Landesentwicklungsprogramm

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Als Landesentwicklungsprogramm oder auch Landesraumentwicklungsprogramm (kurz LEPro), als Landesentwicklungsplan (kurz LEP), in manchen Ländern auch als Landesraumordnungsprogramm, werden in den deutschen Bundesländern verbindliche Pläne mit Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene bezeichnet. Sie sind die wichtigsten Instrumente der Landesplanung.

Die Pläne und Programme sind meist eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen der Länder, aber auch der Regionen (Regionalplanung) und Gemeinden.

Deutschland

Landesentwicklungspläne und Landesentwicklungsprogramme sind landesweite Raumordnungspläne i. S. des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG). „Die Länder schaffen“ nach § 6 ROG „Rechtsgrundlagen für eine Raumordnung in ihren Gebieten (Landesplanung) …“. Die Länder haben gem. § 6 ROG weitergehende landesrechtliche Vorschriften erlassen, so dass sich in den Ländern unterschiedliche Begriffe und Verfahren etabliert haben. Nach § 8 ROG ist „für das Gebiet eines jeden Landes ein zusammenfassender und übergeordneter Plan aufzustellen. In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg kann ein Flächennutzungsplan nach § 5 des Baugesetzbuchs die Funktion eines“ Landesplans übernehmen.

Landesentwicklungspläne und Landesentwicklungsprogramme gelten für das gesamte Bundesland, während Regionale Entwicklungspläne oder Entwicklungsprogramme oder Regionalprogramme nur für eine bestimmte Region erlassen werden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg[1] stellt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur den auf der Grundlage des Landesentwicklungsgesetzes und des Raumordnungsgesetzes auf. Es gilt der 2002, der den Landesentwicklungsplan 1983 ersetzte und vom Wirtschaftsministerium erstellt wurde. Der Koalitionsvertrag für 2011 bis 2016 sah im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik eine Novellierung des Landesentwicklungsplans vor, dieses Vorhaben wurde jedoch verworfen, was 2013 und 2014 auch für die Zukunft bestätigt wurde und begründet wurde mit der längeren Vorlaufzeit einer Landesentwicklungsplanänderung im Vergleich zur Vorlaufzeit der tatsächlich erfolgten Gesetzesänderungen.[2][3]

Bayern

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Zuständig ist seit Oktober 2013 das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt, etwa in Gestalt von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt. Das aktuelle LEP ist am 1. September 2013 in Kraft getreten.[4] Die Teilfortschreibung 2018 soll den Kommunen mehr Freiheiten zur Gewerbeansiedlung geben und die Stromtrassenfestlegung einengen.[5][6] Fachverbände aus den Bereich Architektur, Ingenieurwesen, Städtebau und Landesplanung kritisierten insbesondere die Deregulierungen zur Gewerbeansiedlung und eine ungenügende Beachtung von Landschaftsräumen, und starteten 2018 die gemeinsame Initiative „Das bessere LEP für Bayern“.[7][8]

Seit über 30 Jahren ist das LEP Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Es stellt ein wesentliches Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.

Berlin / Brandenburg

Das von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erarbeitete Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007; 2007) wurde 2007 per Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg beschlossen (GVBl.I/07, [Nr. 17], S. 235, 236). Es enthält in acht Paragraphen die Grundsätze für die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf diesem Programm basieren die nachfolgenden Landesentwicklungspläne für den gemeinsamen Planungsraum der beiden Bundesländer, zuletzt des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR; 2019).

Letzterer ersetzt den bis dato gültigen[9] Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B; 2009 und 2015), welcher wiederum die Landesentwicklungspläne zur Zentralörtlichen Gliederung (LEP I; 1995), für den engeren Verflechtungsraum (LEP eV; 1998) und für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR; 2004) ersetzt hat.

Ein weiteres Planwerk mit begrenztem räumlichen Geltungsbereich ist der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS; 2003), welcher Regelungen im Umfeld vom Flughafen Berlin Brandenburg beinhaltet.

Brandenburg

Die im Landesentwicklungsplan getroffenen Festlegungen werden durch die jeweilig zuständige Regionale Planungsgemeinschaft konkretisiert oder sind direkt im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Berlin

In Berlin erfolgt eine weitere Konkretisierung über den Stadtentwicklungsplan. Dieser liegt in sechs Teilen vor: StEP Industrie und Gewerbe, StEP Klima, StEP Verkehr, StEP Ver- und Entsorgung, StEP Wohnen, StEP Zentren.[10]

Der erste Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 1.0) wurde in den Jahren 2001 bis 2003 erarbeitet (mit Fortschrittsberichten Januar 2006 und Juni 2008) und besaß einen Zielhorizont 2015. Der zweite Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 2.0) hat einen Zielhorizont 2025. Im übergeordneten Straßennetz von Berlin werden dabei zwei Zentrumsbereiche mit darin enthaltenen fünf Hauptzentren benannt, sowie weitere sieben Mittelzentren außerhalb der Inneren Stadt von Berlin.

Bremen

Bremen[11] hat 1971/1975 erstmals ein Stadtentwicklungsprogramm veröffentlicht. 1999 wurde das Stadtentwicklungskonzept Bremen vom Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung herausgegeben, welches jedoch nur den Stadtbereich von Bremen umfasst. Das Konzept hat als Bausteine Einzelkonzepte für Gewerbestandorte, Bürostandorte, Hafenreviere, Zentren, Innenstadt, Grün- und Freizeit, Verkehr, für Kultur, Freizeit und Tourismus und für sozialräumliche Belange zum Inhalt.

Verbindlich ist als Landesplanung gem. § 8 ROG der vorbereitende Bauleitplan gem. § 5 Baugesetzbuch, also der jeweilige aktuelle Flächennutzungsplan Bremen vom Stadtplanungsamt Bremen und der Flächennutzungsplan Bremerhaven vom Stadtplanungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven.

Hessen

In Hessen[12] gibt es den vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als Oberste Landesplanungsbehörde aufgestellten Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne der kommunalen Planungsverbände und Gemeinden für Südhessen, Mittelhessen und Nordhessen. Der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 wurde 2007 in Bezug auf die Flughafenerweiterung und 2013 in Bezug auf die Windenergienutzung geändert.

Der LEP behandelt die landesweite Raumstruktur, die Siedlungsstruktur mit der Siedlungsentwicklung und den zentralen Orten, die Freiraumstruktur, den Städtebau, den Verkehr, die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Land- und Forstwirtschaft, die Energie und Rohstoffsicherung sowie die Ver- und Entsorgung von Wasser und Abfall.

Die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen für den LEP ist das Hessische Landesplanungsgesetz (HLPG).

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern schafft die Landes- und Regionalentwicklung einen gemeinsamen überörtlichen Rahmen, in den sich die Planungen der einzelnen Gemeinden einpassen, um die Planungen anderer öffentlicher Stellen zu koordinieren. Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (Verkehrsministerium), das die raumbedeutsamen Belange der Fachplanungen anderer Ressorts, der Nachbarländer und des Bundes in das Landesraumentwicklungsprogramm integriert. Der LEP aus dem Jahr 2005 wurde durch den LEP M-V 2016 ersetzt, der am 9. Juni 2016 in Kraft getreten ist und etwa zehn Jahre Bestand haben soll.[13]

Die vier regionalen Planungsverbände der Landkreise und kreisfreien Städte mit den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (AFRL, als untere staatliche Landesplanungsbehörde) entwickeln die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, Region Rostock, Westmecklenburg und Vorpommern).[14] Die Regiopolregion Rostock wird seit 2007 erstmals in Deutschland modellhaft entwickelt, sie ist in den Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Region Rostock eingebunden.

