Thesaurierung

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Der Begriff der Thesaurierung (v. gr. thesauros „Schatzhaus“) bezeichnet Vorgänge, bei denen die von einer Organisation erwirtschafteten Gewinne nicht ausgegeben oder ausgeschüttet werden, sondern in der Organisation selbst verbleiben (einbehalten werden).

Besondere Bedeutung erlangt die Thesaurierung bei Fondsgesellschaften. Kommt es zu einer Thesaurierung, werden die im Veranlagungszeitraum (VZ) erzielten Erträge eines Fonds nicht an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Die einzelnen Anteile haben somit einen höheren Eigenwert.

Thesaurierungsbegünstigung

Zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne i. S. d. § 34a EStG siehe Thesaurierungsbegünstigung.

Vergleich mit Barausschüttung

Gegenüber der Barausschüttung des Ertrags hat die Thesaurierung für die Anteilseigner den „Vorteil“ der in der Regel geringeren steuerlichen Belastung. Der mit einer Thesaurierung verbundene Kapitalzuwachs ist, auf den Verkauf bezogen, aufgrund des entsprechend angewachsenen Fondsvermögens umso höher. Schüttet eine Kapitalgesellschaft den von ihr erzielten Gewinn nicht an die Gesellschafter aus, sondern behält ihn ein, um ihn beispielsweise in Rücklagen einzustellen, kann es in bestimmten Körperschaftsteuersystemen zu einer Besteuerung der nicht ausgeschütteten (thesaurierten) Gewinne mit einem anderen Steuersatz kommen als mit dem für ausgeschüttete Gewinne.

Außerdem sorgt die Thesaurierung gegenüber der Ausschüttung oft für eine überproportionale Steigerung des Fondsanteilwertes, vergleichbar dem Zinseszins-Effekt bei Geldanlagen.

Vergleich mit Wiederanlage

Zu trennen ist die Thesaurierung von der Wiederanlage. Hier werden die Erträge zunächst ausgeschüttet, dann aber (u. U. in einem automatisierten Verfahren) in weiteren Papieren desselben Wertpapiers wieder angelegt. Somit reicht die Fondsverwaltung den Vermögenszuwachs durch die Zuteilung zusätzlicher Fondsanteile an die Anteilseigner weiter.

Abgesehen von steuerlichen Aspekten unterscheiden sich Thesaurierung und Wiederanlage in der Renditeleistung nicht: in der ökonomischen Theorie steigt durch die Thesaurierung bzw. durch die Wiederanlage der Wert des einzelnen Fondsanteils genau um den thesaurierten Betrag.

Literatur

  • Sondertarife gem. §§ 34 und 34a EStG. In: Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel: Ertragssteuern. 4. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-8252-2549-0, S. 192–206, hier: Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG (S. 196–206)
  • Thesaurierungsbegünstigung. In: Cord Grefe: Unternehmenssteuern. 14., aktualisierte und ergänzte Auflage. NWB Verlag, Herne 2011, ISBN 978-3-470-58544-4, S. 240–250.