Johann Georg Oppel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Johann Georg Oppel, auch Oppeln, seit 1635 von Oppel, (* 26. Juni 1594 in Dresden; † 19. Juni 1661 ebenda) war ein kursächsischer Jurist und Wirklicher Geheimer Rat, zudem kaiserlicher Rat, kursächsischer Hof- und Justizrat, Kammer- und Steuerdirektor und Hofpfalzgraf. Oppel war Herr auf Lomnitz (ab 1631), Gosda,[1] Lampertswalde, Wellerswalde sowie Ober- und Nieder-Lichtenau.

Leben und Wirken

Nach einem siebenjährigen Studium des Rechts in Jena, Leipzig und Wittenberg sowie Reisen durch die Niederlande, England und Frankreich wurde Oppel 1616 Respondent in Leipzig. In Basel wurde er 1621 promoviert, wonach er als Reußischer Hof- und Regierungsrat nach Gera ging. 1629 war er kurfürstlicher Hof- und Justizrat, 1637 Geheimrat und Hofpfalzgraf (Comes Palatinus). Oppel wurde zudem Reichsgefreiter und Obersteuereinnehmer.

Er war 1635 einer der Mitunterhändler beim Prager Frieden sowie 1645 einer der drei sächsischen Unterzeichner der Urkunde zum Waffenstillstand von Kötzschenbroda, der für die sächsischen Truppen quasi den Dreißigjährigen Krieg beendete.

Mit seiner Ehefrau Maria Sophia Oppel († 1680) hatte er den Sohn Johann Georg von Oppel (1635–1696), der wiederum als jüngsten Sohn Siegmund Ehrenfried von Oppel (1687–1757) hervorbrachte.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gut Gosda (sorbisch Gózdź) lag etwa 10 km westsüdwestlich von Spremberg im Markgraftum Niederlausitz. Das Gut und das Dorf wurden 1968/69 im Zuge der Braunkohleförderung im Tagebau Welzow-Süd vollständig devastiert. (Archiv verschwundener Orte)