Heribert Jone

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Heribert Jone OFMCap (* 30. Januar 1885 als Joseph Jone in Schelklingen, Württemberg; † 25. Dezember 1967 in Stühlingen, Baden) war ein römisch-katholischer Ordensgeistlicher (Kapuziner), Moraltheologe und Kirchenrechtler.

Leben

Joseph Jone war der Sohn eines Stadtkämmerers und kleinen Landwirts (Söldeninhaber). Er trat 1904 in den Kapuzinerorden ein und erhielt den Ordensnamen Heribertus von Schelklingen. Im Orden absolvierte er sein Philosophie- und Theologiestudium und empfing 1910 in Köln die Priesterweihe. Ein Jahr später begann er ein Studium des Kirchenrechts an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, unterbrach dieses aber, um von 1913 bis 1919 auf den Karolinen als Missionar zu wirken. Nach seiner Rückkehr setzte er sein Studium fort und promovierte 1922 zum Doktor des kanonischen Rechts (Dr. iur. can.). Von 1924 bis 1948 unterrichtete er Moral und Kirchenrecht an der Ordenshochschule der Kapuziner in Münster. Ab 1925 war er außerdem als Synodalrichter am Ehegericht des Bistums Münster tätig.

Seine beiden Hauptwerke, ein Kommentar zum Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 und sein Handbuch über die Katholische Moraltheologie, fanden weite Verbreitung. Sein oft nur noch als „der Jone“ bezeichnetes moraltheologisches Handbuch (Erstauflage 1930, erschien bis 1961 in 18 Auflagen, letzter Nachdruck 1964; Übersetzungen ins Französische, Niederländische, Italienische, Englische, Portugiesische, Arabische) wurde ein Standardwerk für die Aus- und Weiterbildung von Klerikern und Theologen bis zum II. Vatikanischen Konzil, teilweise auch noch danach. Es hat die Vermittlung der Sexualmoral in der römisch-katholischen Kirche im deutschsprachigen Bereich und darüber hinaus nachhaltig beeinflusst.[1] In Graham Greenes Roman Monsignore Quijote (1982) wird „der Jone“ als „Inbegriff moralischer Autorität“ angesprochen.[2]

Werke

  • Katholische Moraltheologie, unter besonderer Berücksichtigung des Codex Iuris Canonici sowie des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtes. Schöningh, Paderborn 1930 (16. Auflage 1953).
  • Katholische Moraltheologie auf das Leben angewandt, unter kurzer Andeutung ihrer Grundlagen und unter Berücksichtigung des CIC sowie des deutschen, österreichischen und schweizerischen Rechtes. Schöningh, Paderborn 1961 (17. und 18. Auflage des Vorgängerwerks, letzter Nachdruck der 18. Auflage 1964).
  • Gesetzbuch des kanonischen Rechtes. Erklärung der Kanones. 3 Bde. Schöningh, Paderborn 1939–1940 (Bd. 1, Normenrecht und Personenrecht: 1939; Bd. 2, Sachenrecht: 1940; Bd. 3, Prozess- und Strafrecht: 1940).
  • Commentarium in Codicem Iuris Canonici. 3 Bde. Schöningh, Paderborn 1950–1955 (Bd. 1: 1950; Bd. 2: 1954; Bd. 3: 1955).

Literatur

Fotos

Zwei Fotoporträts von Heribert Jone finden sich in Stiphout (2016), S. 712 („jünger“) und 716 („das letzte“); das Foto von S. 712 stammt aus dem Archiv der Deutschen Kapuziner, Altötting; dasjenige von S. 716 war bereits abgedruckt in Lederer (1988), S. 3.

Einzelnachweise

  1. Verbotene Lust. In: Der Spiegel 24/1972 (5. Juni 1972), S. 64–66.
  2. Maurice van Stiphout: Die „katholische Moraltheologie“ des Kapuziners Heribert Jone, ihre Übersetzungen und Übersetzer. S. 707.