Promagistrat
Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben.
Entwicklung in der römischen Republik
Der Promagistrat wurde als juristische Innovation der Römischen Republik eingeführt, um Rom mit Statthaltern für Provinzen zu versorgen, und um Kriege zu beenden, anstatt jedes Jahr dafür neue Beamte zu wählen oder einen anderen Feldherrn zu schicken. Promagistrate wurden durch einen Beschluss des römischen Senats, das senatus consultum, bestimmt. Wie alle Beschlüsse des Senats, konnten diese durch die Comitia verworfen werden, wie das Beispiel der Ersetzung von Quintus Caecilius Metellus Numidicus durch Gaius Marius im Jugurthinischen Krieg zeigt.
Ein Promagistrat war üblicherweise entweder Proquästor (der anstelle eines Quästors handelte), Proprätor (der anstelle eines Prätors handelte) oder Prokonsul (der anstelle eines Konsuls handelte). Ein Promagistrat hatte die gleiche Autorität wie der vergleichbare Magistrat, wurde von der gleichen Anzahl Liktoren begleitet, und hatte im Allgemeinen die Amtsgewalt innerhalb seiner Provinz. Promagistrate hatten üblicherweise das Amt, an dessen Stelle sie auftraten, bereits innegehabt, obwohl dies nicht verpflichtend war. Als Pompeius die prokonsularische Gewalt gegeben wurde, um gegen Quintus Sertorius zu kämpfen, machte der Senat deutlich, dass er nicht tatsächlich zum Promagistrat ernannt worden war. Er war ernannt worden, nicht um anstelle eines Konsuls (pro consule), sondern namens der Konsuln (pro consulibus) zu handeln.[1]
Spätere Entwicklungen
Aufgrund der fast grenzenlosen Macht hochrangiger Promagistrate bezeichnet man heute hochrangige Beamte als Prokonsul, die ein Territorium ohne Rücksicht auf lokale politische Institutionen regieren, also nicht gewählt sind und die lokalen Stellen verdrängen. Eines der prominentesten Beispiele dafür ist Douglas MacArthur, dem nach dem Zweiten Weltkrieg enorme Macht gegeben wurde, um in Japan Reformen durchzuführen und die Wiederherstellung des Landes in die Wege zu leiten. Er wurde gelegentlich als der amerikanische Prokonsul von Japan bezeichnet.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik, S. 93 ff.
- ↑ Artikel: Lästiges Erbe in Der Spiegel vom 15. April 1959.
Literatur
- Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik. Schöningh, 7., völlig überarbeitete Auflage, Paderborn 1995 (UTB 460), ISBN 3-8252-0460-X.
- Ursula Hackl: Senat und Magistratur in Rom von der Mitte des 2. Jahrhunderts v. Chr. bis zur Diktatur Sullas. Lassleben, Kallmünz/Opf 1982, ISBN 3-7847-4009-X.
- Ingemar König: Der römische Staat I: Die Republik, Reclam, Stuttgart 1992, ISBN 3-15-008834-8.
- Loretana de Libero: Magistratus, in: Der Neue Pauly, Bd. 7 (1999), Sp. 679–683.