Martin Paul Waßmer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Martin Waßmer)

Martin Paul Waßmer (* 28. Januar 1966 in Heidelberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist Professor für Straf- und Strafprozessrecht, der Universität zu Köln.

Werdegang

Nach dem Abitur 1985 und dem Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz studierte er Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg und Lausanne. 1996 promovierte er bei Thomas Hillenkamp zum Thema Untreue bei Risikogeschäften an der Heidelberger Universität.[1] Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1997 wurde er 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1998 bis 2002 war er wissenschaftlicher Assistent bei Klaus Tiedemann am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. 2006 habilitierte er sich an der Universität Freiburg mit der Schrift Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung.

Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten in Osnabrück, Bayreuth und Köln sowie an der Freien Universität Berlin folgte er im Sommer 2009 einem Ruf an den Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln.

Waßmer hatte Gastprofessuren an der Staatlichen Universität Tiflis (Georgien), der Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht in Peking und der Universität Hokkaidō (Japan).

Zu seinen Forschungsgebieten zählen das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, insbesondere Bank-, Bilanz- und Kapitalmarktstrafrecht, sowie das Europäische und Internationale Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Medizinstrafrecht und Ausländerstrafrecht.

Die University of Georgia (Tbilisi) verlieh Waßmer 2019 die Ehrendoktorwürde.[2]

Waßmer ist verheiratet und Vater von vier Kindern.[3]

Literatur

  • Kölner Universitätszeitung Ausgabe 6/2009, S. 15

Weblinks

Einzelnachweise