Kurie (Begriffsklärung)
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Kurie (von lateinisch curia „Rat“, „[Gerichts-]Hof“) bezeichnet:
- Römische Kurie, Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls
- Diözesankurie (bischöfliche Kurie), Verwaltungsapparat einer Partikularkirche
- Dompropstkurie, Verwaltungsapparat eines Dompropstes
- Kurie (Römisches Reich), Geschlechterverband im alten Rom
- Curia, Versammlungsgebäude des römischen Senats und ähnlicher Gremien in römischen Städten
- Kurienwahlrecht, in der frühen Neuzeit (im alten Deutschen Reich) eine Vereinigung mehrerer auf den Landtagen gemeinsam abstimmender Stände
- in Österreich einen Teil einer Vertretungskörperschaft, z. B. die Studierendenkurie an einer Universität.
- Kurie (Gebäude), Wohngebäude eines Kanonikers, einer Stiftsdame, eines Dom- oder Stiftsherrn
- Kurie der freien Vereinigungen im Europäischen Kartellverband (EKV)
Kurie ist der Familienname von:
- Franz N. D. Kurie (1907–1972), US-amerikanischer Physiker
Siehe auch:
Wiktionary: Kurie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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