Landgericht Feldkirch (bayerische Verwaltungseinheit)
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Das Landgericht Feldkirch war ein von 1805 bis 1814 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Feldkirch im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Da im Jahr 1805 das Gebiet um Feldkirch zum Königreich Bayern kam, wurde durch eine Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Feldkirch errichtet. Dieses kam zum neu gegründeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten.
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Quellen
- Archivalien beim Landesarchiv Vorarlberg (nicht ausgewertet)