Die Ober- und Mittelzentren des Landes entwickeln zudem jeweils eigene Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK), die neben der Bauplanung auch ganzheitliche Leitbilder für eine Stadt entwickeln sollen, etwa für eine familien-, wirtschafts- und sportfreundliche und unbürokratische Stadt. Zudem sollen konkrete Projekte vorgeschlagen und priorisiert werden. Grundlage dafür ist auch die Erarbeitung von Prognosen zur Einwohner-, Haushalts-, Leerstands-, Wirtschafts-, Tourismus- und Wohnraumbedarfsentwicklung. Diese Konzepte werden regelmäßig fortgeschrieben, bei vielen Städten geschah dies im Jahr 2015.[15]

Niedersachsen

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)[16] wurde 1994 neu aufgestellt und seither alle vier Jahre aktualisiert. Es wurde 2008 neu bekanntgemacht, am 3. Oktober 2012 trat eine weitere Aktualisierung in Kraft. Die erste Einspruchsfrist zur kommenden Änderung endete mit Ablauf des Jahres 2014. Diese Änderung beinhaltet unter anderem erstmals umfangreiche Naturschutzziele wie die Festlegung von Vorranggebieten für einen landesweiten Biotopverbund. Außerdem werden Regelungen zum Flächenverbrauch aufgenommen, sowie gute Erreichbarkeit zentraler Orte bei niedrigen Gesamtkosten angestrebt. Sämtliche Vorranggebiete zum Torfabbau sollten auslaufen und durch Vorranggebiete zu Torferhaltung und Moorschutz ersetzt werden. Zur Berücksichtigung der Stellungnahmen Betroffener sieht ein Entwurf im Herbst 2015 als Kompromiss die Beibehaltung von 4.500 Hektar Moorabbauflächen vor.[17] Bisher durfte auf 21.300 Hektar Torfstich betrieben werden. Neben Festlegungen zur Netzanbindung für die Offshore-Windparks soll Gorleben als Vorrangstandort Endlager gestrichen werden. Für neue konventionelle Großkraftwerke in den Vorrangstandorten wird ein Wirkungsgrad von mindestens 55 Prozent gefordert. Herausgeber ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nach weiteren Beteiligungsschritten und Änderungen des Entwurfs zum LROP stimmte das Kabinett im April 2016 zu, dass dieser dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet wird (Stand November 2016).[18]

Nordrhein-Westfalen

Ziel der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen[19] ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt. Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beinhaltet

  • die Raumstrukturellen Zielsetzungen mit den Entwicklungsachsen der Siedlungsräume und den natürlichen Lebensgrundlagen wie Freiraum, Natur, Landschaft, Wald und Wasser;
  • die Flächenvorsorge für Wohnbauland, für die Wirtschaft, für Großvorhaben, für Bodenschätze sowie für Freizeit und Erholung;
  • die Infrastruktur für Verkehr, Energieversorgung und Entsorgung.

In den Jahren 2013 bis 2017 hat die Landesplanung NRW in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Verbände und der Landesministerien einen Landesentwicklungsplan erarbeitet, der gemäß Landesverfassung am 8. Februar 2017 in Kraft getreten ist. Im Zuge der Landtagswahlen im Jahr 2017 und den geänderten Mehrheiten (Schwarz-Gelbe Regierungskoalition) ist erneut ein Änderungsverfahren des LEP eingeleitet worden. Vom 7. Mai bis 15. Juli 2018 ist ein Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und die Planungsbehörden geöffnet worden. Im Anschluss daran werden die Stellungnahmen ausgewertet und fließen in die endgültige Version des geänderten Landesentwicklungsplans ein.

Rechtsgrundlage in NRW für die Raumordnung auf Landesebene, das Landesentwicklungsprogramm, den Landesentwicklungsplan, sowie die Regionalpläne ist das Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW).[20]

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch das Ministerium des Inneren und für Sport aufgestellt. Aktuell gültig ist das LEP IV, das 2008 in Kraft trat.[21] Zum LEP IV gibt es drei Teilfortschreibungen. Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 19. Dezember 2019 wurde rückwirkend zum 21. Juli 2017 in Kraft gesetzt.

