Sperrgebiet
Als Sperrgebiet (Synonym: Sperrzone[1][2]) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Munitionsanstalten oder heutige Truppenübungsplätze.
Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte zolltechnische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen oder in Zollgrenzbezirken.
Arten
Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze oder frühere Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch zeitweise eingerichtet werden und dem Schutz von Gipfeltreffen vor Störern dienen.
Ebenso kann durch militärische (Raubkammer) oder chemische Altlasten (Seveso) wie auch durch atomare Unfälle kontaminiertes Gelände zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dies nach der Katastrophe von Tschernobyl geschehen ist.
Sperrgebiete werden auch eingerichtet, wenn größere nicht-militärische Raketen gestartet werden oder Sprengungen durchgeführt werden. Hierbei kann das Sperrgebiet temporärer oder permanenter Natur sein. Permanente Sperrgebiete gibt es zudem im Umkreis von Anlagen der Wasserversorgung, um diese vor Verunreinigungen zu schützen.
Sperrgebiete können ganz oder teilweise umzäunt sein. In diesen Fällen ist nicht immer ein Unterschied zu einem Betriebsgelände, das nur von entsprechenden Mitarbeitern betreten werden darf, erkennbar. Militärische Sperrgebiete, in denen Truppenübungen stattfinden, sind im Unterschied zu anderen militärischen Arealen, wie Kasernen, Flugplätzen oder Depots meist nicht eingezäunt, sondern durch Hinweisschilder wie Militärisches Sperrgebiet gekennzeichnet, die darauf hinweisen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die sogenannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt, und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51 in den USA.
Daneben existieren auch Sperrgebiete auf See. Sie sind z. T. durch Tonnen gekennzeichnet und auf Seekarten verzeichnet. Um die Gebiete der Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee befindet sich eine 500-m-Sicherheitszone, deren Befahrbarkeit durch eine Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord bzw. Nordwest geregelt ist.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
DDR
Im Mai 1952 riegelte die Führung der DDR ihr Land mit einem 5 Kilometer breiten Sperrgebiet entlang der innerdeutschen Grenze ab.[3] Jeder Grenzübertritt war fortan genehmigungspflichtig. Im Sperrgebiet verlief an der Grenze ein 500 Meter breiter Schutzstreifen und unmittelbar davor ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen. Tausende als „politisch unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden kurz darauf in der „Aktion Ungeziefer“[Anmerkung 1] beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“[Anmerkung 2] zwangsweise ins Landesinnere umgesiedelt.[4] Das Betreten des Kontrollstreifens war verboten. Der bisher nur bei der Abwehr bewaffneter Grenzdurchbrüche oder zur Selbstverteidigung erlaubte Schusswaffengebrauch war Grenzpolizisten fortan bei jeder „Nichtbefolgung“ ihrer Anordnungen gestattet oder später vorgeschrieben. Seither baute die DDR die innerdeutsche Grenze immer stärker aus, um eine Massenflucht ihrer Bewohner in den Westen zu verhindern. Den letzten noch offenen Weg dorthin versperrte seit August 1961 die Berliner Mauer.
Das Betreten des Sperrgebiets bedurfte eines Passierscheins. Die Bewohner mussten sich registrieren lassen und trugen einen Vermerk im Personalausweis. Der Ausweis musste stets mitgeführt werden und konnte durch Angehörige von Grenzpolizei oder Grenztruppen kontrolliert werden. Das Nichtmitführen des Ausweises hatte eine Verhaftung und Identitätsfeststellung in der Polizeidienststelle bzw. in der Grenzkompanie sowie ein Ordnungsgeld zur Folge. Die Zufahrt bzw. der Zugang in das Sperrgebiet musste über sogenannte Kontrollpunkte erfolgen, was oft einen größeren Umweg bedeutete. Man führte zum Ausgleich dieser Unannehmlichkeiten einen monatlichen Sperrgebietszuschlag ein, welcher in der Höhe nach Arbeiter (40 Mark) und Akademiker gestaffelt war und mit dem Lohn ausgezahlt wurde. Besucher mussten sich in das Hausbuch eintragen und im Bürgermeisteramt registrieren lassen. Für die Erteilung eines Passierscheines wurden immer wieder unterschiedliche Regelungen angewendet, welche zum Beispiel auf dem Verwandtschaftsverhältnis beruhten.
Der zehn Meter breite und gepflügte Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint sowie mit Signalanlagen und Selbstschussanlagen ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Für das Betreten des 500-m-Schutzstreifens galten verschärfte Sicherheitsbestimmungen.
Bürger der Bundesrepublik Deutschland durften nicht in das Sperrgebiet einreisen; es wurde bis in den Herbst 1989 aufrechterhalten. Wenige Wochen vor dem Mauerfall wurde das Sperrgebiet aufgelöst und der Zutritt für alle DDR-Bürger oder auch Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland freigegeben.
Luftfahrt
Eine Flugverbotszone (englisch no-fly zone, kurz NFZ) ist ein Luftraum, in dem aus militärischen Gründen sämtliche Flugbewegungen von Luftfahrzeugen verboten sind. Ausnahmen können beispielsweise zur Durchsetzung des Flugverbots und für humanitäre Zwecke vorgesehen werden.
