postum
Das Wort
[pɔsˈtuːm] oder
[pɔstˈhuːm] („nach dem Tod“) wird als Adjektiv oder Adverb für ein Ereignis einer Person verwendet, das ungewöhnlicherweise erst nach deren Tod eintritt. Im Speziellen betrifft das Bücher oder musikalische Werke, die erst nach dem Tod des Künstlers veröffentlicht werden, sowie Ehrungen und Preise. Beispiele: Der Überläufer von Siegfried Lenz wurde postum veröffentlicht, Jochen Rindt wurde postum Formel-1-Weltmeister.
Etymologie
Es geht zurück auf lateinisch postumus (letzter, Superlativ von
‚nachfolgend‘, vgl. lateinisch
‚nach‘).[1] Im klassischen Latein heißt
mit Bezug auf die Lebenszeit ausschließlich ‚zuletzt geboren‘[2] bzw. ‚nach dem Tode eintretend‘ (z. B. postuma fama im Sinne von ‚Nachruhm‘),[1] und Postumus war in dieser Bedeutung eine Zeit lang auch als männlicher Vorname für den Letztgeborenen üblich. Nur in der Fachterminologie der römischen Juristen bedeutet postumus in klassischer Zeit auch ‚nachgeboren‘ (d. h. nachdem der Vater sein Testament abgefasst hat, nicht notwendig nach dem Tod des Vaters).[3] Man spricht in diesem Sinn von einer postumen Geburt. An diese Sonderbedeutung, die den Bezug auf den Tod einer anderen Person beinhaltet, knüpft der neuere Wortgebrauch an, bei dem dann aber stets der Tod derselben Person gemeint ist, auf die das Wort angewendet wird.
Seit Isidor von Sevilla wurde die Wortbedeutung von post humationem (‚nach dem Begräbnis‘) hergeleitet.[4] Dem entspricht die Wortschreibung posthumus, die seit dem Mittelalter im Lateinischen üblich wurde. Nach sprachwissenschaftlichen Maßstäben trifft diese Etymologie nicht zu.
Schreibung und Verwendung
Die Wortform posthum ist im Deutschen zuerst im 18. Jahrhundert belegt. Auch die früher nachgewiesenen englischen und französischen Entsprechungen enthalten ein h (posthumous, posthume). Die Schreibung postum, die sich an der lateinischen Ausgangsform orientiert, konkurriert mit der Schreibung posthum, die in manchen Lexika als volksetymologisch klassifiziert wird.[5] Die derzeit gültige amtliche Rechtschreibregelung (2006) lässt beide Schreibungen gelten.[6]
Neuzeitlich ist auch der Gebrauch von Postumus oder Posthumus als Beiname für einen nach dem Tod des Vaters geborenen Herrscher, z. B. Ladislaus Postumus.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 24. September 2019]).
- ↑ Vgl. Aulus Gellius, Noctes Atticae II,16,5: Postuma proles non eum significat qui patre mortuo, sed qui postremo loco natus est.
- ↑ Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law. Philadelphia 1953 (= Transactions of the American Philosophical Society N.S. 43,2), S. 639f.
- ↑ Isidor, Etymologiae IX,5,22: Posthumus vocatur eo quod post humationem patris nascitur, id est post obitum. Iste et defuncti nomen accepit. Sic enim lex voluit, ut qui de defuncto nascitur, defuncti nomine appelletur. Vgl. bereits Varro, De lingua latinae IX,60: …qui natus est post patris mortem Postumus dicitur. Siehe dazu Robert Maltby: A Lexicon of Ancient Latin Etymologies. Francis Cairns, Leeds 1991 (= Arca Classical and Medieval Texts, Papers and Monographs. Band 25), S. 489.
- ↑ Duden – Deutsches Universalwörterbuch. 3. Auflage. Mannheim 1996, Stichwort posthum.
- ↑ Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Herausgegeben vom Rat für deutsche Rechtschreibung. Gunter Narr-Verlag, Tübingen 2006.