Sittenpolizei
Sittenpolizei oder Sittendezernat (umgangssprachlich mit Sitte abgekürzt) diente bis in die 1970er Jahre als Bezeichnung für mit der Ausführung von Maßnahmen betraute amtliche Organe (Polizei), die auf die Beförderung der allgemeinen Sittlichkeit gerichtet waren. Es handelte sich um eine Abteilung der Sicherheitspolizei, die bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung mit sittlicher Ursache eingreifen musste.[1] Insbesondere befasste sie sich mit Sexualstraftaten („Sittlichkeitsdelikten“, „Sittlichkeitsverbrechen“).
Im Handbuch für preußische Landräthe in ihrem amtlichen Wirkungskreise ingleichem für Kreisdeputirte, Gutsherrn, Kreisphysiker, Bürgermeister und Dorfschulzen von Johann Daniel Friedrich Rumpf (Verlag Hayn, 1835) heißt es: „Die Hauptaufgabe der Sittenpolizei bleibt aber: das öffentliche Leben zu veredlen und aus demselben das Unsittliche so viel als möglich, jedoch immer nur negativ, zu entfernen“.[2]
In Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1909 heißt es zu den Aufgaben der Sittenpolizei: „[D]ie Sittenpolizei soll gewissen äußern Anreizungen zur Unsittlichkeit entgegenwirken. Dahin gehört das Einschreiten gegen die Prostitution […], gegen Konkubinate, die ein öffentliches Ärgernis geben, und gegen den Vertrieb unsittlicher Schriften und Bildwerke […]. Ferner bilden die Überwachung der Gast- und Schankwirtschaften, die Handhabung der Polizeistunde, die Kontrolle der öffentlichen Tanzbelustigungen und der sonstigen Lustbarkeiten sowie die Maßregeln gegen Trunksucht den Gegenstand der Sittenpolizei.“ Weiter heißt es zur Tätigkeit der Sittenpolizei nach der Jahrhundertwende in Deutschland: „Auch die polizeiliche Überwachung der Glücksspiele ist dazu zu rechnen, ferner die Aufrechterhaltung der religiösen Ordnung und das Vorgehen gegen die Entheiligung des Feiertags. Endlich gehört auch die Anordnung der Fürsorgeerziehung Minderjähriger in das Gebiet der Sittenpolizei.“[3]
Infolge der gesellschaftlichen Änderungen wird der Begriff Sittenpolizei nicht mehr verwendet. Die Verfolgung von Sexualstraftaten ist aber auch heute Aufgabe der Kriminalpolizei.
Die Hisba als islamische Sittenpolizei
In einigen islamischen Ländern und Regionen gibt es mit der Hisba bzw. der Religionspolizei Institutionen bzw. Organisationen, die ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Sittenpolizei. Ihre Aufgabe ist das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen und die Durchsetzung der Scharia.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Dobras, Martin Burkhard, Wolfgang Zimmermann: Ratsregiment, Sittenpolizei und Kirchenzucht in der Reichsstadt Konstanz (1531–1548). Ein Beitrag zur Geschichte der oberdeutsch-schweizerischen Reformation. Mohn Verlag, Gütersloh 1993, ISBN 3-579-01685-7 (zugl. Dissertation, Universität Konstanz 1993).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ dtv-Lexikon, Band 17, August 1975, Seite 80
- ↑ [1] Buch Seite 364
- ↑ http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Sittenpolizei?hl=sittenpolizei