Lager für Erholung und Arbeit
Lager für Erholung und Arbeit wurden in der DDR vielerorts für Schüler ab dem 14. Lebensjahr für zwei Wochen während der Sommerferien veranstaltet.
Details
Die Teilnahme war freiwillig. Die Arbeit wurde nach den damaligen Tariflöhnen abzugsfrei bezahlt. Für die Versorgung und Unterbringung waren die jeweiligen Betriebe, in denen die Schüler zum Arbeitseinsatz kamen, verantwortlich. Dieses wurde teilweise auch örtlich unterschiedlich, teils über die Gemeinden mittels Kommunalverträgen organisiert. Mitunter wurden als Unterkünfte bestehende Lehrlingswohnheime oder Kinderferienlager, bis Mitte der 1980er Jahre teilweise auch Zelte[1] genutzt. Gearbeitet wurde täglich zwischen vier und sechs Stunden, zumeist vormittags, danach war Freizeit und es wurden kulturelle Veranstaltungen angeboten. Überwiegend fanden Arbeitseinsätze in der Landwirtschaft statt, so bei der Ernte von Kartoffeln, Rüben oder Erdbeeren. Aber auch in der Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, beim Ausheben von Gräben, in Industriebetrieben (z. B. in der Textilindustrie oder der Lebensmittelwirtschaft[2]) und beim Sauberhalten von Parks, Plätzen und Straßen wurden die Jugendlichen eingesetzt. Ein Schwerpunkt war in den 1960er und 1970er Jahren die Bewässerung der Landwirtschaft als Jugendobjekt der FDJ.[1] Es fanden auch Auslandseinsätze, zum Beispiel in Polen, statt.
Unabhängig von den Lagern gab es in der Schulzeit auch Ernteeinsätze, die nachmittags nach dem Schulunterricht stattfanden.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Frank Weiland: Ludwigslust: Als Helmut Holter Kies siebte | svz.de. Abgerufen am 26. August 2021.
- ↑ Lausitzer Rundschau: Abschied von einer Lebensaufgabe. 3. Juli 2007, abgerufen am 10. September 2021.
- ↑ www.ddr-schulrecht.de/Schulrechtssammlung%20-%20DDR-Dateien/pdf-A-Z/ferien.pdf. (Nicht mehr online verfügbar.) In: DDR-Schulrecht.de. Archiviert vom Original am 4. September 2004; abgerufen am 23. April 2008.