Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt

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Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2007
Stiftungsdirektor Kai Langer
Sitz Magdeburg
Beschäftigtenzahl 36
Einnahmen 7.418.383 € (2018)

Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt errichtete sie gesetzlich im Jahr 2006. Die Stiftung unterhält in eigener Trägerschaft sieben Gedenkstätten, die mit der Zeit des Nationalsozialismus, der sowjetischen Besatzung und der Deutschen Demokratischen Republik verbunden sind. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Stiftungszweck

„Zweck der Stiftung ist es, durch ihre Arbeit dazu beizutragen, dass das Wissen um die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen bewahrt und weitergetragen wird. Es ist ebenfalls Aufgabe der Stiftung, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.“ §2 Abs. 1 GedenkStiftG LSA[1]

Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält die Stiftung eine jährliche Finanzhilfe des Landes Sachsen-Anhalt (2.866.182 € im Jahr 2018).[2] Sie darf für diesen Zweck ferner Zuwendungen Dritter annehmen.

Aufbau

Zu den Organen der Stiftung gehören der Stiftungsrat und der Stiftungsdirektor. Den Vorsitz über den Stiftungsrat hat gegenwärtig (Stand 2021) der Staatssekretär für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Sebastian Putz, inne. Dem Gremium gehören u. a. Vertreter der Landesministerien und der Landeszentrale für politische Bildung sowie die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur an. Dem Stiftungsrat obliegt die Wahl des Stiftungsdirektors, der die laufenden Geschäfte der Stiftung führt und diese gerichtlich vertritt. Seit 2010 amtiert in dieser Funktion der Historiker Kai Langer.

Des Weiteren besitzt die Stiftung gesonderte Beiräte sowohl für die Gedenk- und Erinnerungsarbeit der nationalsozialistischen Diktatur als auch der sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur. Ferner bildet ein Gremium aus fünf sachverständigen Mitgliedern den Wissenschaftlichen Beirat.

Derzeit verfügt die Stiftung über 36 Planstellen.[3] Ihre Geschäftsstelle befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude des früheren Königlich-Preußischen Amtsgerichts Magdeburg-Neustadt, das zugleich Sitz der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg ist.

Geschichte

Die ungewisse Zukunft der damaligen KZ Mahn- und Gedenkstätte Lichtenburg war ein entscheidender Impuls zur Gründung der Stiftung. Absichten des Bundes, den nach der Wiedervereinigung in sein Eigentum übergegangenen Komplex des Schlosses zu verkaufen und Vorschläge, die Gedenkstätte zu schließen, rückten die Lichtenburg 2003 stärker in das öffentliche und politische Interesse.[4] Während sich der Landtag und die Landesregierung für den Erhalt aussprachen, monierte der Landkreis Wittenberg, dass er nicht über ausreichende Mittel verfüge, die Gedenkstätte weiterhin zu betreiben. Nach kontroversen Diskussionen im Landtag plädierte der frühere Justizminister Curt Becker dafür, die Lichtenburg mit anderen Gedenkstätten Sachsen-Anhalts in eine landeseigene Stiftung zu überführen. Im Dezember 2005 brachte die Landesregierung in den Landtag einen Entwurf ein, der die Errichtung der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ vorsah, um den „Bestand der Gedenkstätten und die Kontinuität der Gedenkstättenarbeit“ zu sichern.[5] Der überarbeitete Entwurf des Gesetzes wurde im März 2006 in zweiter Lesung angenommen und trat im Januar 2007 in Kraft. Damit gingen die landeseigenen Gedenkstätten in die neu gegründete Stiftung über.[1]

Nach der kurzen Amtszeit des ersten Stiftungsdirektors, Joachim Scherrieble, und einer mehr als einjährigen Vakanz wählte der Stiftungsrat im Mai 2010 den Historiker Kai Langer zu seinem Nachfolger.[6][7]

Das Jahr 2011 bedeutete einen wichtigen Wegpunkt der Stiftung. Während ihre Geschäftsstelle aus provisorischen Räumlichkeiten in ihren endgültigen Sitz am Moritzplatz in Magdeburg umzog, konnte die nunmehr neu konzipierte Gedenkstätte KZ Lichtenburg-Prettin gänzlich in die Stiftung integriert und im Dezember des Jahres der Öffentlichkeit präsentiert werden.[8]

Nach einem Vertrag mit der Hansestadt Gardelegen im April 2015 übernahm die Stiftung die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen in ihre Trägerschaft. Im April 2018 begannen dort die Bauarbeiten für ein neues Dokumentationszentrum mit einer Dauerausstellung.[9] Im September 2020 eröffneten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff das fertiggestellte Gebäude.[10]

Seit 2014 unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung die Stiftung, indem sie Fahrtkosten im Rahmen pädagogischer Gedenkstättenfahrten vollständig übernimmt. Die anfänglich temporäre Kooperationsvereinbarung wurde 2019 in eine permanente Förderung umgewandelt, um auch zukünftig Schülergruppen zum Besuch der landeseigenen Gedenkstätten anzuregen.[11]

Gedenkstätten

Name Stadt Besucher (2018)[12]
Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin Stadt Prettin 3.800
Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg Bernburg 15.100
Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge Langenstein 10.400
Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen Gardelegen 6.700
Gedenkstätte Roter Ochse Halle (Saale) Halle 14.000
Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg Magdeburg 14.300
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn Marienborn 136.600

Darüber hinaus gehören zur Stiftung das Grenzdenkmal Hötensleben und das Todesmarschdenkmal Dolle in der Gemeinde Burgstall, beide im Landkreis Börde gelegen.[13][14]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ vom 22. März 2006. In: GVBl. LSA 2006, 137. Abgerufen am 13. August 2019.
  2. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Jahresbericht 2018. Zur Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. ISSN 2194-2315, S. 19.
  3. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Jahresbericht 2018. Zur Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. ISSN 2194-2315, S. 21.
  4. Susanne Arlt: Schloss mit dunkler Vergangenheit. Deutschlandfunk Kultur, 12. Juni 2009, abgerufen am 1. August 2019.
  5. Kai Langer: Zehn Jahre Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. Bilanz und Ausblick. In: Erinnern! Aufgabe, Chance, Herausforderung. Band 2, 2017, ISSN 2194-2307, S. 1–32, hier S. 10f..
  6. Stiftung ruft Gelder des Landes nicht ab: KZ- und Stasi-Gedenkstätten verfallen. In: Die Tageszeitung: taz. 16. April 2009, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 13. August 2019]).
  7. Prognos AG: Evaluation der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. (PDF; 1,5 MB) Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, 29. Januar 2019, S. 107, abgerufen am 13. August 2019.
  8. KZ Lichtenburg: Es ist böse Zeit ... In: Volksstimme. Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH, 1. Dezember 2011, abgerufen am 1. August 2019.
  9. Petra Hartmann: Baubeginn an der Gedenkstätte. In: Volksstimme. Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH, 11. April 2018, abgerufen am 1. August 2019.
  10. Süddeutsche Zeitung: Ausstellung über Massaker in der Isenschnibber Feldscheune. 11. September 2020, abgerufen am 18. August 2021.
  11. Kostenübernahme bei Gedenkstättenfahrten. In: Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, abgerufen am 13. August 2019.
  12. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Jahresbericht 2018. Zur Arbeit der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt. ISSN 2194-2315, S. 16.
  13. Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn: Grenzdenkmal Hötensleben. In: Homepage der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, abgerufen am 18. August 2021.
  14. Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen: Todesmarschdenkmal Dolle. In: Homepage der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen. Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, abgerufen am 18. August 2021.