Jedermannsrecht (Begriffsklärung)
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Jedermannsrecht steht für:
- Jedermannsrecht, Gewohnheitsrecht bei der Nutzung der Wildnis und anderen privaten Eigentums
- Jedermann-Festnahmerecht nach der Strafprozessordnung, siehe Festnahme #Jedermann-Festnahme
- Jedermann-Grundrechte im deutschen Grundgesetz, siehe Grundrechte (Deutschland) #Adressat und Träger
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