Im Koalitionsvertrag vom Mai 2021 sind eine weitere Teilfortschreibung des LEP IV und die Vorbereitungen zum neuen LEP V festgelegt.[22]

Sachsen

In Sachsen[23] wurde durch das Staatsministerium des Innern ein Bericht zur Raumordnung und Landesentwicklung herausgegeben und der Landesentwicklungsplan – LEP 2003 – aufgestellt, der den LEP 1994 ersetzte. Es wird weitgehend der Begriff Landesentwicklung für Landesplanung verwendet.

Oberste Leitvorstellung in Sachsen war es, eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt, zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Aufgabe der Landesentwicklung soll es sein, auf der Grundlage aller raumbezogenen Fachplanungen, wie Verkehr, Wirtschaft, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Arbeit und Freizeit wesentliche raumbedeutsame Entwicklungsziele zu erarbeiten.

Die Regionalpläne sollen von den Regionalen Planungsverbänden (RPV) aus dem LEP entwickelt werden als Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinden.

Neben den Regionalplänen sollen in den Braunkohlenplangebieten Westsachsen und Oberlausitz-Niederschlesien (z. B. Oberlausitzer Bergbaurevier) für den Tagebaue Braunkohlenpläne als Teilregionalpläne aufgestellt werden.

Die Regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepte (REK) für z. B. das Erzgebirge und die Lausitz sollen die Regionalpläne ergänzen.

Die landesrechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) von 2001.

Der fortgeschriebene Landesentwicklungsplan (LEP 2013) ist am 31. August 2013 in Kraft getreten.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein[24] wurde der Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) durch das Innenministerium aufgestellt. Er ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998. Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) wurde am 6. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Innenministeriums vom 13. Juli 2010 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 719 Landesentwicklungsplan) am 4. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Im Planentwurf 2007 sollten

  • die entwicklungspolitischen Komponenten stärker betont werden;
  • Leitbilder zur Raumstruktur, Siedlungsentwicklung, wirtschaftlichen Entwicklung, Daseinsvorsorge und zum Ressourcenschutz enthalten sein;
  • der demographischen Wandel behandelt werden;
  • die Einbeziehung des Küstenmeeres erfolgen;
  • eine Strategie „Starke Regionen – starke Städte“ enthalten sein;
  • der Rahmen der kommunalen Wohnungsbauentwicklung erneuert werden;
  • die klimaschutzpolitischen Zielsetzungen dargestellt werden.

Bereits neben dem abgelösten Landesraumordnungsplan gab es fünf Regionalpläne für Schleswig-Holstein Süd, Süd-Ost, Ost und Nord sowie für die Technologie-Region K.E.R.N. (Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde). Die Regionalpläne hat die Landesplanung unter Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften aufgestellt.

Die landesrechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz-LaPlaG) von 1996 und das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz (LEGG) von 1995.

Ab 2015 soll der Landesentwicklungsplan fortgeschrieben werden. Fracking soll ausgeschlossen werden. Dies wurde bereits bekanntgemacht, damit die Landesplanungsbehörde Fracking schon während des Fortschreibungsverfahrens untersagen kann. Vor dieser Gesamtfortschreibung wurde im Juni 2015 der Punkt 3.5.2 (Windkraft) außer Anwendung gesetzt und eine Teilfortschreibung zur Windkraft eingeleitet.[25]

Thüringen

In Thüringen ist am 5. Juli 2014 die Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm in Kraft getreten und damit der LEP 2025 rechtsverbindlich geworden.[26][27] Der erste Entwurf war 2011 erschienen. Mitte 2013 wurde ein zweiter Entwurf der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.[28] Es ersetzt den Landesentwicklungsplan von 2004[29].

Österreich

In Österreich gibt es für die Landesebene der Raumplanung Landesentwicklungsprogramme[30] für die Bundesländer Burgenland[31], Steiermark[32] und Salzburg[33].

