Jobcenter Oberspreewald-Lausitz

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Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Cottbus und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hat Standorte in Senftenberg (Hauptsitz und Auslagerung im Gewerbegebiet Laugkfeld), Lauchhammer und Lübbenau (Spreewald).[1]

Lohnwucherklagen der Behörde

Bundesweit bekannt wurde es im Spätjahr 2013 durch die gerichtliche Verfolgung übergegangener Arbeitsentgeltansprüche bei Lohnwucher[2][3] vor dem Arbeitsgericht Cottbus, Kammern Senftenberg (vormals Arbeitsgericht Senftenberg). Die Prozesse erhielten in der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn große Medienaufmerksamkeit.[4] Eine überregional erscheinende Boulevardzeitung widmete dem Rechtsstreit mit einem beklagten IT-Systemhaus am 16. Oktober 2013 die Schlagzeile.[5]

Die Behörde argumentiert dazu[6]

„Der Differenzlohn geht nach § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGBX) im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf das Jobcenter über, wenn der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht. Indem die Arbeitgeber jetzt an das Jobcenter Lohn nachzahlen müssen, wird die Steuerzahlergemeinschaft entlastet.“

Einzelnachweise

  1. Webseite Jobcenter Oberspreewald-Lausitz auf arbeitsagentur.de
  2. Sittenwidrig: 2,84 Euro pro Stunde Jobcenter fordert Aufstockerhilfe zurück. auf der Webseite der Potsdamer Neueste Nachrichten. 16. Oktober 2013.
  3. Anwalt soll Mitarbeitern 1,70 Euro gezahlt haben. Welt Online, 26. November 2013.
  4. Lohndumping als Geschäftsmodell. (Memento vom 27. Dezember 2015 im Internet Archive) In: Märkische online-Zeitung. 27. November 2013.
  5. Prozess wegen Hungerlohn – Meine Chefs zahlten nur 2,84 Euro pro Stunde! bild.de
  6. Agentur für Arbeit Cottbus: Lohnwucherklagen des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz. (Memento des Originals vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pressemeldung-brandenburg.de Pressemeldung vom 9. September 2013.