Rotbäckchen
Rotbäckchen ist der Markenname eines für Kinder konzipierten Fruchtsafts, der von Walther und Günther Lauffs entwickelt wurde.
Geschichte der Marke
Die Marke existiert seit 1952 und gehört zum Unternehmen Haus Rabenhorst in Unkel am Rhein.[1] In der frühen Nachkriegszeit war die Ansicht verbreitet, dass viele Kinder unter Eisenmangel leiden. Beworben wurde der Saft auch mit der Aussage, dass er den Appetit fördere. Die Marke Rotbäckchen war bis in die 1970er Jahre eine eigenständige Marke, lief dann einige Jahre unter der Marke Rabenhorst und wird seit 2006 wieder als eigenständige Marke geführt.
Im Dezember 2015 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Bewerbung des Produkts Rotbäckchen Lernstark in Verbindung mit der Aussage „Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zulässig ist (Health-Claims-Verordnung). Diese Angabe sei, wenn der Durchschnittsverbraucher sie nach den Umständen insbesondere auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern bezieht, gleichbedeutend mit der für den Nährstoff Eisen zugelassenen Angabe „Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern bei.“.[2]
Vertrieb und Varianten
Rotbäckchen war lange Zeit nur in Reformhäusern und Apotheken erhältlich, wird aber seit 2007 auch in Bioläden und einigen Drogerien und Supermärkten verkauft. Ebenfalls seit 2007 gibt es neben der Ursprungsvariante, die aus Traube, Apfel, Brombeere, Orange, Kirsche, Acerola, einem Prozent Honig und Eisen besteht, weitere Rotbäckchen-Säfte. Ab 2009 gab es zudem eine Rotbäckchen Bio-Schorle aus sieben Direktsäften und Mineralwasser, die aber zwischenzeitlich nicht mehr hergestellt wird.
Sorten
- Rotbäckchen Das Original
- Rotbäckchen Immunstark
- Rotbäckchen Morgenstark
- Rotbäckchen Lernstark
- Rotbäckchen Ruhe & Kraft
- Rotbäckchen Fruchtbäckchen
- Rotbäckchen Guter Start
- Rotbäckchen Sonnenkraft[3]
Literatur
- Cassala, Christina: Die Marke Rotbäckchen. „Das Kopftuch bleibt“. 2005. In: markenartikel, Nr. 10/2005, Seiten 32–34.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Markenregister
- ↑ Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 2015, I ZR 222/13
- ↑ Unser Direktsaft - Gutes für die ganze Familie | Rotbäckchen. Abgerufen am 24. Mai 2022 (deutsch).