Siehe auch

Portal: Planung – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Planung

Einzelnachweise

  1. Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg
  2. Drucksache 15 / 4429, Antrag der Abg. Jochen Haußmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) 3. Dezember 2013, archiviert vom Original am 18. Mai 2015; abgerufen am 14. Mai 2015.
  3. Drucksache 15 / 5098, Antrag der Abg. Manfred Groh u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) 16. April 2014, archiviert vom Original am 18. Mai 2015; abgerufen am 14. Mai 2015.
  4. Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 1. September 2013
  5. Regina Kirschner: Mehr Gewerbegebiete und eine Trassenklausel. Bayerischer Rundfunk, 15. April 2015, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 14. Mai 2015.
  6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, 21. Februar 2018, abgerufen am 18. Juli 2018.
  7. Bayerische Ingenieurkammer: Das bessere LEP für Bayern: Initiative stellt Memorandum vor. Abgerufen am 6. Mai 2019.
  8. „Das bessere LEP für Bayern“. Abgerufen am 6. Mai 2019.
  9. durch Urteil Az. 10 A 8.10 des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2014 zeitweise unwirksam
  10. Stadtentwicklungpläne (StEP) auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin
  11. Senator für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung: Stadtentwicklungskonzept Bremen, Bremen, ISBN 3-933229-04-9
  12. Landesentwicklungsplan Hessen
  13. Aktuelles Programm (LEP M-V 2016) – Regierungsportal M-V. In: www.regierung-mv.de. Abgerufen am 1. November 2016.
  14. Mecklenburg-Vorpommern: Ämter für Raumordnung und Landesplanung (Memento vom 16. Juli 2015 im Internet Archive), abgerufen am 16. Juli 2015
  15. Mecklenburg-Vorpommern: Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, abgerufen am 16. Juli 2015
  16. Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
  17. Abbau genehmigt – Meyer kommt Moorbauern entgegen. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 13. November 2015.
  18. Änderung LROP-Entwurf 2016 | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. In: www.ml.niedersachsen.de. Abgerufen am 1. November 2016.
  19. Landesplanung NRW auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Abruf: 20. September 2020)
  20. Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)
  21. Landesentwicklungsprogramm. Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 4. Juli 2021.
  22. ZUKUNFTSVERTRAGRHEINLAND-PFALZ – 2021 bis 2026 Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen (PDF) rlp.de. Abgerufen am 4. Juli 2021.
  23. Landesentwicklungsplan Sachsen
  24. Entwurf des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2009
  25. Landesplanung – Fortschreibung Landesentwicklungsplan. Staatskanzlei Schleswig-Holstein, abgerufen am 15. Mai 2015.
  26. LEP 2025 seit 5. Juli 2014 in Kraft IHK Erfurt
  27. Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025. Thüringen im Wandel (PDF, 7,7 MB)
  28. 2. Entwurf Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025
  29. Landesentwicklungsplan 2004 Thüringen Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, 29. Oktober 2004
  30. Eduard Kunze: Landesraumordnungprogramme und Landesentwicklungsleitbilder in Österreich. Hrsg.: Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) – Geschäftsstelle im Bundeskanzleramt. (Landesraumordnungprogramme und Landesentwicklungsleitbilder in Österreich, raumordnung-noe.at [abgerufen am 21. Dezember 2009]).
  31. Hermann Fercsak, Landesmedienservice: Neuer Landesentwicklungsplan für das Burgenland. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Aktuell. Amt der Burgenländischen Landesregierung, 13. Juni 2007, archiviert vom Original am 3. Dezember 2013; abgerufen am 21. Dezember 2009.
  32. Landesentwicklungs-Programm. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Raumplanung Steiermark. Land Steiermark, Amt der Steirischen Landesregierung, 2009, archiviert vom Original am 31. August 2010; abgerufen am 21. Dezember 2009.
  33. Landesentwicklungsprogramm. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bauen / Wohnen > Raumplanung > Landesplanung. Land Salzburg, Landespressebüro, 2009, archiviert vom Original am 15. Juli 2012; abgerufen am 21. Dezember 2009.