Lord of Parliament

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Rangkrone eines Lords of Parliament

Ein Lord of Parliament ist ein Mitglied der niedrigsten Rangstufe im höheren Adel von Schottland (Peerage of Scotland). Der Lord of Parliament ist das schottische Äquivalent zum englischen Baron.

In Schottland ist nicht – wie im übrigen Vereinigten Königreich – der Baron der niedrigste Rang des Hochadels, da der Begriff Baron in Schottland kein Adelstitel ist, sondern den Inhaber eines Feudalrechts bezeichnet („Feudalbaron“).

Der Begriff Lord of Parliament existiert nur in der männlichen Form und hat keine weibliche Entsprechung. Die Inhaber einer Lordship of Parliament bezeichnet man als Lord X bzw. Lady X. Ebenso heißt die Ehefrau eines Lords Lady X. Der Erbe des Titels (Heir apparent) trägt den Höflichkeitstitel The Master/The Mistress of X, die jüngeren Kinder werden als The Honourable [Vorname] [Nachname] angesprochen.

Die Verleihung von Titeln eines Lord of Parliament endete, als Schottland und England 1707 zu Großbritannien vereinigt wurden. Danach wurde einheitlich der Titel Baron verliehen.

Lords of Parliament verwenden die gleiche Rangkrone wie britische Barons.

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