Verfassungen der UdSSR

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Die Verfassungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken waren drei von verschiedenen Regierungen der Sowjetunion erlassene Verfassungen.

Die sowjetische Verfassung von 1924 trat am 31. Januar 1924 in Kraft und bestand aus zwei Teilen: der Deklaration über die Gründung der UdSSR und dem Gründungsvertrag der UdSSR.

Am 5. Dezember 1936 wurde die sogenannte Stalin-Verfassung (benannt nach Josef Stalin) vom Sowjetkongress angenommen.

1977 ersetzte die sogenannte Breschnew-Verfassung (benannt nach Leonid Breschnew) jene aus dem Jahre 1936. Diese Verfassung blieb bis zur Volksabstimmung über eine neue Verfassung der Russischen Föderation im Jahr 1993, also bis nach dem Ende der Sowjetunion, in Kraft und wurde über 300 mal geändert.

Alle drei Verfassungen gewährten den Teilrepubliken das Recht, die Union zu verlassen (Verfassung von 1924 in Artikel 4, Verfassung von 1936 in Artikel 17, Verfassung von 1977 in Artikel 72). Diese Regelung hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Abtrennung der baltischen Staaten früh und weitgehend unblutig vollzogen werden konnte. Kurioserweise gehörte die in der Praxis so zentralistische Sowjetunion zu den wenigen Bundesstaaten, die dieses Recht ihren Teilstaaten einräumte.

Literatur

  • Jewgeni Schukow u. a.: Sowetskaja istoritscheskaja enziklopedija: Tom 7. Sowetskaja enziklopedija, Moskau 1965, Sp. 838 ff. (russisch)
  • Tamara Abowa u. a.: Konstituzija Strany Sowetow: slowar. Isd-wo polit. lit-ry, Moskau 1982 (russisch)