Kontamination (Radioaktivität)

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Warnsymbol für Radioaktivität

Als Kontamination (lateinisch contaminatus ‚befleckt‘)[1] bezeichnet man im Strahlenschutz die Verunreinigung von Personen und Umwelt mit radioaktiven Stoffen. Synonym wird gelegentlich Verstrahlung benutzt;[2] „Verstrahlung“ kann aber auch Strahlenschaden, unabhängig von Kontamination, bedeuten.

Das Entfernen von Kontaminationen wird als Dekontamination bezeichnet.

Verordnungen in Deutschland

Die deutsche Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang, den Erwerb und die Verwahrung von radioaktiven Substanzen sowie deren Dosierung und Grenzwerte.

„Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.“

Strahlenschutzverordnung, § 1 Zweckbestimmung

Kriterien in der Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) definieren, wann ein meldepflichtiger Störfall vorliegt.

„Meldepflichtig sind Ereignisse, die die in den Anlagen 1 bis 5 aufgeführten Meldekriterien erfüllen.“

AtSMV, § 6 Meldepflicht Satz (2)

Der Punkt 1.3 in den Anlagen 1 bis 5 definiert Grenzwerte für Kontaminationen, welche zur Meldung eines Störfalles verpflichten.[3]

Feststellung von Kontaminationen

Zur Entdeckung eventueller Kontaminationen gibt es Kontaminationsnachweisgeräte. Kontamination einer Stelle, etwa einer Hautpartie, wird beispielsweise dann angenommen,[4] wenn das Gerät mehr als das Dreifache der in der Umgebung auftretenden Nullrate misst.

Gefahren

Zum Schutz des Menschen und der Umwelt muss Kontamination unbedingt vermieden werden. Aufgrund der hohen Langlebigkeit mancher Radionuklide, ihrer ionisierenden Strahlung und ggf. Toxizität können radioaktive Substanzen über sehr lange Zeiträume gefährlich sein (Gefährlichkeit von Radioaktivität) und sind deshalb sicher zu lagern (Radioaktiver Abfall).

Biologische Wirkung

Menschen können potenziell tödlicher Strahlung ausgesetzt sein, sowohl extern als auch intern (Inkorporation durch Verschlucken oder Einatmen). Eine umgehende Dekontamination ist notwendig. Die biologische Wirkung von intern abgelagerten Radionukliden hängen stark von der Aktivität und der Bioverteilung und Abtragsrate des Radionuklids ab, welche wiederum von ihrer chemischen Form abhängt. Die biologische Wirkung kann auch von der chemischen Toxizität (siehe Plutonium) des zugrundeliegenden Materials abhängen, unabhängig von dessen Radioaktivität. Einige Radionuklide werden in der Regel im ganzen Körper verteilt und können schnell abgebaut werden, wie dies der Fall mit Tritium-Wasser ist. Einige Organe reichern jedoch bestimmte Elemente und deren Radionuklide an, dies kann zu deutlich niedrigeren Abbauraten führen. Zum Beispiel sammelt die Schilddrüse abhängig von der Iodversorgung eine hohe Konzentration von Iod an. Dieser Prozentsatz kann durch eine Iodblockade erheblich reduziert werden.

Ursachen von Kontamination

Radioaktive Kontamination ist in der Regel das Ergebnis einer Leckage oder eines Unfalls während der Herstellung oder Verwendung von Radionukliden (Radioisotope). Eine Kontamination kann von radioaktiven Gasen, Flüssigkeiten oder Partikeln ausgehen. Beispiele:

Großflächige Kontaminationen können einen radiologischen Notfall darstellen.

Dekontamination

Je nach Form der radioaktiven Kontamination und der beteiligten Stoffe kann diese mehr oder weniger vollständig behoben werden. Ob eine Flächenkontamination eines Gebäudes oder Gerätes durch fachgerechtes Abwaschen oder erst durch Abtragung und Abtransport beseitigt werden kann, hängt davon ab, ob sich die radioaktiven Stoffe an Oberflächen wie Wänden und Böden sammeln oder etwa ins Erdreich eindringen. Gasförmigen Kontaminationen, etwa durch Radon, kann durch Lüften begegnet werden, wobei sich die Frage nach der Quelle der Gase oder Aerosole stellt. Eine weitere Möglichkeit ist die zeitliche Lagerung, bis die Dosisleistung auf akzeptable Werte gesunken ist. In jedem Fall sind die Regeln des Strahlenschutzes zu beachten.

Bei äußerlich kontaminierten Personen wird zuerst versucht, die Kontamination durch Ablegen von Kleidungsstücken vom Körper zu trennen.

Nach Ingestion (Verschlucken) oder Inhalation (Einatmen) von radioaktivem Material muss der Körper dabei unterstützt werden, diese Stoffe wieder auszuscheiden. Zum Beispiel wird bei Cäsiumvergiftungen Berliner Blau verabreicht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der kleine Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. München 1971 S. 135
  2. Stichwort „Verstrahlung“ im Roche Lexikon Medizin, 5. Auflage (online)
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/atsmv/BJNR017660992.html
  4. Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (Memento des Originals vom 27. April 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbk.bund.de Einheiten im ABC-Einsatz, 2012
  5. J. Kretschko und U. Wellner: Dosimetrie und Strahlenschutz. In: U. Büll et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2001 ISBN 3-13-128123-5 S. 156
  6. W. Sonnenschein. A. Bockisch: Strahlenschutz. In: T. Kuwert et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2008 ISBN 978-3-13-118504-4 S. 66