Justizministerium

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Justizministerium bezeichnet das für die Justiz zuständige Ministerium eines Staates. In Deutschland wird es neben dem Auswärtigen Amt und den Ministerien der Finanzen, des Inneren und der Verteidigung zu den seit dem Kaiserreich etablierten klassischen Ressorts gezählt;[1] Justiz- und Innenminister gelten als Verfassungsminister.

Justizverwaltung und Gewaltenteilung

Die Leitung der Justiz durch einen Minister widerspricht der Grundidee der Gewaltenteilung. Der Umgang mit diesem Spannungsverhältnis ist von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Als Mindeststandard für einen Rechtsstaat wird verlangt, dass die Justiz in ihren inhaltlichen Entscheidungen nicht weisungsgebunden ist.

In Deutschland ist die Staatsanwaltschaft hierarchisch aufgebaut, dem Justizministerium von Bund oder Land unterstellt und weisungsgebunden, was immer wieder den Vorwurf aufkommen lässt, Ermittlungen würden aus politischer Opportunität unterbunden oder aus vorauseilendem Gehorsam gar nicht erst begonnen.

In manchen Staaten heißen Staatsanwälte Untersuchungsrichter und genießen richterliche Unabhängigkeit; das kann dazu führen, dass einzelne Untersuchungsrichter durch spektakuläre Ermittlungen zu großer Prominenz gelangen (Baltasar Garzón, Antonio Di Pietro). An die Stelle ministerieller Aufsicht können Selbstverwaltungsorgane treten (z. B. Consiglio superiore della magistratura in Italien).

Nationale Justizministerien (Auswahl)

Europa

Sonstige

Justizministerien deutscher Bundesländer

Historische Justizministerien (Auswahl)

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Justizministerium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Diese Historie lebt fort im Genitiv in der Bezeichnung "Bundesminister der Justiz", in Gegensatz zu "Bundesminister für Verkehr" u. ä.