Internationale Meeresbodenbehörde

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Dienstgebäude

Die Internationale Meeresbodenbehörde (englisch International Seabed Authority – ISA) ist eine Internationale Organisation mit Sitz in Kingston (Jamaika). Sie wurde 1994[1] durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ;

United Nations Convention on the Law of the Sea

– UNCLOS) gegründet. Teil XI des Übereinkommens regelt die Einrichtung der Behörde (siehe insbesondere Art. 156 SRÜ).

Auftrag

Sie hat den Auftrag, Bodenschätze der Tiefsee als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ zu verwalten. Am 13. Juli 2000 hat die Internationale Meeresbodenbehörde den Tiefseebergbau-Kodex für die Prospektion und Exploration polymetallischer Knollen (siehe: Manganknollen) verabschiedet. Die auf dem Meeresboden lagernden Knollen enthalten außer Mangan vor allem Cobalt, Kupfer und Nickel. In den 1970er und 1980er Jahren wurden die Knollenvorkommen intensiv untersucht. Aufgrund verstärkten Recyclings und wegen der Substitution dieser Stoffe sowie neuer Funde in Australien und Kanada kam es letztlich nicht zur Exploration. Hinzu kommt, dass die für den Tiefseebergbau notwendigen Technologien noch sehr teuer sind.

Entwicklung in Richtung Abbau

Im Juli 2016 wurde über einen Richtlinienentwurf der Behörde zur Vergabe von Abbau-Lizenzen berichtet, die in Zukunft über Staaten an Unternehmen erteilt werde könnten. Bildlich vorgestellt wurde eine vom kanadischen Unternehmen Nautilus Minerals gebaute Maschine zur Ernte von Manganknollen vor Papua-Neuguinea. Ihre vorne geführte Walze weist raspelnde Zähne und Einziehschnecken auf. Thematisiert wird zugleich, dass in der Tiefsee wenig Licht und Nährstoffe vorhanden sind, sodass also die Regeneration von zwangsläufig mitzerstörten Korallen Jahrhunderte benötigt.[2]

Konkret wurden im Dezember 2020 Bestrebungen von den Unternehmen DEME und Lockheed Martin bekannt, sich Zugriff auf Rohstoffe der Tiefsee, für die Entwicklungsländer Lizenzen haben, zu verschaffen, wobei noch keine globalen Umweltregeln für den Tiefseebergbau bestehen.[3]

Organe

Die Behörde besteht aus einer Versammlung, einem Rat, einem Sekretariat, einer Rechts- und Fachkommission, einem Finanzausschuss sowie einem an der wirtschaftlichen Ausbeutung des Meeresbodens beteiligten „Behördenunternehmen“, vgl. Art. 158 SRÜ.

Siehe auch

Literatur

  • Frank Reinhardt: Meeresboden und Meeresuntergrund sowie deren Verwaltung durch die Internationale Meeresbodenbehörde, in: Schriftenreihe der Danziger Naturforschenden Gesellschaft, 2004, Band 6, Seite 192–207; ISBN 83-87359-84-X

Weblinks

Commons: Internationale Meeresbodenbehörde – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

Koordinaten: 17° 57′ 52,9″ N, 76° 47′ 29,6″ W