Gmina

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Karte der polnischen Gminas (Stand 2008)

Eine

Gmina

['gmina], im Plural Gminy, ist eine Verwaltungseinheit in Polen. Sie bildet die dritte Stufe der lokalen Selbstverwaltung. Sie steht unterhalb der Einheit

(‚Landkreis‘ oder ‚Stadtkreis‘) und oberhalb der Einheit

(‚Schulzenamt‘).

Der Begriff stammt vom deutschen Wort Gemeinde ab, dem es auch in der Verwaltungsstruktur nahekommt. Im Gegensatz zur deutschen Praxis wird sie allerdings nicht als eine eigentliche Ortsidentität, sondern lediglich als eine Verwaltungseinheit betrachtet, ähnlich der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde. So werden bei den amtlichen Adressen- oder Geburtsortsangaben primär die Ortsnamen und nicht die der Gemeinden verwendet.

Im Jahr 2006 gab es in Polen 2478

Gminas

, die drei unterschiedlichen Gemeindetypen zugeordnet werden.

Geschichte

Gminas

wurden 1972 als Ersatz für die kleineren

gebildet.

Gmina miejska

Eine

Gmina miejska

(‚Stadtgemeinde‘, wörtlich: ‚städtische Gemeinde‘) besteht aus einer einzigen Stadt. Diese Stadt kann ebenfalls Sitz einer

Gmina wiejska

‚Landgemeinde‘ im Umland sein. Aufgrund der rechtlichen Identität von Stadt und

Gmina

werden

Gminy miejskie

üblicherweise nur mit dem Namen der Stadt bezeichnet. In den Großstädten sowie historisch bedingt in einigen weiteren Stadtgemeinden nennt sich der Bürgermeister

Prezydent miasta

‚Stadtpräsident‘, in kleineren Stadtgemeinden heißt er

Burmistrz

. Den Status einer

Gmina miejska

hatten 2006 307

Gminas

.

Gmina miejsko-wiejska

Eine

Gmina miejsko-wiejska

(‚Stadt-und-Land-Gemeinde‘, wörtlich: ‚städtisch-ländliche Gemeinde‘) besteht aus einer Stadt und mehreren Dörfern, die begrenzte Selbstverwaltungskompetenzen haben.[1] Mit Ausnahme der Gemeinde Skalmierzyce ist diese Stadt auch Verwaltungssitz der

Gmina

. Meistens ist in diesem Fall die Stadt zu klein, um eine unabhängige ‚Stadtgemeinde‘ (

Gmina miejska

) zu bilden. Der Name der

Gmina

, der ein

Burmistrz

‚Bürgermeister‘ vorsteht, leitet sich vom Namen des Verwaltungssitzes ab. Diesen Status hatten 2006 582

Gminas

.

Gmina wiejska

Eine

Gmina wiejska

(‚Landgemeinde‘, wörtlich: ‚ländliche Gemeinde‘) besteht ausschließlich aus Dörfern. Der Verwaltungssitz befindet sich in einigen Fällen in einer Stadt im Zentrum der

Gmina

, die als

Gmina miejska

‚Stadtgemeinde‘ aber nicht Bestandteil der

Gmina wiejska

ist. Wenn es keine Stadt innerhalb der Gemeinde gibt, so ist eines der größeren Dörfer Sitz der

Gmina

und des Gemeindevorstehers

Wójt

(von ‚Vogt‘). In diesem Fall ist die

Gmina

auch nach diesem Ort benannt. 2006 gab es in Polen 1589 dieser

Gminas

, davon 160 mit Verwaltungssitz außerhalb der

Gmina

, also in einer Stadt, die eine eigene Gemeinde und manchmal auch einen eigenen Stadtkreis bildet.

Selbstverwaltung der Gemeinden

Die Bewohner jeder Gemeinde bilden eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Gemeinden besitzen eine Rechtspersönlichkeit.

Die Gemeinden erfüllen alle Aufgaben der territorialen Selbstverwaltung, die nicht anderen Gebietskörperschaften vorbehalten sind, u. a.: Raumordnung, Immobilienwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gemeindewege, Wasserleitung und -versorgung, lokaler Personenverkehr, Gesundheitsschutz, Sozialhilfe, Kultur, öffentliche Ordnung, Gemeindeförderung, grenzübergreifende Zusammenarbeit.[2]

Die Exekutivorgane der Gemeinden sind der Gemeinderat sowie der Gemeindevorsteher (Bürgermeister oder Stadtpräsident).[3]

Finanzierung

Zu den Einnahmen der Gemeinden werden eigene Einnahmen, allgemeine Subvention und Zweckzuwendungen aus dem Staatshaushalt gezählt. Als Steueraufkommen werden Einnahmen aus den örtlichen Steuern (wie Wald-, Grund-, Kraftfahrzeug-, Hunde-, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Handlungen, Gewerbesteuer bei natürlichen Personen) bezeichnet.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise