  1. a b Home. AISJ-IALS, abgerufen am 8. Mai 2020 (englisch).
  2. MEMBERSHIP OF IALS. AISJ-IALS, abgerufen am 8. Mai 2020 (englisch).
  3. Artikel 17. AISJ-IALS, abgerufen am 8. Mai 2020 (englisch).