Lufträume, die ein Staat über dem eigenen Hoheitsgebiet für Flüge restringiert (z. B. wegen militärischer Operationen, aus Sicherheitsgründen, bei politischen Anlässen), bezeichnet man dagegen als Luftsperrgebiete bzw. Flugbeschränkungsgebiete. Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete werden auf Luftfahrtkarten mit P (nach dem Englischen prohibited) gekennzeichnet, z. B. LI-P243 (Südeuropa – Italien – Sperrgebiet Nr. 243 Roma [Città del Vaticano]). Diese Sperrgebiete sind definiert durch Grenzen in der Karte sowie Unter- und Obergrenze. In Deutschland gibt es derzeit keine solchen Gebiete, dort werden lediglich Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet.
Siehe auch
- Bannmeile
- Demilitarisierte Zone (Korea)
- Geisterstadt
- Geschlossene Stadt
- Militärischer Bereich
- Militärischer Sicherheitsbereich
- No-go-Area
- Sperrbereich
- Sperrbezirk
- Sperrbezirk (Tierseuche)
- Summit policing
- Diamantensperrgebiet in Namibia
Literatur
- allgemein
- Annette Zwahr (redaktionelle Leitung): Brockhaus-Enzyklopädie [Medienkombination] : in 30 Bänden. Band 25 SELE–SPOS, 21. völlig neu bearbeitete Auflage. Brockhaus, Leipzig/Mannheim 2006, ISBN 978-3-7653-4125-0, ISBN 3-7653-4125-8, S. 735.
- DDR
- Bundesministerium für innerdt. Beziehungen (Hrsg.): Die Sperrmaßnahmen der DDR vom Mai 1952 : Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um Westberlin. Faksimilierter Nachdruck d. Weißbuches von 1953, Wullenwever, Lübeck 1953, DNB 891507477
- Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hrsg.): Der Bau der Mauer durch Berlin : die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. Faks.-Nachdr. d. Denkschrift von 1961, 1. ergänzte Aufl., Roco-Druck, Wolfenbüttel 1988, OCLC 180482809
- Robert Lebegern: Zur Geschichte der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze 1945–1990, Sonderausgabe, Herausgeber: Landeszentrale für politische Bildung Thüringen (LZT), Erfurt 2002, ISBN 3-931426-62-9, DNB 965246361, OCLC 54610525, OCLC 248510213
- Michael Ploenus: Geschichten aus Zonenrand- und Sperrgebiet, in: Gerbergasse 18, Thüringer Vierteljahresschrift für Zeitgeschichte und Politik, Hrsg.: Geschichtswerkstatt Jena e. V. in Zusarb. mit dem Landesbeauftragten Thüringen für die Stasi-Unterlagen, Forum für Geschichte und Kultur, Heft 56 – Ausgabe I, Jena 2010, DNB 018375545, OCLC 643902458, OCLC 313714127
- Christian Adam (Hrsg.), Martin Erdmann (Hrsg.), Horst Henkel (Bearb.), Wolfgang Scholz (Bearb.): Sperrgebiete in der DDR – Ein Atlas von Standorten des MfS, des MdI, des MfNV und der GSSD, BF informiert 34, 160 Seiten, Berlin 2015, BStU, ISBN 978-3-942130-77-6, urn:nbn:de:0292-97839421307761.
Weblinks
- Literatur über Sperrgebiet im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Literatur über Sperrzone im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Publikationen über Sperrgebiet im Katalog Helveticat der Schweizerischen Nationalbibliothek
- Publikationen über Sperrzone im Katalog Helveticat der Schweizerischen Nationalbibliothek
- DDR
Einzelnachweise
- ↑ Abkürzung im militärischen Bereich in der Schweiz: Spzo, Abkürzung im Militärjargon der ehemaligen DDR: SpZo
- ↑ Lexikonredaktion des VEB Bibliographisches Institut Leipzig. Leitung: Annette Zwahr; Helga Weck (Hrsg.): BI-Elementarlexikon: in 2 Bänden. Band 2 Lane–Z, 2. durchgesehene Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, ISBN 3-323-00056-0, OCLC 257190904, OCLC 721523578, OCLC 632661912, S. 430
- ↑ Hierzu und zum Folgenden: Torsten Diedrich: Die Grenzpolizei der SBZ/DDR. In: ders. (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR. Links, Berlin 1998, ISBN 3-86153-160-7, S. 201–223, hier 208 ff.
- ↑ Ilona Rothe, Lutz Jödicke (Hrsg./Redaktion): Zwangsaussiedlungen in Deutschland – Erlebnisberichte – Dokumente – Aktion „Ungeziefer“ Juni 1952, Aktion „Kornblume“ Oktober 1961. Ein Material des regionalen Arbeitskreises Thüringen des Bundes der in der DDR Zwangsausgesiedelten. Selbstverlag, Erfurt Oktober 1992, OCLC 312789193, SWB Online-Katalog 064283275, Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken 1350105600, 113428327X im GVK – Gemeinsamen Verbundkatalog.
Anmerkungen
- ↑ bei der Landesverwaltung Thüringen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) so genannt; siehe Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Der totgeschwiegene Terror. Zwangsaussiedlung in der DDR. (PDF; 28 MB) 2. Auflage; Schriftenreihe: Thillm : Materialien, 82; Bad Berka, April 2006; S. 18; ISBN 3-934761-50-X
- ↑ im Bezirk Erfurt so genannt; siehe Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Der totgeschwiegene Terror. Zwangsaussiedlung in der DDR. (PDF; 28 MB) 2. Auflage; Schriftenreihe: Thillm : Materialien, 82; Bad Berka, April 2006; S. 19; ISBN 3-934761-50-X