Missionsdiözese

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Der Begriff Missionsdiözese bezeichnet umgangssprachlich eine Diözese, die sowohl personell als auch finanziell von der Weltkirche abhängig ist.

Zuständigkeiten

Als ein formales Kriterium für eine Missionsdiözese gilt die Zuständigkeit der Kongregation für die Evangelisierung der Völker bei Bischofsernennungen, während für andere Diözesen die Kongregation für die Bischöfe oder die Kongregation für die orientalischen Kirchen zuständig ist (AG 29). Ein Wechsel von einer Missionsdiözese zu einer „normalen“ Diözese wird möglich, wenn die Missionsdiözese personell und finanziell aus eigener Kraft leben kann und der Wechsel kirchenpolitisch opportun erscheint. Am Weltmissionssonntag wird kirchlicherseits weltweit für die Missionsdiözesen Spenden gesammelt.[1] Zu den so genannten „Missionsdiözesen“ zählen fünf verschiedene Formen kirchlicher Einheiten:

Mission sui iuris

Afghanistan, Turkmenistan, Tadschikistan und fünf kleine Inselgruppen sind acht Mission sui juris, denen ein vom Papst beauftragter Priester vorsteht.

Apostolische Präfektur

Eine Apostolische Präfektur ist eine einer Diözese „gleichstehende“ Ortskirche (CIC 368), die aber noch nicht von einem Bischof geleitet werden muss, auch wenn der Verantwortliche alle Rechte eines Bischofs ausüben kann. Es gibt insgesamt 44 Apostolische Präfekturen, von denen sich die meisten in China befinden.

Apostolisches Vikariat und Territorialprälaturen

Ein Apostolisches Vikariat oder Territorialprälatur ist eine Diözese „auf Probe“, die von einem Titularbischof geleitet werden. Heute gibt es 79 Apostolische Vikariate und 50 Territorialprälaturen.

Apostolische Administratur

Eine Apostolische Administratur wird „wegen besonderer und wirklich schwerwiegender Gründe vom Papst nicht als Diözese errichtet“ aber „einem Apostolischen Administrator übertragen, der sie im Namen des Papstes zu leiten hat“ (CIC 371,2). Die neun Administraturen sind unter anderem in Osteuropa und Zentralasien zu finden.

Einzelnachweise