Französische Verfassung (1791)
Die französische Verfassung von 1791, von der Verfassunggebenden Nationalversammlung genau vier Monate nach der Verfassung Polens – am 3. September 1791 – verabschiedet, entstand im Zuge der Französischen Revolution. Mit ihr wurde das revolutionäre Frankreich von einer absoluten in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt, was allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte (siehe Zeittafel zur Französischen Revolution).
Exekutive
An der Spitze der Exekutive stand der König, der seine Minister ernennen und entlassen durfte, welche die Aufsicht über die Beamten in den 83 Départements und den Gemeinden hatten. Die Beamten wurden durch Wahl der Aktivbürger in ihre Ämter eingeführt. Der König hatte zusammen mit der Gesetzgebenden Nationalversammlung die Kontrolle über die Streitkräfte, wobei er im Kriegsfall den alleinigen Oberbefehl innehatte. Außerdem hatte der König ein suspensives Veto auf die Gesetzesvorschläge der Nationalversammlung, d. h., er konnte einen Gesetzesentwurf für zwei Legislaturperioden aufschieben (vier Jahre).
Legislative
Für die Legislative ist die Gesetzgebende Nationalversammlung verantwortlich, die alle zwei Jahre von Wahlmännern gewählt wurde. Die Wahlmänner (ca. 45.000) wiederum wurden alle zwei Jahre von den Aktivbürgern (ca. 4,3 Mio.) gewählt (ein Wahlmann für 100 Wähler). Die Nationalversammlung hatte zusammen mit dem König den Oberbefehl über die Streitkräfte (Ausnahme siehe oben) und kontrollierte die Minister und die Gerichtshöfe. Die Versammlung bestand aus 745 Mitgliedern. Davon wurden 247 nach der Fläche verteilt gewählt, 249 nach der Bevölkerungszahl und nochmals 249 nach dem Steueraufkommen. Verfassungsänderungen konnten nur in Angriff genommen werden wenn das Parlament in zwei Legislaturperioden den entsprechenden Wunsch äußerte. In der dritten Legislaturperiode wurde dann dazu eine Revisionsversammlung gebildet, die aus der Nationalversammlung und aus weiteren 249, nur für diesen Zweck, gewählten Abgeordneten bestand.
Judikative
Die Judikative teilten sich drei verschiedene Gerichtsinstitutionen: An erster Stelle das Hochgericht, das von der Nationalversammlung einberufen werden konnte und über die Vergehen von Staatsmännern urteilte. An zweiter Stelle das Berufungsgericht und an dritter Stelle die Gerichtshöfe, deren Richter und Geschworenen alle zwei Jahre von den Aktivbürgern gewählt wurden.
Wahlberechtigte
In Frankreich galt das sogenannte Zensuswahlrecht, das heißt, jeder Mann über 25 Jahre, der ein bestimmtes Steueraufkommen hatte, hatte das Recht zu wählen. Diese Männer nannte man Aktivbürger.
Als Passivbürger galten die besitzlosen Männer, die entweder kein oder ein sehr geringes Steueraufkommen hatten (verschiedene Quellen sprechen von 1,5 oder 3 livres Steueraufkommen) und deshalb nicht das Recht hatten zu wählen. Ein indirektes Wahlsystem sorgte dafür, dass nur ein begrenzter Kreis der Aktivbürger die Abgeordneten der Nationalversammlung bestimmte: Die Aktivbürger, die direkte Steuern im Wert von mindestens drei Arbeitstagen zahlten, wählten zunächst Wahlmänner, welche direkte Steuern im Wert von mindestens 10 Arbeitstagen entrichteten. Und diese nur noch 50.000 Wahlmänner wählten schließlich die Abgeordneten, die entweder direkte Steuern im Werte von ca. 100 Arbeitstagen leisteten oder Grundbesitzer waren. Sie konnten aber das Wahlrecht erhalten, sobald sie genug Steuern eingezahlt hatten. Ganz ohne politisches Mitspracherecht waren Nicht-Steuerzahler, Männer unter 25 Jahren und Frauen.
Zeitleiste der französischen Verfassungen
Quellen
- Constitution de 1791. Conseil constitutionnel, abgerufen am 14. Dezember 2014 (französisch).
- Französische Verfassung vom 3. September 1791. In: Verfassungen der Welt. Andreas Clement, abgerufen am 14. Dezember 2014.
- Vor 225 Jahren: Frankreichs erste Verfassung. Bundeszentrale für politische Bildung, 25. August 2016