Oberlehrer
Oberlehrer ist eine Amtsbezeichnung für Lehrer. Umgangssprachlich wird das Wort auch abwertend im Sinne von „Besserwisser“ benutzt.
Bezeichnung in Deutschland
„Oberlehrer“ war eine an Volksschulen und weiterführenden Schulen in fast allen Ländern des deutschen Sprachraums bis ins 20. Jahrhundert verbreitete Amtsbezeichnung für Lehrer nach der ersten Beförderung. In Preußen wurde diese Amtsbezeichnung 1918 durch den Charakter-Titel „Studienrat“ ersetzt, der sich anschließend auch in den übrigen deutschen Ländern für Gymnasiallehrer allgemein durchsetzte.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Amtsbezeichnung „Oberlehrer“ im allgemeinen Schuldienst durch eine Reform der Bundesbesoldungsordnung abgeschafft. Oberlehrer war zuvor ein Aufstiegsamt für Schullehrer an Haupt-, Real-, Sonder- und Berufsschulen (Hauptschuloberlehrer, Sonderschuloberlehrer, Realschuloberlehrer, Berufsschuloberlehrer) gewesen. Der Aufstieg zum Oberlehrer ist heute nur noch für technische Lehrer (Fachschullehrer) und im Polizeidienst möglich. Diese erhalten damit ein Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 10 bis A 11. So gibt es in der Laufbahn des gehobenen Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen noch die Dienst- und Amtsbezeichnung „Fachschuloberlehrer“.
In Bayern gibt es noch das Beförderungsamt „Realschuloberlehrer“ in A 14, die den Ministerialbeauftragten für die Realschulen als Sachbearbeiter zugewiesen sind (zzt. acht Beamte), sowie bei der Bereitschaftspolizei mit der Amtsbezeichnung Polizeirealschuloberlehrer.[1]
Im Justizdienst gibt es noch heute Oberlehrer, die in der Regel eine Ausbildung als Grund-, Haupt- oder Realschullehrer vorweisen können. Oberlehrer im Justizvollzugsdienst befinden sich in der Besoldungsgruppen A 13.[2]
In der DDR war „Oberlehrer“ keine Amtsbezeichnung, sondern ein vom Staat verliehener Ehrentitel. Er wurde an Lehrer verliehen, die neben ihrer fachlichen Qualifikation aktive gesellschaftliche Arbeit im Sinne der sozialistischen Staatsideologie leisteten und oft Mitglied in der SED waren. Als Ehrentitel dieser Art wurden auch die Bezeichnungen „Oberstudienrat“ oder „Oberstudiendirektor“ verliehen.[3]
Amtsbezeichnung in der Schweiz
In der Schweiz ist die Bezeichnung „Oberlehrer“ bereits seit dem späteren 19. Jahrhundert nicht mehr in Gebrauch.
Amtsbezeichnung in Österreich
In Österreich ist der Titel bei pragmatisierten Lehrern noch in Verwendung.
Schimpfwort
Als „Oberlehrer“ wird im übertragenen Sinn ein Mensch bezeichnet, der sich nach Ansicht des Sprechers als Besserwisser gebärdet. Für dieses Verhalten ist auch die Ausdrücke „schulmeistern“ und „oberlehrerhaft“ gebräuchlich. Lehrer waren wegen ihrer Machtposition gern Objekte von Karikaturisten.
Einzelnachweise
- ↑ Anlage 1 Bayerisches Besoldungsgesetz vom 5. August 2010, GVBl 2010, S. 410 (online).
- ↑ mj.niedersachsen.de: Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug
- ↑ Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin u. a. 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 159.