Residenzrezessvertrag
Der Residenzressvertrag, auch kurz Residenzrezess genannt, markiert den Beginn der heutigen Hauptstadt-Funktion von Hannover in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Der „Vertrag“ wurde im Rahmen der Residenznahme der Stadt durch den Landesherrn im Jahr 1636 als ein in Form und Inhalt einseitiges Willensdekret formuliert, gegen das sich der um seine Unabhängigkeit fürchtende Rat der Stadt vergeblich gewehrt hatte.[1]
Geschichte und Beschreibung
Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges erließ Herzog Georg von Calenberg im Rahmen seiner Residenznahme am 18. Februar 1639 seinen einseitig formulierten Rezess,[1] durch dessen Unterzeichnung durch die Stadt und den Herzog das gegenseitige Miteinander geregelt wurde.[2] Der Vertrag bestätigte zwar die schon vorhandenen Rechte und Freiheiten der Stadt, ihrer Zünfte, Gilden und Kirchen, jedoch mit dem Zusatz „wan nur kein Missbrauch mit einläufft“; ein für die Zukunft auslegungsfähiger Vorbehalt durch den Fürsten.[1]
Durch den Vertrag konnte die Stadt zunächst ihre Gerichtsbarkeit in „bürgerl.“ und „peinl.“ Sachen behalten. Davon ausgenommen waren jedoch die Bediensteten des Hofstaates, deren Anzahl ausdrücklich nicht begrenzt war. Sie mussten nicht das Bürgerrecht erwerben und auch keine - städtischen - Steuern zahlen, obwohl ihnen das Braurecht zugesprochen wurde.[1]
Als Standort des zu erbauenden Schlosses wurde das Gelände des früheren Klosters der Minoriten bestimmt, auf dem sich bis dahin unter anderem das städtische Zeughaus, zwei Armenhäuser sowie eine Jungen- und eine Mädchenschule befanden. Zudem wurden 16 an das Klostergelände angrenzende Grundstücke enteignet.[1]
Archivalien
Das Original des Residenzressvertrages findet sich im Stadtarchiv Hannover.[1]
Literatur
- Hannover Archiv. Ergänzungs-Edition, Blatt 17
- Siegfried Müller: Leben in der Residenzstadt Hannover. Adel und Bürgertum im Zeitalter der Aufklärung. Schlüter, Hannover 1987, ISBN 3-87706-281-4
- Christiane Schröder: „... hat sich ein großer Comet sehen lassen im gantzen Römischen Reiche“ - der Dreißigjährige Krieg (1618–1648), in Olaf Mußmann (Hrsg.): Leben abseits der Front. Hannoverscher Alltag in kriegerischen Zeiten, Hrsg. im Auftrag von Friedensbüro Hannover - Komitee Friedenswoche und Geschichtswerkstatt Hannover e.V., Hannover: Hahnsche Verlagsbuchhandlung, 1992, ISBN 978-3-7752-5869-2 und ISBN 3-7752-5869-8, S. 33–56, v. a. S. 47ff.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Klaus Mlynek: Residenzress(vertrag), in Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein (Hrsg.), Dirk Böttcher, Hugo Thielen (Mitarb.): Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart, Hannover: Schlütersche Verlagsgesellschaft, 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 521
- ↑ Friedrich Lindau: Das Schloss Herrenhausen und sein höfisches Umfeld, in ders.: Hannover - der höfische Bereich Herrenhausen : vom Umgang der Stadt mit den Baudenkmalen ihrer feudalen Epoche, 1. Auflage, München; Berlin: Deutscher Kunstverlag, 2003, ISBN 978-3-422-06424-9, S, 15–44; hier: S. 15; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche