Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde

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Typisches Schild einer österreichischen Kfz-Zulassungsstelle

Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Zulassungsbehörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und andere relevante Dokumente sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes; keine Zuständigkeit besteht unter anderem für Fahrzeuge des THW oder der Bundeswehr.

Dabei ist die Zulassungsstelle keine untergeordnete Behörde des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Diese Aufgaben werden von den kreisfreien Städten bzw. von den Kreis- oder Landratsämtern, in besonderen Fällen von bestimmten Städten bzw. von einem Kommunalverband besonderer Art wahrgenommen.

Unter dem Namen Strassenverkehrsamt existiert eine ähnliche Behörde in der Schweiz.

Deutschland

Zulassungsbehörde in Wiesbaden-Schierstein

In Deutschland werden die Zulassungsbehörden als Teil der Landkreise, Landratsämter, Gemeindeverbände und Gemeinden verwaltet. Es existieren insgesamt 706 Zulassungsstellen in Deutschland, davon sind 421 Hauptstellen und 279 Nebenstellen und 6 Polizeizulassungsbehörden. Die höchste Zahl an Zulassungsstellen findet sich mit 155 in Bayern, die niedrigste mit 2 (eine Haupt- und eine Nebenstelle) in Berlin.[1] Das Kraftfahrt-Bundesamt führt eine Liste der Zulassungsstellen.[2]

Die Unterscheidung der Bezirke erfolgt durch sogenannte Unterscheidungszeichen nach § 8 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die nicht immer den Anfangsbuchstaben der jeweiligen Gemeinden und Bezirke entsprechen. Jedem Bezirk ist zudem eine statistische Kennziffer der zuständigen Zulassungsbehörde (STBA-Nr.) zugeordnet, die von dem Kreisschlüssel abgeleitet ist.

Österreich

In Österreich wurden den privaten Kfz-Versicherungsgesellschaften die Kompetenzen von amtlichen Zulassungsstellen übertragen, darunter auch die Ausfolgerung von Kennzeichentafeln. Die Zulassungsstellen agieren hierbei als Behörde. Eine Zulassung des Kfz ist daher in jeder Zulassungsstelle im Zulassungsbezirk möglich – unabhängig vom Versicherer.[3]

Die An-, Ab- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges ist die publikumsintensivste Aufgabe dieses Amtes. Je nach personeller und sachlicher Ausstattung kommt es hier häufig zu längeren Wartezeiten der Bürger. Bei vielen Ämtern kann man inzwischen im Internet sein Wunschkennzeichen gegen eine Zusatzgebühr reservieren lassen.

Für die Zulassung seines Fahrzeuges benötigt man in Österreich einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Nachweis des Hauptwohnsitzes, eine Versicherungsbestätigung und einen Genehmigungsnachweis bzw. ein Genehmigungsdokument. Dieses Dokument kann bei erstmaliger Zulassung der Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank sein.[4]

Bei Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigt man ebenfalls ein Genehmigungsdokument sowie den Kaufvertrag. Zusätzlich benötigt man einen Überprüfungsbefund sofern das Auto älter als drei Jahre ist. Wenn das Kraftfahrzeug ein Eigenimport ist, benötigt man zusätzlich ein Genehmigungsdokument des Finanzamtes. Sollte eine andere Person als der Halter das Fahrzeug zulassen, muss man eine Vollmacht mit sich führen.[5]

Um sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen zu lassen, benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen sowie im Falle einer Verwertung des Fahrzeuges einen entsprechenden Nachweis einer Annahmestelle oder eines Verwerterbetriebs im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kfz-Zulassungsstelle Kreuzberg
  2. Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) In: KBA.de. Juli 2020, ehemals im Original; abgerufen am 26. August 2020.@1@2Vorlage:Toter Link/www.kba.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
  3. Rechtsinformationssystem Österreich (RIS) abgerufen am 31. Oktober 2013
  4. ÖAMTC - Leitfaden für die Zulassung von KFZs, abgerufen am 31. Oktober 2013.
  5. HELP.gv.at abgerufen am 31. Oktober 2013