Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen
Basisdaten | |
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Titel: | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen |
Abkürzung: | TV-H |
Unterzeichnung: | 1. September 2009 |
Inkrafttreten: | 1. Januar 2010 |
Letzte Änderung durch: 1) |
31. Januar 2012 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) |
1. April 2012 |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Der TV-H – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen ist ein ausschließlich im Land Hessen gültiger Tarifvertrag, der inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übereinstimmt. Er hat den bis dahin in Hessen noch geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) zum 1. Januar 2010 abgelöst.
Eine wesentliche Abweichung gegenüber dem TV-L findet sich in §23a, der eine Kinderzulage regelt, die es zwar in den zuvor für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen BAT, MTArb und BMT-G bereits gab, die aber keinen Eingang in die Nachfolgeverträge TVöD und TV-L gefunden haben. Der TV-H stellt insofern eine Ausnahme unter den aktuell im öffentlichen Dienst in Deutschland geltenden Tarifverträgen dar.