Vertrag von Krakau

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Der Vertrag von Krakau wurde am 8. April 1525 geschlossen. Er beendete die jahrhundertelange Auseinandersetzung zwischen dem Königreich Polen und dem Deutschordensstaat.

Hintergrund

Im 14. und 15. Jahrhundert gab es eine Reihe von militärischen Konflikten zwischen dem Königreich Polen und dem seit 1226 existierenden Ordensstaat. Der 1466 geschlossene Zweite Frieden von Thorn konnte die angespannte Lage zwischen beiden Ländern nicht beenden, was zum Reiterkrieg (1519–1521) führte.

Der durch eine diplomatische Initiative Kaiser Karls V. 1521 geschlossene Waffenstillstand gab beiden Seiten Zeit, sich militärisch und politisch neu zu formieren. Das Problem der Huldigung blieb, da der Hochmeister sich weiterhin wie seine Vorgänger weigerte, dem König von Polen den Treu- und Vasalleneid zu leisten.

Die polnischen Adeligen beim Hofe waren sich nicht einig, was eine Lösung des Problems anbelangte. Der Großkanzler Krzysztof Szydłowiecki war der Überzeugung, dass ein friedlicher Übergang durchaus möglich wäre. Auch andere geistliche Politiker wie Bischof Piotr Tomicki oder der Wojewode Achatius von Zehmen vertraten diese Meinung. Sie trafen sich mehrmals, meistens streng vertraulich, mit dem Hochmeister Albrecht von Hohenzollern. Eine Abschaffung des Ordensstaates und die Umsiedlung der Ordensritter vertrat der Primas Jan Łaski, der zudem den ganzen polnischen Senat auf seiner Seite hatte.

1523 schickte König Sigismund I. Achatius von Zehmen nach Nürnberg, um dort dem Kaiser die polnische Sache vertraut zu machen, und die Stellung des Landes zu festigen. Dabei sollte der Hochmeister Albrecht von Hohenzollern offiziell dazu aufgefordert werden, sein Amt aufzugeben, und es dem polnischen König abzutreten. Inoffiziell aber hatte Szydłowiecki durch von Zehmen den Hochmeister wissen lassen, dass Adelige am Hof in Polen eine Säkularisation des Ordensstaates unterstützen würden.

Im selben Jahr hatte Hochmeister Albrecht eine Begegnung mit Martin Luther. Dieser forderte ihn offen auf, sich von der römisch-katholischen Kirche und vom Orden zu lösen, um ein weltliches lutheranisches Fürstentum zu gründen, was der Hochmeister ernsthaft in Erwägung zog.

Während der Treffen bei Grottkau (Grodków) und Beuthen (Bytom) 1523 wurden erste Schritte eingeleitet, die zum Vertrag von Krakau 1525 führen sollten. Da Staatskanzler Szydłowiecki ein enger Vertrauter und guter Freund des Königs Sigismund I. war, gab es keinerlei Hindernisse, eine Einigung zu finden, die den Vertretern der Säkularisierung recht sein würde.

Folgen

Der Ordensstaat wurde in das weltliche Herzogtum Preußen umgewandelt. Der Krieg wurde beendet. Die während des Reiterkrieges erbeuteten Gebiete wurden beiden Seiten zurückerstattet und Albrecht von Hohenzollern wurde erster lutherischer Herzog von Preußen. Dabei wurde auch festgelegt, dass alle seine direkten, legitimen, männlichen Nachkommen Erben des Titels werden. Falls er ohne Erben sterben sollte, würden die Linien von Georg, Fürst von Ansbach, Kasimir, Fürst von Kulmbach oder Johann, Fürst von Ansbach und deren Nachkommen diesen Titel und das Lehen Preußen erben.

Der Herzog von Preußen würde immer ein Senator von Polen werden. Falls alle Linien aussterben sollten (also die preußische und die ansbach-kulmbachische Linien der Hohenzollern im Mannesstamm), würde das Herzogtum Preußen als erledigtes Lehen durch den König von Polen eingezogen.

Preußische Huldigung

Preußische Huldigung, nach Jan Matejko, 1882

In der polnischen Geschichtsschreibung wird der Vertrag von Krakau meistens unter dem Begriff „Preußische Huldigung“ (polnisch Hołd Pruski) verstanden. Der polnische Maler Jan Matejko widmete ihr im Jahre 1882 eines seiner Hauptwerke, das Historiengemälde Die preußische Huldigung. Den Augenblick der Vertragsverwirklichung, die Übergabe des Fahnenlehens durch den Verzeihung gewährenden polnischen König an den ihm kniend die Treue schwörenden Herzog schildert als einen Höhepunkt der polnischen Geschichte.

Kontroverse

Der römisch-deutsche Kaiser Karl V. und der Papst erkannten die Umwandlung des Ordensstaates durch Albrecht und damit den Vertrag von Krakau nicht an. Der Kaiser hatte den im Heiligen Römischen Reich residierenden Deutschmeister des Deutschen Ordens zum „Administrator des Hochmeisteramts in Preußen“ ernannt.[1] Diese Ernennung hatte allerdings keine politisch-territorialen Folgen für das Herzogtum Preußen und Albrecht von Hohenzollern.

Literatur

  • Karol Górski: Zakon Krzyżacki a powstanie państwa pruskiego. Zakład Narodowy im. Ossolińskich, Warszawa 1977.
  • Maria Bogucka: Hołd Pruski. Wydawnictwo Interpress, Warszawa 1982.
  • Stanisław Szostakowski: Hołd Pruski. Wydawnictwo Szkolne i Pedagogiczne, Warszawa 1975.
  • Halina Blak, Stanisław Grodziski: Hołd Pruski. Wydawnictwo literackie, Kraków 1990.

Weblinks

  • O. Balzer: Corpus Juris Polonici, Krakau 1910 Vertrag von Krakau ab S. 143, Textkritische polnische Ausgabe, Text des lateinischen Originals, deutsche Übersetzung von 1530.
  • Caspar Schütz: Historia rerum Prussicarum: warhaffte vnd eigentliche Beschreibung der Lande Preussen / ..., (Danzig) 1599 Scan bei googlebooks deutscher Vertragstext ab S. 495.
  • Krakauer Vertrag vom 8. April 1525, in: Herder-Institut (Hrsg.): Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul Deutscher Orden und Preußen im Mittelalter, bearbeitet von Marcus Wüst

Einzelnachweise

  1. Ernst Bahr: Studien zur Geschichte des Preußenlandes. 1963, S. 517