Hausmeier

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Das Amt des Hausmeiers (oder Majordomus bzw. maior domus, aus lateinisch maior „der Verwalter“ und

„das Haus“, also des „Verwalters des Hauses“) zählte zu den Ämtern des frühmittelalterlichen Hofes. Im Merowingerreich gewannen die Hausmeier großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches.

Merowingisches Frankenreich

Das Amt des Hausmeiers entstand während der Völkerwanderungszeit und ist sowohl bei den Merowingern als auch bei Burgunden und Goten (so im Ostgotenreich Theoderichs des Großen) belegt; für das Vandalenreich in Nordafrika ist dies umstritten.[1] Während dem Hausmeieramt in den meisten germanisch-romanischen Nachfolgereichen des Weströmischen Reiches aber keine größere Bedeutung zufiel, entwickelte es sich im merowingischen Frankenreich seit dem späten 6. Jahrhundert zu einem der einflussreichsten Hofämter.

Den fränkischen Hausmeiern oblag zunächst lediglich die Oberaufsicht über das unfreie „Hausgesinde“ des Hofes.[2] Bei der Entstehung spielten womöglich Elemente spätantiker Verwaltungspraktiken eine Rolle.[3] Ursprünglich existierten mehrere Hausmeier im Frankenreich, wobei der König, die Königin und Prinzen über eigene Hausmeier verfügten. Nachdem das Merowingerreich immer wieder Herrschaftsteilungen erfuhr, wurde auch das Amt des Hausmeiers aufgewertet, der nun für die Verwaltung des gesamten Königsgutes zuständig war und zu einem der wichtigsten Vertrauten des Königs wurde. Mit Zunahme ihrer Macht seit dem späten 6. Jahrhundert wurden die Hausmeier im Frankenreich damit ab dem 7. Jahrhundert faktisch Leiter der Regierungsgeschäfte. Der Hausmeier ernannte nun Beamte und stellte Urkunden im Namen des Königs aus, wobei zunächst jedes der Teilreiche (Neustrien, Burgund und Austrasien) über je einen eigenen Hausmeier verfügte. Das Amt wurde nun von Adligen bekleidet, die gleichzeitig ihre Position nutzten, um die Macht des Königs so weit wie möglich zu beschneiden und Wert darauf legten, Einfluss auf die Ernennung der Hausmeier zu nehmen. Während in Neustrien die Hausmeier noch eine gewisse Königsnähe anstrebten, war das Hausmeieramt in Austrasien unter den Arnulfingern-Pippiniden ein reines Instrument des Adels geworden. Es wurde innerhalb dieser Familie, die seit 687 die Geschicke des gesamten Frankenreichs lenkte, sogar erblich.[4] Die nachfolgenden Hausmeier legten allerdings selbst Wert darauf, die Einflussnahme des Adels auf ihre Politik so gering wie möglich zu halten.

Die Merowingerkönige nach Dagobert I. regierten faktisch wohl nur noch als Schattenherrscher, wenngleich manche Forscher dem in späteren Quellen vermittelten Bild der machtlosen Merowingerkönige durchaus skeptisch gegenüberstehen (etwa Johannes Fried).[5] Die Grimoaldaffäre hatte jedenfalls gezeigt, dass die Hausmeier noch nicht offen die Königswürde für sich bzw. ihre Familie beanspruchen konnten. Erst Mitte des 8. Jahrhunderts wagten die Karolinger den entscheidenden Schritt und setzten den letzten Merowinger im Jahr 751 ab. Das Hausmeieramt wurde von den Karolingern bezeichnenderweise abgeschafft.

Liste fränkischer Hausmeier

Austrasien

Im Jahr 751 ließ sich Pippin zum König wählen und schaffte zugleich das Amt des Hausmeiers ab.

Neustrien

  • Baudegisil (Batechisil) ?–581, danach Bischof von Le Mans 581–586
  • Waddo, belegt um 584, † um 590
  • Landrich
  • Gundoland, 613–629
  • Aegas, 629–641 (in Personalunion mit Burgund ab 639)
  • Erchinoald, 641–656
  • Ebroin, 656–673
  • Wulfoald, 673–675
  • Leudesis, 675–676
  • Ebroin (2. Mal), 676–680
  • Waratto, 681–686,
  • Giselmar, Warattos Sohn, 683–684 † 684, verdrängt seinen Vater zeitweise
  • Waratto, 684–686, zweite Amtszeit, † 686
  • Berchar, Warattos Schwiegersohn, 686–687, † 688/689
  • Norbert, 687–695
  • Pippin der Mittlere (Karolinger), 695–714
  • Grimoald der Jüngere (Karolinger), in Neustrien und Burgund um 700–714
  • Theudoald, 714–715 (de jure)
  • Raganfrid, 715–718
  • Karl Martell (Karolinger), 718–741 im Gesamtreich
  • Pippin der Jüngere (Karolinger), 742 in Neustrien, Burgund und Provence, 751 König

Burgund

Aquitanien

Literatur

  • Josef Fleckenstein: Hausmeier. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 4. Artemis & Winkler, München/Zürich 1989, ISBN 3-7608-8904-2, Sp. 1974 f.
  • Hans-Werner Goetz: Der fränkische maior domus in der Sicht erzählender Quellen. In: Sabine Happ, Ulrich Nonn (Hrsg.): Vielfalt der Geschichte. Lernen, Lehren und Erforschen vergangener Zeiten. Festgabe für Ingrid Heidrich zum 65. Geburtstag. Wissenschaftliche Verlag Berlin, Berlin 2004, ISBN 3-86573-003-5, S. 11–24.
  • Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Vergleichende Untersuchungen zu den Institutionen der ostgermanischen Völkerwanderungsreiche (= Historia. Einzelschriften Bd. 181). Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08505-X.
  • Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14: Harfe und Leier – Hludana-Hloðyn. 2., völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-11-016423-X, S. 70ff.

Weblinks

Wiktionary: Hausmeier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Majordomus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

  1. Allgemein dazu Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147ff.
  2. Trotz des Alters ist die materialreiche Darstellung von Waitz immer noch nützlich: Georg Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2, 1: Die Verfassung des Fränkischen Reichs. 3. Auflage. Homann, Kiel 1882, S. 89ff. und S. 397ff.
  3. Vgl. Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147f.
  4. Zusammenfassend Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14. Berlin u. a. 1999, S. 72f.
  5. Johannes Fried: Das Mittelalter. Geschichte und Kultur. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57829-8, S. 53.