Saiban-in Seido

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Saiban-in Seido (jap.

裁判員制度

) bezeichnet das Laienrichtersystem des japanischen Rechts.

Vorläufer Baishin-sei

Ein Geschworenensystem (

陪審制

, Baishin-sei) wurde erstmals unter Führung des Premierministers Hara Takashi mit dem Gesetz Baishin-hō (

陪審法

) vom 18. April 1923 eingeführt. Dieses System wurde zu dieser Zeit nicht sehr oft verwendet, teils auch, weil die Angeklagten auf das Recht auf Geschworene (

陪審員

, baishin-in) verzichten können. Das System wurde seit 1943 nicht mehr angewendet, anfangs wegen des Zweiten Weltkrieges, später wohl, weil es nicht besonders gut zu traditionellen japanischen Rechtsvorstellungen passt.

Neues Gesetz

Basisdaten
Titel:
裁判員の参加する刑事裁判に関する法律

Saiban-in no sanka suru keiji saiban ni kan suru hōritsu
englisch Act on Criminal Trials Examined under Lay Judge System
Kurztitel:
裁判員法

Saiban-in-hō
Art: hōritsu
Nummer:
平成16年5月28日法律第63号

Gesetz Nr. 63 vom 28. Mai Heisei 16 (2004)
Letzte Änderung durch: Gesetz Nr. 54 von Heisei 28 (2016)
Gesetzestext im Internet: elaws.e-gov.go.jp
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Rechtswirkung haben nur die japanischen Gesetzestexte, nicht aber Übersetzungen ins Englische oder andere Sprachen.

Am 28. Mai 2004 verabschiedete das Japanische Parlament das Saiban-in-hō (

裁判員法

), das es dem Bürger erlaubt, an Strafgerichtsverhandlungen zu bestimmten schweren Verbrechen teilzunehmen und zusammen mit professionellen Richtern die Entscheidungen über die Schuld und die Strafe zu treffen. Die Laienrichter (

裁判員

, Saiban-in) werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Wahlregister ausgewählt.

In den meisten Fällen besteht das Gericht aus sechs Saiban-in und drei Berufsrichtern. In (den in Japan relativ häufigen) Fällen, bei denen es keine wesentlichen Meinungsverschiedenheiten über die Schuldfrage gibt, besteht das Gericht aus vier Saiban-in und einem Berufsrichter. Im Gegensatz zu dem alten Gesetz kann der Angeklagte nicht auf ein Verfahren durch Saiban-in verzichten.

Das Saiban-in Seido wird seit dem 21. Mai 2009 angewendet. Nach einem Monat waren 134 Menschen unter dem neuen System angeklagt und erwarteten ihre Verfahren. Die ersten Prozesse sollten im August 2009 beginnen.[1]

Gegner des neuen Gesetzes befürchten unter anderem, dass sich die Laienrichter unter dem Druck der öffentlichen Meinung genötigt fühlen könnten, häufiger Todesurteile zu verhängen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 134 so far to stand trial by lay judges. In: The Japan Times. 22. Juni 2009, abgerufen am 22. Juni 2009 (englisch).