Hygienekontrolleur
Hygienekontrolleure und Gesundheitsaufseher arbeiten hauptsächlich in den Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens (z. B. Gesundheitsämter). In manchen Bundesländern sind Hygienekontrolleure verbeamtet. Aus dem Beamtenrecht leitet sich die Berufsbezeichnung Hygieneinspektor ab, die von manchen Berufsverbänden (beispielsweise dem Bundesverband der Hygieneinspektoren) als Sammelbegriff für diese Berufsgruppe verwendet wird.
Tätigkeit
Hygienekontrolleure haben im öffentlichen Gesundheitswesen spezielle Prüfungs- und Kontrollaufgaben. Die Aufgaben können je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. In den Bereichen Kommunalhygiene und Umwelthygiene überwachen Hygienekontrolleure insbesondere Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen und legen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten fest. Für den Teilbereich Infektionsschutz werden epidemiologische Datenerhebungen auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes erhoben, ausgewertet und beurteilt. Häufungen von Erkrankungsfällen sollen ermittelt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Einrichtungen des Gesundheitswesens werden auf Einhaltung der technischen und hygienischen gesetzlichen Anforderungen hin überprüft.
Hygienekontrollen werden z. B. in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens, bei Krankentransport, Rettungsdiensten, Blutspendediensten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes durchgeführt.
Bei der Überprüfung einer Einrichtung werden meist auch Messungen durchgeführt und Proben entnommen. Verstöße gegen angeordnete Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden verfolgt. Als Amtspersonen werden Hygieneinspektoren und Hygienekontrolleure hoheitlich tätig. Als Berater der Bevölkerung sind Hygienekontrolleure auch in Fragen der Wohnungshygiene (Schimmelpilz, Umweltschadstoffe etc.) tätig.
Ein besonderer Einsatzbereich ist außerdem die Überwachung des internationalen Schiffsverkehrs. Ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut sind Hafenhygieneinspektoren in den Seehäfen von z. B. Hamburg[1], Bremerhaven und Kiel. Aber auch in anderen deutschen Häfen mit internationalem Schiffsverkehr entlang der Donau, des Rheins oder des Nord-Ostsee-Kanals wird diese Aufgabe durch Hygienekontrolleure wahrgenommen. Grundlage für diese Tätigkeit ist das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften.[2]
Ausbildung
Hygienekontrolleure werden in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst ausgebildet. Die Landratsämter, Regierungen oder kreisfreien Städte entsenden ihre angehenden Hygienekontrolleure an die Ausbildungszentren in München, Berlin, Gera oder Düsseldorf. Die Inhalte der Ausbildungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. An der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Bayern werden die Fächer wie folgt beschrieben:
- Gebiet 1: Recht, Verwaltung und Staatsbürgerkunde, Gesundheitsberichterstattung, Statistik
- Gebiet 2: Biologie, Mikrobiologie, Gesundheits- und Krankheitslehre
- Gebiet 3: Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Infektionsschutz, Epidemiologie
- Gebiet 4: Allgemeine Hygiene, Wasserhygiene und Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit
- Gebiet 5: Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
Die Länge der theoretischen Ausbildung variiert stark. Je nach Bundesland und Ausbildungsstätte liegt die Zahl der Unterrichtseinheiten zwischen 430 und 2200.[3]
Die Ausbildung endet mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen in den oben genannten Fächern. Eine erfolgreiche Prüfung ist in Bayern Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis.
Öffentlicher Dienst
Als Angestellte sind Hygienekontrolleure dem TVÖD des jeweiligen Landes der Entgeltgruppe 8 oder 9 zugeordnet.
Innerhalb der Beamtenlaufbahn – die im mittleren Dienst angesiedelt ist – werden verschiedene Eingruppierungsstufen durchlaufen. Die in dieser Tabelle als Beispiel aufgeführten Dienst-/Amtsbezeichnungen geben die Situation in Bayern wieder. Hierbei wurde bereits das neue Dienstrecht in Bayern, das ab 1. Januar 2011 in Kraft trat, zur Grundlage gemacht.
Besoldungsgruppe | Dienstbezeichnung | Qualifikationsebene* |
---|---|---|
A6 | Hygienesekretär | 2. QE |
A7 | Hygieneobersekretär | 2. QE |
A8 | Hygienehauptsekretär | 2. QE |
A9 | Hygieneinspektor | 2. QE |
A10 | Hygieneoberinspektor | 3. QE |
A11 | Hygieneamtmann | 3. QE |
- 2. Qualifikationsebene bisher mittlerer Dienst / 3. Qualifikationsebene bisher gehobener Dienst
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Hamburg Port Health Center (HPHC) (Memento des Originals vom 30. Oktober 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Text des IGV-Durchführungsgesetzes
- ↑ Informationen zur Ausbildung an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Weblinks
- Rechtsgrundlagen für die Ausbildung in den Ländern bei BERUFENET (siehe Rechtliche Regelungen)
- Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren
- Forum für Hygienekontrolleure im Öffentlichen Gesundheitsdienst
- Ausbildung zum Hygienekontrolleur / AGL Bayern
- Ausbildung zum Hygienekontrolleur an der Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen Düsseldorf (PDF; 628 kB)
- Ausbildung zur Fachkraft für Hygieneüberwachung an der SBBS Gera