Landkreis Gera

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Basisdaten[1]
Bestandszeitraum Landratsamt 1852–1919
Bezirksverband 1919–1922
Landkreis 1922–1952
Verwaltungssitz Gera
Fläche 752,80 km² (1939)
Einwohner 95.301 (1939)
Bevölkerungsdichte 127 Einw./km² (1939)
Gemeinden 213 (1939)
Datei:CountyLocatorThuringia1922-G.svg
Lage des Landkreises Gera in
Thüringen im Jahr 1922

Der Landkreis Gera war von 1922 bis 1952 ein Landkreis in Thüringen. Der Kreissitz befand sich in der Stadt Gera, die während dieser Zeit kreisfrei blieb. Vor 1922 bestand im Volksstaat Reuß bzw. in Thüringen der Bezirksverband Gera und vor 1919 im Fürstentum Reuß jüngerer Linie das Landratsamt Gera.

Geschichte

Im Fürstentum Reuß jüngerer Linie wurden 1852 die drei Landratsämter Gera, Schleiz und Ebersdorf eingerichtet. 1871 wurde das Landratsamt Schleiz aufgelöst; dabei kamen die Exklaven Hohenleuben und Triebes neu zum Landratsamt Gera hinzu. Das Landratsamt Gera besaß im Jahre 1910 eine Fläche von 283 km².[2] An seiner Spitze stand ein Landrat. Seit 1866 bestand ein Bezirksausschuss. Dieser bestand aus dem Landrat, einem Vertreter der fürstlichen Kammer, den Bürgermeistern der Städte des Bezirks und 13 gewählten Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder wurde von den Besitzern von Grundstücken mit einem Steuerwert von mindestens 500 Einheiten, ein weiteres von denjenigen Bürgern, die mindestens 3000 Mark Einkommensteuer zahlten gewählt. Die anderen Mitglieder wurden durch die Bürgermeister gewählt. Seine Aufgaben waren im Gesetz vom 30. April 1866 geregelt worden.[3]

Am 17. April 1919 schloss sich Reuß jüngerer Linie mit Reuß älterer Linie zum Volksstaat Reuß zusammen. Aus dem Landratsamt Gera wurde der Bezirksverband Gera, allerdings verkleinert um die Gemeinden Göttendorf, Hohenleuben, Langenwetzendorf, Neuärgerniß, Niederböhmersdorf, Pöllwitz, Triebes und Weißendorf, die zum Bezirksverband Greiz kamen.[4]

Nachdem 1920 das neue Land Thüringen gegründet worden war, kam es 1922 zu einer umfassenden Gebietsreform. Die Stadt Gera, in die auch die Gemeinden Ernsee, Frankenthal, Scheubengrobsdorf und Windischenbernsdorf eingemeindet wurden, bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Der reußische Teil der Gemeinde Seifartsdorf kam zum neuen Landkreis Jena-Roda. Aus den folgenden Bestandteilen wurde ein neuer Landkreis Gera gebildet:[5]

Gera wurde Sitz der Kreisverwaltung. Städte im Landkreis waren Auma, Neustadt an der Orla, Triptis, Weida, Bad Köstritz, Münchenbernsdorf, Langenberg (1933 Stadtrecht, 1950 in Gera eingemeindet) und Ronneburg, dazu kamen (Stand 1939) 205 weitere Gemeinden.[6]

Die Gemeinde Selka wechselte am 1. Januar 1927 aus dem Landkreis Altenburg in den Landkreis Gera, ebenso die Gemeinde Vollmershain am 1. Oktober 1927.[7][8] Im Rahmen eines Gebietstauschs mit Sachsen wechselten am 1. April 1928 die sächsischen Teile der Gemeinden Grobsdorf, Hilbersdorf, Lengefeld und Rückersdorf sowie die Gemeinden Liebschwitz, Lietzsch, Loitzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln aus der Amtshauptmannschaft Zwickau in den Landkreis Gera. Am 1. August 1946 kehrte die Gemeinde Selka wieder in den Landkreis Altenburg zurück.[9]

Bei der ersten Kreisreform in der DDR am 1. Juli 1950 wurden die Kreisgrenzen abgeändert:[10][11]

Bei der Verwaltungsreform 1952 in der DDR wurde der Landkreis Gera aufgelöst:[5][12]

Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zum größeren Teil zum Landkreis Greiz und zum kleineren Teil zum Saale-Orla-Kreis sowie zum Landkreis Altenburger Land. Das 1952 an den Kreis Werdau gefallene Gebiet liegt heute im sächsischen Landkreis Zwickau.

Einwohnerentwicklung

1925 hatte der Landkreis 88.345 Einwohner auf 731,89 km² Fläche, 1939 waren es 95.301 auf 752,80 km². Bei der ersten Volkszählung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges[13] zählte der Landkreis 134.623 Einwohner auf 749,59 km², 1950 waren es 113.841 Einwohner.

Landratsamt Gera[2] Landkreis Gera[1]
Jahr 1900 1910 1925 1933 1939 1946 1950
Einwohner 99.594 110.578 88.345 94.825 95.301 134.623 113.841

Landräte

Städte und Gemeinden

Im Jahre 1939 umfasste der Landkreis Gera acht Städte und 205 weitere Gemeinden:[1]

Die folgenden Gemeinden waren vor 1939 eingemeindet worden:

Literatur

  • Autorenkollektiv: Der Landkreis Gera und seine Städte. Im Auftrage und unter Mitwirkung des Landkreises Gera und seiner Städte. Deutscher Städte-Verlag A. Seelemeyer, Zweigstelle Dresden-Kötzschenbroda 1929, 132 S.

Einzelnachweise

  1. a b c Michael Rademacher: Gera. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  2. a b Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. Mai 2009.
  3. Paul Schlotter: Das Staats- und Verwaltungsrecht der Fürstentümer Reuss älterer und jüngerer Linie, 1909, S. 50–53
  4. Gesetz über die Vereinigung der beiden Freistaaten Reuß vom 4. April 1919. In: Gesetzsammlung für beide Freistaaten Reuß. Band 1919, Nr. 5. Greiz 1919, S. 27 ff. (Digitalisat).
  5. a b gov.genealogy.net: Landkreis Gera
  6. Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874-1945
  7. gov.genealogy.net: Selka
  8. gov.genealogy.net: Vollmershain
  9. Zwölfte Verordnung über die Kreiseinteilung des Landes Thüringen
  10. 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950
  11. Ergänzung der 1. Verordnung
  12. Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Thüringen vom 25. Juli 1952
  13. Volkszählung 1946