SS- und Polizeiführer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Höhere SS- und Polizeiführer und SS- und Polizeiführer (SSPF) erfüllten eine einflussreiche Funktion innerhalb der Schutzstaffel (SS) in der Zeit des Nationalsozialismus. Die SS- und Polizeiführer waren in Personalunion Polizei- und SS-Führer.

Aufgaben

Amt und Funktion der Höheren SS und Polizeiführer (HSSPF) wurden per Erlass des Reichsinnenministeriums vom 13. November 1937 eingeführt.[1] Diese sollten im Mobilitätsfall im Wehrkreis die jeweiligen Kräfte der SS und der Polizei bündeln und führen.[2] Sie fungierten als Himmlers Bevollmächtigte und hatten im Verlauf des Zweiten Weltkriegs insbesondere in den besetzten Gebieten im Osten eine große Machtfülle inne.

SS- und Polizeiführer war sowohl die Funktionsbezeichnung als auch eine Dienststellung im Gefüge des Amtes.

Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der Allgemeinen SS ernannt. Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando des Reichsführers SS Heinrich Himmlers und Adolf Hitlers unterstanden.

SSPF hatten einen Führungsstab mit Vertretern aller SS- und Polizeiorganisationen, z. B. Ordnungspolizei, Gestapo, Konzentrationslager, SS-Totenkopfverbände, Sicherheitsdienst und teilweise auch der Waffen-SS. Sie überwachten und koordinierten deren Tätigkeit in ihrem Zuständigkeitsbereich und waren disziplinarisch den Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD (BdS), Befehlshabern der Ordnungspolizei (BdO) usw. vorgesetzt.

Nach Kriegsbeginn etablierte sich folgende Hierarchie in den Dienststellungen:

  1. Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei (RF Heinrich Himmler)
  2. Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF, HSS-PF, HSSuPF)
  3. SS- und Polizeiführer (SSPF)

Die Ämter wurden, wie bereits oben erwähnt, durch Ernennung vergeben. Es gab meistens geographische Zuständigkeiten, die oft mit den SS-Oberabschnitten identisch waren. Durch den Führererlass über die polizeiliche Sicherung der neu besetzten Ostgebiete vom 17. Juli 1941 wurde die polizeiliche Sicherung dem „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ (Himmler) übertragen. Zur Durchführung der polizeilichen Sicherung trat zu jedem Reichskommissar ein Höherer SS- und Polizeiführer, zu jedem General-, Haupt- und Gebietskommissar ein SS- und Polizeiführer. Außerdem wurde durch einen Erlass vom Reichsführer SS am 21. Mai 1941 jedem Befehlshaber eines rückwärtigen Heeresgebietes ein Höherer SS- und Polizeiführer beigeordnet. Die Einsatzgruppen wurden vom zuständigen SS- und Polizeiführer geführt, verloren daher aber ihre ursprüngliche Kommandostruktur.

Eine funktionelle Zuständigkeit war beispielsweise die Aufsicht über Ghettos im besetzen Polen. Dabei waren sie direkt an den Deportationen in Vernichtungslager (mit administrativer Unterstützung des Reichssicherheitshauptamtes) (RSHA) beteiligt. Eine weitere Funktion war das Kommando über Polizeibataillone und SD-Regimenter im Gefechtseinsatz. Hierbei wurde den SS- und Polizeiführern ein motorisiertes Polizeiregiment unterstellt.

Der Höchste SS- und Polizeiführer des SS-Oberabschnittes Italien war ab 1942 gleichzeitig Sonderbeauftragter für polizeiliche Angelegenheiten bei der italienischen Regierung.

Viele SS- und Polizeiführer verübten vor allem in Osteuropa und zum Ende des Krieges Kriegsverbrechen. Von den insgesamt 111 SS- und Polizeiführer sind 12 bei Kampfhandlungen getötet worden. 16 begingen, meist am Kriegsende, Suizid. 15 wurden nach dem Krieg zum Tode verurteilt und hingerichtet. 21 waren nach dem Krieg wegen ihrer Verbrechen in Haft.

Eine alphabetische Liste der Amtsträger findet sich auf der Seite Liste der SS- und Polizeiführer.

Literatur

  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und den besetzten Gebieten. Droste, Düsseldorf 1986, ISBN 3-7700-0710-7.
  • Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument. In: Hans Buchheim, Martin Broszat, Hans-Adolf Jacobsen, Helmut Krausnick: Anatomie des SS-Staates. München 1967, ISBN 3-423-02915-3.
  • Hans Buchheim: Die Höheren SS- und Polizeiführer. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Heft 4, 1963 (PDF).
  • Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker. München: Saur 1978, ISBN 3-598-04603-0, S. 232.
  • Kurt Mehner (Hrsg.): Die Waffen-SS und Polizei 1939–1945. Aus den Akten des Bundesarchiv Koblenz. (Schriftenreihe Führung und Truppe, Band 4), K. Patzwall, Norderstedt 1995, ISBN 3-931533-02-6.

Weblinks

Commons: SS- und Polizeiführer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftsinstrument, Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 113 f.; Zitat:

    „[…] Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht ordne ich daher für den Mob-Fall die Einsetzung eines ‘Höheren SS- und Polizeiführers’ in jedem Wehrkreis an. Die ‘Höheren SS- und Polizeiführer’ werden durch den Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bestimmt, der auch über ihre Beteiligung an den Mob-Vorarbeiten im Frieden Anordnungen trifft. […]“

  2. Paul Hoser: Schutzstaffel (SS), 1925-1945. In: Historisches Lexikon Bayerns. Bayerische Staatsbibliothek, 12. November 2007, abgerufen am 8. Januar 2020.