Gmina
Eine
['gmina], im Plural Gminy, ist eine Verwaltungseinheit in Polen. Sie bildet die dritte Stufe der lokalen Selbstverwaltung. Sie steht unterhalb der Einheit
(‚Landkreis‘ oder ‚Stadtkreis‘) und oberhalb der Einheit
(‚Schulzenamt‘).
Der Begriff stammt vom deutschen Wort Gemeinde ab, dem es auch in der Verwaltungsstruktur nahekommt. Im Gegensatz zur deutschen Praxis wird sie allerdings nicht als eine eigentliche Ortsidentität, sondern lediglich als eine Verwaltungseinheit betrachtet, ähnlich der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde. So werden bei den amtlichen Adressen- oder Geburtsortsangaben primär die Ortsnamen und nicht die der Gemeinden verwendet.
Im Jahr 2006 gab es in Polen 2478
, die drei unterschiedlichen Gemeindetypen zugeordnet werden.
Geschichte
wurden 1972 als Ersatz für die kleineren
gebildet.
Gmina miejska
Eine
(‚Stadtgemeinde‘, wörtlich: ‚städtische Gemeinde‘) besteht aus einer einzigen Stadt. Diese Stadt kann ebenfalls Sitz einer
‚Landgemeinde‘ im Umland sein. Aufgrund der rechtlichen Identität von Stadt und
werden
üblicherweise nur mit dem Namen der Stadt bezeichnet. In den Großstädten sowie historisch bedingt in einigen weiteren Stadtgemeinden nennt sich der Bürgermeister
‚Stadtpräsident‘, in kleineren Stadtgemeinden heißt er
. Den Status einer
hatten 2006 307
.
Gmina miejsko-wiejska
Eine
(‚Stadt-und-Land-Gemeinde‘, wörtlich: ‚städtisch-ländliche Gemeinde‘) besteht aus einer Stadt und mehreren Dörfern, die begrenzte Selbstverwaltungskompetenzen haben.[1] Mit Ausnahme der Gemeinde Skalmierzyce ist diese Stadt auch Verwaltungssitz der
. Meistens ist in diesem Fall die Stadt zu klein, um eine unabhängige ‚Stadtgemeinde‘ (
) zu bilden. Der Name der
, der ein
‚Bürgermeister‘ vorsteht, leitet sich vom Namen des Verwaltungssitzes ab. Diesen Status hatten 2006 582
.
Gmina wiejska
Eine
(‚Landgemeinde‘, wörtlich: ‚ländliche Gemeinde‘) besteht ausschließlich aus Dörfern. Der Verwaltungssitz befindet sich in einigen Fällen in einer Stadt im Zentrum der
, die als
‚Stadtgemeinde‘ aber nicht Bestandteil der
ist. Wenn es keine Stadt innerhalb der Gemeinde gibt, so ist eines der größeren Dörfer Sitz der
und des Gemeindevorstehers
(von ‚Vogt‘). In diesem Fall ist die
auch nach diesem Ort benannt. 2006 gab es in Polen 1589 dieser
, davon 160 mit Verwaltungssitz außerhalb der
, also in einer Stadt, die eine eigene Gemeinde und manchmal auch einen eigenen Stadtkreis bildet.
Selbstverwaltung der Gemeinden
Die Bewohner jeder Gemeinde bilden eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Gemeinden besitzen eine Rechtspersönlichkeit.
Die Gemeinden erfüllen alle Aufgaben der territorialen Selbstverwaltung, die nicht anderen Gebietskörperschaften vorbehalten sind, u. a.: Raumordnung, Immobilienwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gemeindewege, Wasserleitung und -versorgung, lokaler Personenverkehr, Gesundheitsschutz, Sozialhilfe, Kultur, öffentliche Ordnung, Gemeindeförderung, grenzübergreifende Zusammenarbeit.[2]
Die Exekutivorgane der Gemeinden sind der Gemeinderat sowie der Gemeindevorsteher (Bürgermeister oder Stadtpräsident).[3]
Finanzierung
Zu den Einnahmen der Gemeinden werden eigene Einnahmen, allgemeine Subvention und Zweckzuwendungen aus dem Staatshaushalt gezählt. Als Steueraufkommen werden Einnahmen aus den örtlichen Steuern (wie Wald-, Grund-, Kraftfahrzeug-, Hunde-, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Steuer auf zivilrechtliche Handlungen, Gewerbesteuer bei natürlichen Personen) bezeichnet.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dorsch Pamela: Nationale und transnationale Vernetzung polnischer Städte und Regionen – Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadt und Regionalentwicklung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung. S. 3. 2003. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- ↑ Vergleichende Analyse der Strukturen öffentlicher Verwaltung in der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. S. 59–60
- ↑ Verwaltungssystem in Polen
- ↑ Vergleichende Analyse der Strukturen öffentlicher Verwaltung in der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland. S. 63