Souterrain
Souterrain (IPA: [zutɛˈʁɛ̃ː][1], ; von französisch sous-terrain für ‚unterirdisch‘) oder Tiefparterre ist ein Synonym für das Untergeschoss oder auch Keller-Geschoss eines Gebäudes, wenn dessen Fußboden unterhalb des Geländes auf der Seite der Straßenfassade liegt und die betreffenden Räume zum Wohnen bzw. dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen und entsprechend ausgelegt sind.
Liegt der Fußboden nur ein Teilgeschoss unter Straßenniveau, so liegt das darüberliegende Erdgeschoss als Hochparterre um den übrigen Geschossteil darüber und erfordert als Zugang eine Treppe oder Rampe. Das Souterrain besitzt in diesem Fall meist normalgroße Fenster.
Liegt das Geländeniveau auf der Gebäuderückseite tiefer als straßenseitig, etwa in Hanglage oder bei aufgeschütteter Straße, sind sowohl ein ebenerdiger Zugang zum Erdgeschoss möglich als auch Fenster im Souterrain bis hin zu einem ebenfalls ebenerdigen Zugang oder Austritt an der Gebäuderückseite. Im umgekehrten Fall, also höherem Gelände auf der Rückseite, kann das Erdgeschoss die Merkmale eines Souterrains besitzen, ohne als solches zu gelten.
Der Begriff Souterrain kann in Inseraten für kellerartige, ganz unter Geländeniveau liegende Wohnungen mit beschönigender Funktion als Euphemismus verwendet werden, wenn die entsprechenden Bauordnungen dies zulassen. In der Gegend des Heubergs werden Unternehmer von Kleinbetrieben von Hausgewerbetreibenden im Souterrain ihres Wohnhauses scherzhaft als Souterrain-Fabrikanten bezeichnet.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Stefan Kleiner et al.: Duden Aussprachewörterbuch. Der Duden in zwölf Bänden, Band 6. 7. Auflage. Dudenverlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-411-04067-4, S. 795.
- ↑ Souterrain-Fabrikanten