Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

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Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den deutschen Bundesländern unterhalten werden.

Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten. Diese werden teilweise von mehreren Bundesländern gemeinschaftlich (s. u.) betrieben.[1][2]

Standorte

Bundesland Betreiber, Standort
Baden-Württemberg KTE, Karlsruhe[3]
Bayern Zwischenlager Mitterteich, Mitterteich[4]
Berlin Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie[5]
Hessen Ebsdorfergrund / Roßberg
Mecklenburg-Vorpommern Zwischenlager Nord, Rubenow / Greifswald[6]
Brandenburg
Niedersachsen GNS, Jülich[7] und Leese[8]
Nordrhein-Westfalen Forschungszentrum Jülich, Jülich[9]
Rheinland-Pfalz Hoppstädten-Weiersbach
Saarland[10]
Sachsen VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung,
Rossendorf (Dresden)
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Hamburg GKSS-Forschungszentrum, Geesthacht
Schleswig-Holstein
Bremen

Literatur

Schulze, R. (2001). Aufgaben der Landessammelstellen. in: Strahlenschutz – Wissenschaftliche Grundlagen, Rechtliche Regelungen, Praktische Anwendungen: Kompendium der Sommerschule Strahlenschutz. G. Buchert, R. Czarwinski, A. Kaul et al., H. Hoffmann Verlag: 239–250

Einzelnachweise