Rechtsförmlichkeit
Die Rechtsförmlichkeit oder Legistik ist die Lehre und die Regelung der formalen Gestaltung und Verwaltung von Rechtsvorschriften.
Deutschland
„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Mit Blick auf die gesamte Rechtsordnung bezieht sie sich vor allem auf die Regelungssystematik und die Regelungsform des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens.“
Im genannten Handbuch finden sich zahlreiche Regelungen
- zur Zitierweise
- zum Gebrauch von Abkürzungen
- zur Handhabung von Verweisen
- Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen
- Typografisches
- gesetzgeberisch sensible Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch im Kontext von
In vielen Bundesländern bestehen zusätzlich eigene Regelungen, so z. B. in Bayern die Redaktionsrichtlinien[2] und in Nordrhein-Westfalen die Sonderregelungen in der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) und insbesondere in den Anlagen zu dieser.[3]
Österreich
In Österreich ist der Verfassungsdienst (Sektion V des Bundeskanzleramtes) für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der legistischen Richtlinien zuständig. In den einzelnen Bundesministerien gibt es zur Erarbeitung von Gesetzestexten (Ministerialentwürfen) jeweils eine eigene Abteilung oder Sektion, zum Beispiel die Sektion III (Recht) Abteilung Legistik im Innenministerium.
Der Verfassungsdienst stellt die jeweils gültigen Bestimmungen im Bereich der Rechtssetzungstechnik im Internet auf der Homepage des Verfassungsdienstes zur Verfügung.[4] Im Begutachtungsverfahren äußert sich der Verfassungsdienst oft mit Anliegen gesetzestechnischer Natur.
Eigene Regelungen bestehen etwa in den Bundesländern Niederösterreich,[5] Steiermark[6] und Vorarlberg.[7]
Schweiz
In der Schweiz ist die Sektion Recht der Bundeskanzlei verantwortlich. Es gelten Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes[8] sowie Richtlinien der Kantone[9] und kommunaler Körperschaften.[10]
Liechtenstein
Der Rechtdienst der Regierung überprüft Entwürfe zu Rechtsvorschriften und hat 1990 Legistische Richtlinien ausgearbeitet.[11]
Weitere deutschsprachige Gebiete
Südtirol
In Südtirol liegt die Zuständigkeit beim Amt für Rechts- und Gesetzgebungsangelegenheiten des Landtages und bei der Anwaltschaft des Landes.[12] Es gibt Legistische Richtlinien, publiziert im Rundschreiben des Generaldirektors vom 2. Jänner 1997.
Ostbelgien
Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ) in Malmedy erstellt deutsche Übersetzungen belgischer Gesetze und stellt die dreisprachige Terminologiedatenbank Semamdy zur Verfügung.[13]
Europäische Union
Bei der Europäischen Union ist der Juristische Dienst der Europäischen Kommission, Team „Qualität der Gesetzgebung“ zuständig.[14] Als interinstitutionelle Regelung dient ein Gemeinsamer Leitfaden für Personen, die an der Abfassung von Rechtstexten der Europäischen Union mitwirken,[15] der durch ein Gemeinsames Handbuch zur Abfassung von Rechtsakten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[16] konkretisiert wird.
Gliederung und Zitierweise eines typischen Rechtsakts
Deutschland[17] | Österreich[18] | Schweiz,[19] Liechtenstein[20] | EU[21] | |||||||
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Gliederung | Zitat | Gliederung | Zitat | Gliederung | Zitat | Gliederung | Zitat | |||
§ 1 | § 1 | § 1 | § 1 | Art. 1 | Artikel 1 (Art. 1) | Artikel 1 | Artikel 1 | |||
(1) | Absatz 1 | (1) | Abs. 1 | ¹ | Absatz 1 (Abs. 1) | (1) | Absatz 1 | |||
Satz 1 | 1. | Z 1 | a. | Buchstabe a (Bst. a) | a) | Buchstabe a | ||||
1. | Nummer 1 | a) | lit. a | 1. | Ziffer 1 (Ziff. 1) | 1. | Nummer 1 | |||
a) | Buchstabe a | aa) | sublit. aa | – | erster Strich | i) | Ziffer i |
Die Regelungen subnationaler Einheiten (Bundesländer, Kantone) können abweichen. In Bayern etwa sind Stammgesetze in Artikel gegliedert, und mehrere Sätze in einem Absatz werden durch voran- und hochgestellte Zahlen gekennzeichnet.[22] Umgekehrt werden in einigen Schweizer Kantonen (AG, BL, BS, LU, SZ, SO, TG, ZG, ZH) in der Regel Paragrafen verwendet.
