Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht

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Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
Der Bau von der Günterstalstraße aus gesehen
Kategorie: Forschungseinrichtung
Träger: Max-Planck-Gesellschaft
Rechtsform des Trägers: Eingetragener Verein
Sitz des Trägers: München
Standort der Einrichtung: Freiburg im Breisgau
Art der Forschung: Grundlagenforschung
Fächer: Rechtswissenschaft Sozialwissenschaft
Fachgebiete: Kriminologie, Strafrecht, Öffentliches Recht
Grundfinanzierung: Bund (50 %), Länder (50 %)
Leitung: Tatjana Hörnle, Ralf Poscher, Jean-Louis van Gelder
Mitarbeiter: ca. 120
Homepage: https://csl.mpg.de/de/

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht (MPI-CSL) ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung in Freiburg im Breisgau. Es betreibt Grundlagenforschung in den Bereichen Kriminologie, Strafrecht und Öffentliches Recht.[1][2]

Leitung

Das Institut wird von Tatjana Hörnle, Ralf Poscher und Jean-Louis van Gelder geleitet.

Im Frühjahr 2019 waren rund 145 Mitarbeitende am Institut tätig. Emeritierte Direktoren am Institut sind Ulrich Sieber, Hans-Jörg Albrecht und Albin Eser.

Geschichte

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht geht zurück auf das Seminar für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Freiburg. Dieses war im Jahr 1938 vom damaligen Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Adolf Schönke, beantragt und im späteren Jahresverlauf vom Badischen Ministerium des Kultus und Unterrichts genehmigt worden. Den Namen „Institut für ausländisches und internationales Strafrecht“ erhielt es 1947. Im Jahr 1966 wurde das Institut von Schönkes Nachfolger Hans-Heinrich Jescheck in die Max-Planck-Gesellschaft eingebracht und erhielt den Namen "Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht". Nach Jescheck folgten Albin Eser und Ulrich Sieber als Leiter des Instituts.

Im Jahr 1978 bezog das Institut seinen markanten Neubau des Architekten Herbert Dörr in der Freiburger Wiehre, in dem es noch heute untergebracht ist. Der Architekturstil wird dem Brutalismus zugeordnet. Noch 1970 gab es heftigen Widerstand, sowohl im Gemeinderat wie in der Bevölkerung, gegen den Neubau, der allerdings zunächst anders geplant war und dem auch die Villa Mitscherlich zum Opfer fallen sollte. Im Dezember stimmte jedoch der Gemeinderat zu und die Villa Mitscherlich blieb erhalten und ist heute (2020) ein Atelierhaus.[3]

Herzstück des viergeschossigen Baus ist die sich über mehrere Stockwerke erstreckende weltweit renommierten Spezialbibliothek (mit rund 500.000 Bänden, 1.100 laufenden Print-Zeitschriften und einem breiten Angebot deutscher und ausländischer Rechtsprechungs- und Literaturdatenbanken). Im Jahr 2008 kam ein Erweiterungsbau im selben Stil an der Fürstenbergstraße 19 hinzu.[4] Im Sommer 2022 wurde ein kriminolgisches Virtual-Reality-Forschungslabor in der Freiburger Innenstadt eröffnet, das MAXLab Freiburg.

Im Zuge der Umgestaltung des Forschungsprofil durch das neue Leitungsgremium mit Tatjana Hörnle, Ralf Poscher und Jean-Louis van Gelder im Jahr 2019 wurde das Institut zum 1. März 2020 umbenannt in "Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht".[5][6]

Forschungsprofil

Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht gehört zur Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Es gliedert sich in drei Forschungsabteilungen: Kriminologie, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Forschungsausrichtung des Instituts ist grundlagenorientiert und durch den interdisziplinären rechts- und sozialwissenschaftlichen Forschungsansatz zugleich anwendungsorientiert. Die selbstständigen Forschungsbereiche sind methodisch miteinander verzahnt und durch die Wahl ihrer Forschungsgegenstände aufeinander abgestimmt. In den Forschungsmethoden ergänzen sich die Abteilungen mit ihren unterschiedlichen Untersuchungsansätzen und theoretischen Perspektiven.

Im Zuge der Neubesetzung der Leitungsebene des Instituts im Jahr 2019 wurden die programmatischen Leitlinien der Forschungsagenda umfassend neu ausgerichtet. Im Zentrum der Arbeiten der strafrechtlichen Abteilung steht die Entwicklung einer transnationalen Strafrechtstheorie. Durch die Analyse der unterschiedlichen nationalen Strafrechtstraditionen einschließlich der praktischen Aspekte der Strafverfolgung soll, auf der Basis konkreter Fragestellungen, eine umfassende Kartografie der vielfältigen Instrumente, Konzepte und Lösungsansätze erarbeitet werden. Die Forschungsagenda der Abteilung Recht der öffentlichen Sicherheit adressiert sicherheitsrelevante Sachverhalte, die nicht oder nicht alleine mit Instrumenten des Strafrechts erfasst werden können. Neben theoretischen und dogmatischen Grundlagenfragen, die sich im Sicherheitsrecht oft zugespitzt stellen, werden die aktuellen rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen – Internationalisierung, Digitalisierung und Fragmentierung – aufgegriffen und die damit verbundenen normativen Herausforderungen der Gefahrenprävention im Hinblick auf Grundrechtsschutz, Rechtsstaats- und Demokratieprinzip analysiert. Das Forschungsprogramm der kriminologischen Abteilung ist auf die theoretische und empirische Erklärung normkonformen und -abweichenden Verhaltens fokussiert. Auf der Grundlage vor allem psychologischer Theorien soll mit innovativen Forschungsmethoden, die auch computergestützte Experimente mittels virtual reality-Programmen einschließen, erforscht werden, wie sich individuelle Verhaltensabläufe ad hoc darstellen, längerfristig (weiter-)entwickeln oder verändern, und wie diese erklärt werden können.

Mit dieser programmatischen Aufstellung kann das Gesamtspektrum aller aktuellen sicherheitsrelevanten Fragestellungen – bezogen auf Phänomene ebenso wie auf die Akteure, Instanzen, Konzepte und Instrumente – analytisch wie methodisch umfassend erfasst und bearbeitet werden.

Scharf kritisiert wird andererseits "die offensichtliche Unbekümmertheit, mit der man ein Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht von Weltgeltung ... für obsolet erklären zu können glaubte".[6]

Literatur

  • Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.): Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Reihe: Berichte und Mitteilungen der Max-Planck-Gesellschaft 1985/4, ISSN 0341-7778
  • Forschungsbericht 2015-2017

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Startseite. Abgerufen am 9. Mai 2019.
  2. Bibliothek. Abgerufen am 5. März 2020.
  3. Moritz Neufeld: Im Winter 1970 gab’s heftigen Gegenwind gegen ein Freiburger Bauprojekt. Badische Zeitung, 29. Dezember 2020, abgerufen am 30. Dezember 2020.
  4. Geschichte. In: csl.mpg.de. Max-Planck-Institut, abgerufen am 30. Dezember 2020.
  5. Neue Themen, neuer Name - Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 28. Oktober 2020; abgerufen am 4. März 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/csl.mpg.de
  6. a b Gropp/Öztürk: Bitte, nehmen Sie Platz! S. 528 ff. (PDF) In: zis-online.de. 14. Dezember 2020, abgerufen am 14. Dezember 2020.

Koordinaten: 47° 58′ 52″ N, 7° 50′ 56,3″ O