Kurie (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Kurie (von lateinisch curia „Rat“, „[Gerichts-]Hof“) bezeichnet:

  • Römische Kurie, Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls
  • Diözesankurie (bischöfliche Kurie), Verwaltungsapparat einer Partikularkirche
  • Dompropstkurie, Verwaltungsapparat eines Dompropstes
  • Kurie (Römisches Reich), Geschlechterverband im alten Rom
  • Curia, Versammlungsgebäude des römischen Senats und ähnlicher Gremien in römischen Städten
  • Kurienwahlrecht, in der frühen Neuzeit (im alten Deutschen Reich) eine Vereinigung mehrerer auf den Landtagen gemeinsam abstimmender Stände
  • in Österreich einen Teil einer Vertretungskörperschaft, z. B. die Studierendenkurie an einer Universität.
  • Kurie (Gebäude), Wohngebäude eines Kanonikers, einer Stiftsdame, eines Dom- oder Stiftsherrn
  • Kurie der freien Vereinigungen im Europäischen Kartellverband (EKV)

Kurie ist der Familienname von:


Siehe auch:

Wiktionary: Kurie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

__DISAMBIG__