Weitere Länder
Auch in anderen Ländern gibt es entsprechende Regeln zur Abfassung von Rechtsvorschriften, beispielsweise in Italien[23] und Polen.[24]
Siehe auch
Literatur
- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit. 3. aktualisierte und erweiterte Auflage. Nr. 160a/2008. Bundesanzeiger Verlag, 22. Oktober 2008, ISSN 0720-6100 (298 S., online [PDF; 930 kB; abgerufen am 23. Oktober 2020]).
- Der Text wurde auch in sieben andere Sprachen übersetzt (ins Chinesische, Englische, Polnische, Rumänische, Russische, Serbische und Türkische). Die Übersetzungen stehen auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download bereit (zuletzt abgerufen am 7. Juli 2016).
- Hildebert Kirchner: Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache. 6. Auflage. De Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-335-1.
- Anton Schäfer: Abkürzungen, Begriffe, Zitiervorschläge (Akronyme – internationale Einführung und umfangreiche Abkürzungssammlung). 1. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2008, ISBN 978-3-7046-5112-9.
- Tonio Walter: Kleine Stilkunde für Juristen. 2. Auflage. Beck Verlag, München 2009, ISBN 978-3-406-59190-7.
- Tonio Walter: Sprache und Stil in Rechtstexten in JR. 2007, S. 61–65.
- Uwe Wesel: Fast alles, was Recht ist. Jura für Nichtjuristen. 8. Auflage. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-8218-4749-8.
- Marina Brambilla, Joachim Gerdes, Chiara Messina (Hrsg.): Diatopische Variation in der deutschen Rechtssprache. Frank & Timme, Berlin 2013, ISBN 978-3-86596-447-2 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- historisch: Harald Kindermann: Ministerielle Richtlinien der Gesetzestechnik. Vergleichende Untersuchung der Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und der Schweiz. Springer-Verlag, Berlin 1979 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Weblinks
- Handbuch der Rechtsförmlichkeit
- Hanjo Hamann: www.legistik.de (Materialien zur deutschen Gesetzgebungslehre)
Einzelnachweise
- ↑ Handbuch der Rechtsförmlichkeit. (PDF; 930 kB) 3. Auflage, 2008, Randnummer 8; abgerufen am 1. November 2019.
- ↑ Richtlinien für die Redaktion von Rechtsvorschriften (RedR, 2015)
- ↑ Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO, 2014)
- ↑ Verfassungsdienst: E-Recht und Legistische Richtlinien
- ↑ Niederösterreich: Legistische Richtlinien (2015)
- ↑ Steiermark: Legistisches Handbuch (2005 ff.)
- ↑ Vorarlberg: Legistische Richtlinien (2009)
- ↑ Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes (GTR), Ausgabe 2013 = Directives sur la technique législative = Direttive di tecnica legislativa (DTL)
- ↑ ius.uzh.ch: Richtlinien für die Rechtsetzung aus den Kantonen (PDF)
- ↑ Beispiel Stadt Zürich: Richtlinien der Rechtsetzung (2015)
- ↑ Rechtsdienst der Regierung (RDR) – Legistik
- ↑ Autonome Provinz Bozen – Südtirol, Rechtsbereich
- ↑ Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ)
- ↑ Europäische Kommission, Juristischer Dienst, Team „Qualität der Gesetzgebung“
- ↑ Gemeinsamer Leitfaden für Personen, die an der Abfassung von Rechtstexten der Europäischen Union mitwirken (2. Auflage 2015)
- ↑ Gemeinsames Handbuch zur Abfassung von Rechtsakten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2018)
- ↑ Handbuch der Rechtsförmlichkeit (2008), Rn. 196 und 374 (bis 2008 wurde Absatz als „Abs.“ und Nummer als „Nr.“ abgekürzt)
- ↑ Handbuch der Rechtssetzungstechnik, Teil 1: Legistische Richtlinien 1990, Richtlinien 113 und 137
- ↑ Gesetzestechnische Richtlinien des Bundes (2013), Rz. 70 und 98 (Gliederungseinheiten ausgeschrieben im Fließtext, abgekürzt etwa in Klammern und Fußnoten)
- ↑ Legistische Richtlinien (1990), Art. 48
- ↑ Gemeinsamer Leitfaden (2015), Nummer 15.4
- ↑ Redaktionsrichtlinien (2015), Nr. 2.6
- ↑ Camera dei deputati: Regole e raccomandazioni sulla formulazione tecnica dei testi legislativi (CIRC/PC/1/2001)
- ↑ Zasad techniki prawodawczej (ZTP), Dz.U. 2016 poz. 283